Muss ich Abgeltungssteur zahlen, wenn mein Steuersatz unter 25% liegt?

2 Antworten

Wobei der "persönliche Steuersatz" nicht als der Durchschnitts-, sondern als der Grenzsteuersatz oder Differenzsteuersatz zu verstehen ist.

Es müssen daher zwei Steuerberechnungen angestellt werden:

alte/bisherige Methode: Ermittlung des Steuerbetrages bei gesamtem zu versteuernden Einkommen inkl. Kapitalerträgen (die über den Freibetrag hinausgehen).

neue Methode: Ermittlung des Steuerbetrages bei gesamtem zu versteuernden Einkommen ohne Kapitalerträge (die über den Freibetrag hinausgehen) plus gezahlter Abgeltungssteuer.

Ergibt die alte Methode einen niedrigeren Steuerbetrag als die neue Methode, wird die Differenz zurückbezahlt.

Der Steuerpflichtige muß also im Rahmen seiner Steuererklärung aktiv werden und die Anlage KAP ausfüllen!

Wem Abgeltungssteuer abgezogen wird und wer nichts bei der Steuererklärung angibt bzw. nicht tut, zahlt möglicherweise zuviel Steuern!

Man könnte auch wieder von einer "Dummensteuer" sprechen.

Richtig beantwortet von Little Arrow. Ein Lediger hat bereits bei einem zu versteuernden Einkommen von 15.000 Euro den Grenzsteuersatz erreicht, d.h. ist es etwas höher bekommt er nichts zurück. Bei Verheirateten sind dies 30.000 Euro.