Fahrrad - Sachmangelhaftung

Hallo, ich habe im August 2010 ein Fahrrad der Marke Bulls in einem Zweiradfachgeschäft erworben. Nach kurzer Zeit haben sich bereits folgende Mängel ergeben: schleifende Bremsscheiben, defekte Federgabel (federt ´schwammig´ - Stellschraube lässt sich nur mit Zange bewegen), gebrochene Hinterachse die einen tiefen Kratzer im Ramen verursacht hat und vor kurzem ist auch noch eine Unterlegscheibe an der Federgabel gebrochen. Das Fahrrad habe ich zur Reperatur zurück zum Händler gebracht, diese versuchten mir jedoch nur plausibel zu machen, dass es doch normal sei wenn die Scheibe der Bremse von Werk aus ein wenig krumm sei, die Feder garnicht defekt sei sondern einfach nur mit einer Zange eingestellt werden müsste und den Kratzer müsste ich so hinnehmen. Als ich beteuerte, dass es doch nicht sein kann, dass ein Neurad solche Mängel aufweist, haben die Angestellten dann Einsicht gezeigt und die gebrochene Achse ausgetauscht. Da die Originalfelge angeblich nicht mehr bestellbar war, haben sie mir eine anders farbige montiert. Dies habe ich wiederum bemängelt woraufhin wir uns dann geeinigt haben das Vorderrad ebendfalls zu tauschen. Als ich das Rad dann wieder Zuhause hatte und es getestet hab, knackte das Vorderrad einige male und die Felge war verzogen. Dies habe ich dann ein weiteres Mal bemängelt woraufhin sie mir dies wieder gerichtet haben. Die für mich eindeutig defekte Federgabel möchte ich ersetzt haben.

Nun ist meine Frage; Muss der Händler die bestehenden Mängel trotz der vergangenen Zeit noch beheben? Bin ich im Recht? Oder sollte ich einen Anwalt oder die Verbraucherschutzzentrale hinzuziehen?

Leider habe ich keine Belege über die Reklamationen lediglich den Kaufvertrag.

LG J.S.

Fahrrad, Garantie, Recht
Gebrauchte Waschmaschine bei Gebrauchtwarenhändler/Reparaturservice gekauft, nach 4 Monaten defekt. Wer ist im Recht?

Ich habe Mitte April eine gebrauchte Waschmaschine von einem Gebrauchtwarenhändler/Reparaturservice gekauft der Waschmaschinen, Spülmaschinen etc verkauft und repariert. Auf der Rechnung steht 12 Monate Garantie (außer bei Verstopfung und Fremdkörperentfernung).

Die Waschmaschine hat vorgestern im Schleudergang ein schepperndes Geräusch von sich gegeben und es hat verbrannt gerochen. Daraufhin haben wir direkt das Wasser abgepumpt und sie ausgestellt.

Heute kam nun der Verkäufer/Handwerker vorbei und meinte die Trommel schleift durch zu volle Beladung unsererseits und unser Boden wäre uneben (Es ist halt ein alter Dielenboden) Wir haben die Maschine ganz normal beladen, sicher auch mal mehr mal weniger aber nie unnötig viel reingestopft. Ich hatte schon viele gebrauchte und alte Maschinen auch in Altbauwohnungen, dort gab es nie ein Problem mit der Beladung.

Somit meinte er er kann eigentlich nichts für uns tun weil es unser Fehler war und die Maschine bei Lieferung von seiner Seite aus einwandfrei war. Der Reparaturwert würde wohl den Wert einer neuen Maschine stark überschreiten, daher ist das keine Option. Er bietet uns an dass wir uns eine neue Maschine von ihm etwas günstiger aussuchen können (300€ statt 500€) oder (nach langem hin und her) würde er uns die Hälfte des Kaufpreises erstatten (150€). Wir wollen gern eine Erstattung oder eine neue ohne zusätzliche Kosten im Hinblick darauf dass die Maschine erst vor 4 Monaten erworben wurde. Wer ist hier im Recht?

Vielen Dank schon mal!

Garantie, Waschmaschine

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