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Zeugnis gut oder schlecht?

Nach der Tätigkeitsbeschreibung:

Frau… hat sich sehr engagiert in ihr neues Aufgabengebiet eingearbeitet und verfolgte nachhaltig und erfolgreich die vereinbarten Ziele. Frau… verfügt über eine große und beachtliche Berufserfahrung. Sie beherrschte ihren Arbeitsbereich umfassend und überdurchschnittlich, fand gute Lösungen und hatte neue Ideen. Sie aktualisierte beständig ihre Fachkenntnisse. Die Buchungssysteme Amadeus, Toma und Bosys beherrschte Frau… gut.

Bei der Erledigung ihrer Aufgaben zeichnete sie sich durch Verantwortungsbewusstsein, Genauigkeit und Umsicht aus. Man konnte sich auch in schwierigen Situationen stets gut auf sie verlassen. Auch bei anspruchsvollen Aufgaben unter schwierigen Bedingungen erzielte Frau…stets Ergebnisse von hoher Güte. Sie war auch starken Arbeitsanfall jederzeit gewachsen.

Wegen ihrer stets verbindlichen und hilfsbereiten Art wurde Frau…von ihren Vorgesetzten und Kollegen besonders geschätzt. Ihr Verhalten war jederzeit einwandfrei. Unseren Kunden gegenüber tat sie stets höflich, zugleich sicher und gewandt auf. Das Unternehmen wurde von ihr stets gut repräsentiert.

Die Leistungen von Frau… fanden jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung.

Frau.. verlässt das Unternehmen… mit Ablauf der vereinbarten Frist.

Wir bedauern das Ausscheiden von Frau …, weil wir mit Ihr eine gute Mitarbeiterin verlieren. Wir bedanken uns für die stets guten Leistungen und wünschen ihr für die Zukunft beruflich und privat weiterhin viel Erfolg und alles Gute .

Ort, Datum

Unterschriften

Zeugnis, Arbeitsrecht. Arbeit
Darf ich als Werkstudentin alleine in der Abteilung angestellt sein?

Hallo! Leider finde ich diesbezüglich nichts im Internet.
Ich habe eine Werkstudentin unter meinen Kollegen, wir arbeiten bei einem Versicherungsvertreter. Dieser hat mehrere Abteilungen: Berater, Büro/Backoffice etc. und unter anderem auch die Marketingabteilung. Die lief nicht (auf Grund des SM Managers), weshalb er dort jeden gekündigt hat - bis auf die Werkstudentin, weil das nicht ging rechtlich.
Sie soll jetzt die komplette Arbeit von sich selber, einer Mediengestalterin, einem Videografen und einem Social Media Marketing Manager machen, obwohl sie weder Vorgesetzten hat, noch jemanden der überhaupt im selben Bereich/Abteilung arbeitet wie sie. Es macht ja jeder etwas anderes sonst in der Firma.
Ist das so überhaupt erlaubt? Haben Werkstudentin nicht genau wie Auszubildende einen Anspruch auf jemanden der dir "was bei bringt"?
Ich meine nur gelesen zu haben, dass der Bereich in dem ein Werkstudent angestellt sein kann, zwingend mit dem Bereich seines/ihres Studiums verwandt sein muss, aber da denke ich mir: Heißt dass, dass es eine richtige Abteilung sein muss oder dass man den/die Student*in dann nur mit Aufgaben seines/ihres Bereiches beschäftigen muss? Weil sonst könnte ich mir in meine Medienagentur ja auch n paar Reagenzgläser hauen und n paar Biologie Studenten beschäftigen (ihr wisst hoffentlich was ich damit meine haha)

arbeitgeber, arbeitnehmer, Werkstudent, Arbeitsrecht. Arbeit

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