Urlaubsanträge werden nur vorläufig genehmigt?

2 Antworten

Ich glaube nicht, dass der AG das so machen kann.

Hier wurde entschieden, dass einen Monat nach Beantragung von einer Genehmigung ausgegangen werden kann. Das Urteil eines AG hat zwar keine Bindungswirkung, ich finde diese 1-Monatsfrist aber auch in anderen Entscheidungen. https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.thorsten-blaufelder.de/2018/02/urlaub-genehmigung-arbeitsrecht/&ved=2ahUKEwiM95Xz-9PmAhUEa1AKHY9EByoQFjAKegQIAhAB&usg=AOvVaw2jJFILQE-n2bt9dL2VSLR9

Allerdings kann der AG aus betrieblicher Veranlassung wohl auch bereits genehmigten Urlaub widerrufen, er ist dann aber m.E. schadensersatzpflichtig für entstandene Buchungskosten. Dagegen will er sich vermutlich absichern mit der "vorläufigen" Genehmigung. Als Laie glaube ich allerdings nicht, dass dieser Trick funktionieren würde.

Wenn kein Betriebsrat besteht und keine Gewerkschaftsmitgliedschaft, wäre ein Forum zu empfehlen, welches auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Das kostet doch nichts - oder warum sollte es eine Finanzfrage sein?