Waschmaschine in der Wg geht kaputt, wer ist im Recht?

Hallo ich brauche dringend Hilfe!

Ich lebe seit einem Jahr in einer zweier Wg. Wichtige Info vorab die Wg besitzt eine Waschmaschine die weder der Vermieterin noch einem von uns Mietern gehört, sie war wohl schon länger da. Jetzt kam es zu dem Vorfall, dass ich ganz normal meine Wäsche gemacht habe wie immer und dann zur Schule gegangen bin.

Irgendwann später schreibt mir meine Mitbewohnerin, dass die Maschine total laut war und sich wohl komisch angehört hat und sie hat sie ausgemacht und mir ein Foto davon geschickt wie der Bügel meines BHs rausgestochen ist und das Gummi von der Waschmaschine aufgerissen hat. Jetzt will meine Mitbewohnerin natürlich eine neue Maschine kaufen.

Das ist jedoch zu einem unglaublich blöden Zeitpunkt passiert, da ich demnächst mit meinen Freund zusammenziehen wollte und eben ausziehe, ich hab meiner Mitbewohnerin nichts davon erzählt gehabt, da wir nicht so ein gutes Verhältnis haben.

Jetzt ist die Sache halt die, dass ich nichts dafür kann, dass die Maschine kaputt gegangen ist, wer weiß wie alt sie ist und die Machschine hat blöderweise meinen BH kaputt gemacht.

Ich möchte nur nicht für eine neue Maschine zahlen, die ich dann nie benutzen werde.

Meine Mitbewohnerin jedoch sieht das anderst und möchte der Vermieterin erzählen, dass ich einen kaputten BH in die Waschmaschine gelegt hätte und die Maschine kaputt gemacht habe.

Was kann ich in der Situation machen? Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Mietrecht, vermieter, Schaden, Waschmaschine, Mieterrecht
2 freie Waschmaschinenanschlüsse im Keller vorhanden, Vermieter will neuen montieren & Kosten teilen

Hallo Hallo,

folgendes Problem: vor einigen Wochen habe ich eine Waschmaschine geerbt/geschenkt bekommen. Sie steht bereits im Keller & ich habe direkt meinem Vermieter Bescheid gegeben. Dieser meinte dann, es müsse eine neue "Leitung" (seine Worte) gelegt werden, was mMn Quatscht ist, da insgesamt 3 Wasseranschlüsse (inkl. Zähler) vorhanden sind und nur eine weitere Mietpartei dort ihre Waschmaschine stehen hat (ich habe eine der kleinsten Wohnungen im Haus und schätze, dass die anderen 12 Parteien ihre Maschinen in den Wohnung haben). Steckdosen sind auch mehrere vorhanden, die alle einzeln abgeschlossen sind.

Mein Lösungsvorschlag: ich bekomme den Schlüssel für die Steckdose, die meiner Wohnung zugeteilt ist und schließe meine Maschine an einen der freien Anschlüsse an. Um meinen Wasserverbrauch zu ermitteln, rechnet man dann einfach den Stand des Zählers in meiner Wohnung und des Zählers an der Waschmaschine zusammen und gut ist. Der Vermieter meinte jedoch, das müsse mit der Hausverwaltung und den anderen Eigentümern abgeklärt werden. Heute bekam ich die E-Mail von ihm, dass er nun die Genehmigung hätte, einen neuen Anschluss verlegen zu lassen. Dazu müsste noch ein Zähler installiert werden und ob ich damit einverstanden wäre, wenn wir die Kosten 50/50 aufteilen würden. Habe jetzt erst mal gesagt, dass ich gern einen verbindlichen Kostenvoranschlag hätte (ich kauf ja nu nicht die Katze im Sack -.-), bin aber eigentlich überhaupt nicht damit einverstanden und überlege, ob ich nicht mal selbst bei der Hausverwaltung anrufen soll...

Frage nun: Kann es tatsächlich sein, dass die Anschlüsse im Keller zu bestimmten Wohnungen gehören? Warum sind dann extra Wasserzähler daran installiert? 50% der Kosten zu übernehmen finde ich auch ein wenig überzogen, da ich nicht vorhabe, ewig hier zu wohnen & ich kann ja später dann schlecht vom Nachmieter Geld dafür verlangen...

(Im Mietvertrag steht nichts von einem WaMa-Anschluss und auch nichts von Waschräumen im Keller, lediglich von "Gemeinschaftsräumen", die von allen Mieter*innen genutzt werden können. Der Vermieter hatte mir den Raum bei der Schlüsselübergabe gezeigt, da ich zu dem Zeitpunkt aber keine WaMa hatte und auch nicht vorhatte, eine anzuschaffen, haben wir das Thema ausgelassen.... Schande über mein Haupt, eigentlich sichere ich mich nämlich immer in allem ab...)

Vielen lieben Dank schon mal im Voraus!

Mietrecht, Mietwohnung, vermieter, Waschmaschine