Team Meeting bezahlt?

1 Antwort

Gemäß § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beschreibt die Arbeitszeit die Spanne vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG schließt zusätzlich die Bereitschaftsdienste mit ein.

Da du nicht zum Spaß an Team Meetings teilnimmst, ist das natürlich Arbeitszeit. Es sei denn, es gäbe einen Tarifvertrag etc., der besondere Regelungen beinhaltet.