kann mich zwingen zu malen?

2 Antworten

Du sollst nicht bei einem Kunden Malern sondern scheinbar im Betrieb helfen, diesen wieder atraktiver zu machen.

Sofern diese Arbeit dir Körperlich und Geistig zuzumuten ist, darf dein AG das von dir verlangen wenn folgender Satz so oder so ähnlich in deinem Arbeitsvertrag steh.

"Der AN kann über sein Arbeitsfeld hinaus in der Firma mit Arbeiten betraut werden, die dem Erhalt der Firma dienen. "

Mit diesem Satz kann er dich auch zum Toilettenputzen schicken, wenn kein Geld mehr da ist um die Putzkraft zu bezahlen oder auch dazu den Rasen zu mähen oder den Hof zu Putzen. Und dich eben auch dazu bewegen die Wand zu streichen.

Allerdings nur in Normaler Raumhöhe, da du eben kein ausgebildeter Mahler bist, darf er dich nicht mit Arbeiten beauftragen, die über das normale Maß eines Wohnraums hinaus geht, d.h. wenn du auf eine höhere Leiter oder Hebebühne oder ähnliches sollst, das darfst du verweigern.

hauptgrund das ist ein facharbeit und ich kein maler bin,kann nicht malen,und arbeite für mindestlohn,ohne fachkentnisse.

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@smithi79

Dann kann er von dir auch keine Facharbeit verlangen. Also wenn die Farbe Nasen zieht oder ungleichmässig gestrichen ist, das kann er dir nicht vorhalten. Dennoch musst du der Arbeitsanweisung erstmal folgen.

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@smithi79

für ein bisschen pinseln, so wie man es privat in seiner wohnung tun würde, braucht man keine fachkenntnisse. alles, was darüber hinausgeht (auf leitern klettern etc. würde ich lassen, denn um ganze lagerhallen zu streichen braucht es ausgebildete fachkräfte. wenn dir da was passiert bist du im zweifelsfall nicht vernünftig abgesichter über den betrieb.

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Wie ist Deine "Stellenbeschreibung" in Deinem Arbeitsvertrag?

Insgesamt - warum möchtest Du Dich gegen derartige Arbeiten sträuben? ( wenn es denn keine gesundheitlichen Vorbehalte gibt?)

weil ich für mindestlohn arbeite,und kein maler bin,

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@smithi79

Nochmal, welche Arbeiten stehen in deinem Arbeitsvertrag, den du unterschrieben hast und somit damit einverstanden warst diese im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeiten zu erledigen.

Steht da wirklich nur Fahrer drin??

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der arbeitgeber behält sich vor,dem arbeitnehmer eine andere zumutbare tätigkeit zuzuweisen,die seinemfähigkeiten entspricht.macht er hiervon gebrauch,so ist die bischerige vergütung weiter zu zahlen

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fahrer und produktionshelfer beschäftigt.

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das ist alles im vertrag von mein tätigkeit

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der arbeitgeber behält sich vor,dem arbeitnehmer eine andere zumutbare tätigkeit zuzuweisen,die seinemfähigkeiten entspricht.macht er hiervon gebrauch,so ist die bischerige vergütung weiter zu zahlen

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@smithi79

dieser textabschnitt besagt, dass du auch etwas anstreichen darfst. zu dumm zum pinseln scheinst du für deinen chef jedenfalls nicht zu sein. und zumutbar ist das wohl auch, es verlangt keiner von dir, dass du jetzt die klos putzt

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@smithi79

Gemäß dieser vertraglichen Vereinbarung sind Dir auch Malerarbeiten zuzumuten.

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