Arbeitserlaubnis für eine Ausbildung?
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Zeit habe ich eine Duldung als Aufenthaltstitel und darf die nächsten vier Jahren nicht arbeiten ohne die Zustimmung vom Landesamt für Einwanderung (L.E.A) zu haben.
Jetzt habe ich einen Betrieb gefunden der mich gerne ausbilden würde und meine Frage wäre folgendes:
Was genau muss ich der Ausländerbehörde vorzeigen bzw. zuschicken um ihr Einverständnis zu bekommen?
Muss der Arbeitsgeber etwas ausfüllen was ich an die zuständige Behörde verschicken muss, oder würde es reichen, wenn ich der Ausländerbehöre nur einen Arbeitsvertrag zuschicken würde?
Darf ich denn überhaupt einen Arbeitsvertrag für eine Ausbildung bekommen wenn ich noch keine Arbeitserlaubnis habe?
Jetzt habe ich viel telefoniert und auch mit Anwälten gesprochen und jeder sagt mir etwas anderes dazu. Der Arbeitsgeber kennt sich leider damit auch nicht aus. Eine Auskunft macht die Behörde nur bei einem Termin der bis zu acht Wochen dauern kann.
Habt ihr eine Idee wie ich vorgehen kann?
1 Antwort
Ich kenne einen ähnlich gelagerten Fall. Der Arbeitgeber musste nachweisen, dass er trotz intensiver Bemühungen den Ausbildungsplatz nicht mit einem deutschen bzw. einem Kandidaten mit deutschem Aufenthaltstitel besetzen konnte. Also schickt dein Arbeitgeber den Ausbildungsvertrag nebst der Bescheinigung der Nichtbesetzbarkeit und dem Nachweis z. B. vom Jobcenter oder Stellenanzeigen an das Landesamt für Einwanderung und bittet um Bestätigung. Die Kopie deiner Duldung muss natürlich auch beigefügt sein, bzw. das entsprechende Aktenzeichen deines Vorgangs. Dann entscheidet das Landesamt. Wie die Entscheidung ausfällt, weiß jedoch niemand.