Aktien versteuern / Wann müssen sie versteuert werden?

Guten Tag liebe Finanzfrage-Community,

ich möchte gerne in Aktien investieren und bin dabei auf eine Handelsplattform gestoßen. Diese hat Ihren Sitz in Österreich. Ich habe mich nun im Internet bereits über diese Thema schlau gemacht und möchte mein Wissenstand absegnen.

Nun bin ich selbst, was das Thema Steuern betrifft, noch ein Anfänger und möchte im Jahr 2024 meine Steuererklärung mit Taxfix oder Wiso realisieren.

Beispiel1:
Die Aktie steigt an, dass ich mich entschließe sie jetzt und gleich zu verkaufen. Dabei habe ich über die Zeit von 5 Monaten ca. 500€ in diese Aktie gesteckt. Der Ertrag liegt bei 1050€ / Gewinn = 550€.

Beispiel 2:
Ich habe 3 Aktien die alle ansteigen. Dadurch ergibt sich ein Gewinn von 2000€ bei einem Investment von 500€. Gewinn = 1500€.

Beispiel 3:
Ich Investiere 500€ und die Aktie geht in den Keller. Ich verkaufe meine Aktien für 1€.

Wenn ich das richtig verstehe, muss ich bei "Beispiel #1" nichts in meine Steuererklärung eintragen, da ich unter den Freibetrag von 1000€ Gewinn liege? Wenn der Gewinn bei 1050€ liegt, muss ich die 50€ versteuern lassen (Abgeltungssteuer)?

In "Beispiel #2" habe ich einen Gewinn erzeilt von 1500€, also müssen die 500€ versteuert werden?

In "Beispiel #3" habe ich einfach Pech und meine investieren 500€ sind weg? Oder kann ich da Steuerlich irgendwas rausholen?

Dann noch 3 weitere Fragen zu dieser Thematik:

#1 | Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich auch bei der Steuererklärung nichts angeben, wenn beim Verkauf der Aktie, die Abgeltungssteuer bereits durch die Plattform abgeführt wird oder?

#2 | Falls die Plattform auch bei einem Gewinn unter 1000€ die Abgeltungssteuer abführt, kann ich mir diese vom Finanzamt wieder holen?

#3 | Und dann bleibt noch die letzte Frage für mich Offen. Muss ich etwas versteuern, wenn ich die Aktie NICHT verkaufe, diese aber so ansteigt, dass sich ein Gewinn von 1000€ ergibt?

#4 | Muss mein Arbeitgeber davon wissen wenn ich etwas Investiere oder meine Aktien verkaufe?

Ich bedanke mich für die Zeit und hoffe auf Klarheit.

Liebe Grüße

Aktien, Abgeltungssteuer, Investment, Steuererklärung, Steuern
Depotübertrag aus Familiendepot mit nur einem offiziellen Depotinhaber

Gesetzt folgenden Fall: Eine Mutter als einzige Depotinhaberin bildet in den 1990er Jahren mit zwei ihrer erwachsenen Kinder, vornehmlich um kostensynergistische Vorteile der Beteiligten zu nutzen, eine Investmentgemeinschaft, wobei die Kinder ihre Einlagen per Überweisung von ihren Konten in das bereits bestehende Depot getätigt haben. Bis heute haben sich die Anteile aufgrund von Entnahmen so verschoben, dass ein Kind den Löwenanteil innehält. Ein großer Teil der Aktien etc. unterliegt noch dem Bestandsschutz vor Einführung der Abgeltungssteuer, und kann somit theoretisch bei Veräußerung steuerfrei erlöst werden. Jetzt sollen die entsprechenden Anteile der Papiere in ein eigenes Depot des den Löwenanteil beanspruchenden Kindes übertragen werden. Um aber den Bestandsschutz zur Abgeltungssteuerfreiheit zu wahren, müsste der Transfer als unentgeltlicher Übertrag in Form einer Schenkung gegenüber der Depotbank deklariert werden, obwohl es realiter gar keine Schenkung darstellt, sondern lediglich quasi ein Besitzwechsel. Weiterer Nachteil: Der Freibetrag bzgl. einer etwaigen Erbschaft wird für einen Zeitraum von 10 Jahren tangiert.

Frage: Lassen sich die Wertpapiere so übertragen, dass die Umstände der eigentlichen Konstruktion gerecht werden, wobei der Bestandsschutz vor der Abgeltungssteuer gewahrt bleibt und klargestellt ist, dass die Kinder die Inhaber ihrer Anteile waren und bleiben und die depotinhabende Mutter bezüglich dessen lediglich als Verwahrerin fungierte?

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Können die Verluste aus CFDs mit Kapitalerträgen verrechnet werden?

Hallo,

CFD Verlustvorträge & Kapitalerträge Aktien & Abgeltungssteuer

Zitat CMC Markets:

"Gewinne und Verluste aus Aktien bilden einen separaten Verlustverrechnungskreis. Das heißt, Gewinne aus Aktiengeschäften dürfen dementsprechend auch nur mit Verlusten aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden. Das gilt nicht für CFDs auf Aktien. CFDs fallen unabhängig vom Basiswert, auf den sie sich beziehen, als eigenständiges Finanzinstrument nicht in diesen separaten Verlustverrechnungskreis für Aktien. Das bedeutet, dass die Verluste aus CFD-Transaktionen uneingeschränkt mit allen anderen positiven Kapitalerträgen, wie zum Beispiel Zinsen und Dividenden, verrechnet werden können. "

Frage: Subsumiert ergibt sich daraus, dass CMC Markets Termingeschäfte mit allen Kapitalerträgen verrechnet werden dürfen, auch Dividenden & Zinsen. Können die Verluste aus "CMC Markets Termingeschäften"/CFDs ebenso mit Kapitalerträgen aus Aktien verrechnet werden? Dies ist mE in dortiger Ausführung nicht zweifelsfrei/explizit erwähnt (Hoffnungsschimmer), allerdings implizit ("...nicht in diesen separaten Verlustverrechnungskreis für Aktien...").

Was wisst Ihr? Falls die Verrechnung des CMC Verlustvortrages mit Kapitalerträgen aus Aktien nicht möglich scheint, ist dies zweifelsfrei von deutschen Steuerbehörden/Finanzämtern anerkannt?

Danke im voraus! Ed

Abgeltungssteuer

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