Autokauf rückabwickeln/wandeln bei Mangel?

Hallo zusammen,

ich habe http://automobilkanzlei.de/wandlung-kfz gelesen und dachte, alles sei klar. Wie das so ist, wenn man als Laie was liest :)

Ein Auto im Apr 2009 neu gekauft. 3 Jahre Garantie. Mittlerweile 50.000km runter. Dies Auto bleibt nun ab und zu mal liegen, der Motor geht einfach aus. Zum Beispiel beim Abbiegen auf einer vierspurigen Kreuzung...mit dem dazu passenden Hupkonzert und eindeutigen Gesten der anderen.. sehr lustig. Der Motor springt immer nach 2..3 Versuchen wieder an. Die Werkstatt repariert dann irgendwas (Dieselpumpe, Einspritzdüsen..), danach fährt das AUto monatelang OK, plötzlich tritt das Problem wieder auf. Teilweise mehrmal die Woche. Montag blieb ich wieder mal auf dem Weg zur Arbeit im Industriegebiet liegen. Die Werkstatt kriegt es nicht in den Griff. Eine Never-Ending-Story!

Ich möchte nun das Auto loswerden, da es unzuverlässig ist und die Werkstatt mehrere Versuche unternommen hat, das Auto erfolglos zu reparieren. Allerdings liefen alle Verhandlungen mit der Werkstatt (Vertragshändler) immer nur mündlich, schriftliche Fristen usw.. wurden leider nicht gesetzt.

Frage: Mir wurde gesagt, das mit der Wandlung geht nicht weil ja die Garantie abgelaufen sei. Der Fehler trat aber bereits vor ABlauf der Garantie auf.

Wenn ich den Link oben richtig verstehe, hat das doch mit der Garantie nichts zu tun? Ich sollte auch ein 3,5 J. altes Auto mit 50.000km wandeln können, wenn der Fehler bereits mehrmals und seit längere Zeit auftritt?

Vielen Dank! Gruß, - RR

Auto, Garantie

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