Kurzarbeit, AG erwartet das wir den Stundenzettel manipulieren?

2 Antworten

Da eine Stundenabrechnung keine Urkunde ist, kann es auch keine Urkundenfälschung sein.

Dein AG will den Staat/die Allgemeinheit bescheissen denn

§ 263 StGB
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Was Deinen Teil betrifft, kannst Du das mit dem Dritten auf Deinen AG beziehen oder wenn das nicht hilft

§ 27
Beihilfe
(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

Fragen?

Begehe ich mit der Unterschrift Urkundenfälschung?

Ist es relevant, ob dies nun als Urkundenfälschung oder etwas anderes zu benennen ist?

Es ist und bleibt Betrug, den Du so mit Deiner Unterschrift ermöglichst.

Sorry .... aber das Geld der Steuerzahler ist doch kein Selbstbedienungsladen!

OK so kann man es sicher auch sehen. Da ich die Vorgehensweise nicht beeinflussen kann, ist mir das relativ egal, dafür gibt es sicherlich pfiffige Steuerberater die das argumentieren werden. Meine Frage zielte darauf ab ob ich Regress pflichtig gemacht werden kann. Obwohl ich ihren Standpunkt sicherlich verstehe. Aus unserem Steuergeld wird sicherlich größerer Unfug bezahlt, als eine durch eine Pandemie in Schieflage geratene Firma zu retten.

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