Nebengewerbe?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen recht gesonderten Fall.
Aktuell bin ich selbst Angestellter in einem Unternehmen der Kabelzüge und Innenausbau von Büroräumen durchführt(Elektroarbeiten).
Unser Unternehmen beschäftigt über eine mit SItz in Deutschland tätige Zeitarbeitsfirma 4 Leiharbeiter. Diese sind Ukrainer, die widerrum über eine polnische Firma an die deutsche Firma verliehen werden und dann bei uns tätig sind. Arbeitsverträge/Lohn bei 240H im Monat = fragwürdig.
Aufgrund von jetzt längerer gemeinsamer Arbeit mit diesen Kollegen, frage ich mich jetzt ob es nicht möglich ist für mich z.B ein Nebengewerbe anzumelden. Diese Kollegen dann selbst bei mir anzustellen (da Flüchtlinge aktuell die sofortige Arbeitserlaubnis erhalten) und bei meinem aktuellen Betrieb als Montageservice o.ä in Rechnung zustellen? -problem könnte hier vermutlich die Scheinselbständigkeit werden. Außer es werden verschieden Auftraggaber bedient?
Mir ist eigentlich nur wichtig deren Arbeitsbedingungen zu verbessern. Habe mich bereits mit dem Thema Arbeitnehmerüberlassung sehr stark auseinander gesetzt, sowie die Gründung einer eigenen Zeitarbeitsfirma, jedoch ist der Aufwand und die Hürden dafür meines Erachtens einfach zu groß.
Würde mich sehr über Ideen und Vorschläge freuen.
MFG Thomas
4 Antworten

Wie schön. Ein Samariter.
Gar nicht so einfach so eine Lizenz für ein Zeitarbeitsunternehmen zu bekommen, nich?
Meine Einschätzung: Vergiss es.
Nebengewerbe ist nicht möglich. Du wärst hauptberuflich selbständig, da diese Tätigkeit überwiegt. Solltest du weiterhin angestellt bleiben, wäre dein Arbeitgeber von Zahlungen zur KV+PV befreit. Diese darfst du dann komplett alleine zahlen. Dürfte aber kein Problem sein, da du mit deinem Gewerbe wohl die Beitrags- bemessungsgrenze überschreitest.
Die weitere 300 Sätze spare ich mir.

Hallo senior1,
ich danke dir für deine Einschätzung.
Ich habe kein Problem damit meinen aktuellen Job aufzugeben und was eigenes anzufangen.
Die Leute und das richtige Netzwerk habe ich bereits.
Nur lese ich ständig davon, dass ich einen Zulassungsschein der Handwerkskammer benötige um Elektroarbeiten durchzuführen. Da ich keinen habe Meistertitel wird das wohl nix ?
Nur hat die aktuelle Zeitarbeitsfirma auch keinen Elektromeister. Wie funktioniert das dann überhaupt?

Wenn Du es machst, solltest Du es in Form einer UG machen, also eine "kleine GmbH" gründen.
Einmal beschränkt es die Haftung und außerdem ist es eine juristische Person, die das Geschäft von Deiner Angestelltentätigkeit besser trennt, als eine gewerbeanmeldung.
Eventuell nimmst Du auch einen zweiten Gesellschafter auf, auch wenn der nur 10-25 % hält.

Wende Dich an Deinen Betriebsrat oder an die Gewerkschaft , dass die Arbeitsbedingungen der Ukrainer verbessert werden und direkt angestellt ohne Leiharbeit.
Dein Arbeitgeber könnte einen Eingliederungszuschuss beantragen
Unter anderem gibt es den Eingliederungszuschuss (EGZ), also einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt von Arbeiternehmern. Der kann auch für Geflüchtete vor Aufnahme der Beschäftigung bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden. Förderhöhe und -dauer werden individuell festgelegt.29.03.2022
Geflüchtete aus der Ukraine auf Jobsuche: Was Arbeitgeber und Beschäftigte jetzt ...


"Arbeitsverträge/Lohn bei 240H im Monat = fragwürdig."
Was auch immer das bedeuten soll!?!?

13 Euro sind nicht viel, aber auch nicht fragwürdig, da der gesetzl. geforderte Mindestlohn eingehalten wird.
Und im Übrigen kostet der AN ja nicht nur 13 Euro die Stunde, dazu kommen dann ja auch noch sämtliche (Lohn)Nebenkosten. Auch müssen die Kosten für Urlaubs- und Krankheitstage mit einkalkuliert werden.
Und das die Unternehmen, die das Risiko tragen, auch Geld verdienen wollen, ist ebenfalls legitim!
Also zumindest an deiner Schilderung kann ich nichts fragwürdiges erkennen.
Arbeitsverträge zwischen den Ukrainern und der Polnische Firma sind mündlich. Von der weiter Verleihung an die deutsche Zeitarbeitsfirma wissen die Kollegen gar nichts.
Entgelt is ebenfalls mündlich was bei allen 4 Kollegen aktuell bei 13€/h liegt.
Der Chef der Deutschen Zeitarbeitsfirma kann doch nicht einfach nach Lust und Laune bezahlen wie es ihm grad passt oder auch schon vorgekommen 3 Monate nicht zahlen.
13€ x 240h = 3120€ da bleibt jaa am ende fast nichts.
In Rechung werden aber 27€/h gestellt.