Riesterverträge von Ehepartnern zusammenlegen?

1 Antwort

Wenn ich das System richtig verstanden habe, können Riesterverträge auf den Ehepartner zulagen- und steuerunschädlich übertragen werden. Allerdings entfällt dann für den "vertragslosen" Ehepartner die Berechtigung für zukünftige Zulagen. Die bereits erhaltenen Zulagen vor Zusammenlegung bleiben erhalten.

Die Vorteilhaftigkeit einer Zusammenlegung sollte noch mal hinterfragt werden. Ich sehe dabei allenfalls die jährliche Kontogebühr. Es gibt noch eine Vorteilhaftigkeit beim vorzeitigen Ableben eines Riestersparers; dessen nichtverbrauchtes Guthaben kann übertragen werden.