mittelbar oder unmittelbar begünstigt ?

2 Antworten

Wenn du geschieden bist, kannst du nicht mittelbar begünstigt sein. Es fehlt einfach an dem unmittelbar begünsigten Ehepartner von dem sich die mittelbare Begünstigung ableitet.

Nun die Frage was hast du letztes Jahr gemacht?

  • ALG II bezogen --> unmittelbar förderfähig
  • Verbeamtet --> unmittelbar förderfähig, wenn dem Dienstherrn das Einverständnis zur Datenweitergabe an die ZfA gegeben wurde
  • Versicherungspflichtig angestellt --> unmittelbar begünstigt
  • Selbständig ohne RV Pflicht, oder Hausfrau --> kein Zulagenanspruch!

Hallo, geschiedene Ehegatten sind nicht mittelbar förderberechtigt (vergl. § 79 EStG).

Wenn Sie in 2013 nicht unmittelbar förderberechtigt waren (z.B. als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, o.ä.), dann gibt es keine Riester-Förderung für Sie für 2013.

Oder Sie haben in 2013 wieder geheiratet, dann wären Sie natürlich auch wieder mittelbar förderberechtigt, wenn denn Ihr Ehemann einen Riester-Vertrag hat.

VG,