Kann ich die Unterstützung, die ich meiner Oma gewähre, steuerlich absetzen?

Zum Hintergrund: wir kommen aus einer asiatischen Flüchtlingsfamilie, die aber vor 40 Jahren schon in Deutschland aufgenommen wurde. Und wir haben auch schon längst die dt. Staatsbürgerschaft, und alle Pflichten und Rechte , die für dt. Staatsbürger gelten, gelten selbstverständlich auch für uns. Meine Opa ist bereits ein paar Jahre nach unserer Aufnahme hier verstorben. meine Oma ist also Witwe seitdem. mein Vater ist auf der Flucht gestorben, und meine Mutter hat nie wieder geheiratet, also ich bin Halbwaise, und hab keine Geschwister. ich bin nicht gesetzlich verpflichtet, meine Oma zu unterstützen, noch meine Mutter. (das wurde bereits bei meiner Mutter geprüft, also sie letztes Jahr 65 wurde, und aufgrund ihrer Putzfrauen und sonstigen geringfügig beschäftigten Tätigkeiten seit wir hier sind, ca 250 EUR Rente erhält, und dadurch auch Anspruch auf zusätzliche Hilfe per Sozialhilfe bzw Grundsicherung hat. als einziges Kind wurden auch meine gesamten Vermögensverhältniss, Einkünfte, und Einkommen geprüft. Die Prüfung ergab, ich mit meinen Gehalt, und meine Ausgabe, etc, liegen unter dem, was mich unterhaltspflichtig machen würde. bei beiden Frauen gibt es null vermögen, Oma kriegt Grundsicherungs, und ist auch Pflegestufe 1 eingestuft. Meine Mutter, wie oben beschrieben, kriegt 250 EUR, plus zusätzlich etwas Sozialhilfe. Mutter ist 65, Oma ist 85 Jahre alt. meine Mutter pflegt meine Oma. beide leben zusammen. da meine Oma sehr schlecht isst, hat der Arzt Nahrungsergänzungsmittel empfohlen, die aber von der AOK nicht bezahlt bzw erstattet werden. dies kostet ca all 2 Monate ca 200 EUR. also ca 1200 EUR im Jahr.

meine Frage: kann ich diese Ausgaben, die ich freiwillig für Oma übernehme noch in der Steuererklärung absetzen, und wenn ja, wo?

(ich möchte betonen, meine Bereitschaft, diese Kosten zu übernehmen, hängt nicht davon ab ob ich es steuerlich absetzen kann. ich bin ledig, 37 J. alt, ohne Kinder und Ehemann, und ohne sonstige Verpflichtungen)

ich habe bereits versucht zu googlen, aber finde nur ergebnisse, die sich auf die Unterhaltspflicht beziehen.

danke vorab.

medikamente, Steuererklärung, Steuern, unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltsrecht, unterstützung, Enkel
Muss ich in X Jahren für meinen Vater, den ich nicht kenne, aufkommen?

Hallöchen,

habe ein kompliziertes Anliegen:

Mein leiblicher Vater, den ich nicht kenne, zahlt seit meinem 18. (bin 22) laufenden Unterhalt. Zusätzlich zahlt er noch einen damaligen von meiner Mutter in Anspruch genommenen Unterhaltsvorschuss und - so wie ich das verstanden habe - eine Sozialleistung ab. Für den Zeitraum "1. - 18. Lebensjahr" muss er mir ab meinem 23. Unterhaltsrückstände (abzgl. Vorschuss) zurück zahlen.

Jetzt habe ich erfahren, dass ich in Zukunfz zur Zahlung herangezogen werden könnte, wenn er eine niedrige Rente bekommt bzw. Sozialhilfe zur Rente bezieht.  Heute sagte mir 'ne Frau vom Sozialamt, dass ich nur zur Zahlung herangezogen werde, wenn er auf kurzer Zeit erwerbsunfähig sei - der Selbstbehalt wäre momentan bei 1400 Euro (die hab ich natürlich noch nicht erreicht, weil ich Azubine bin).

Jetzt meine Fragen: (1) Was stimmt denn nun? (2) Für was müsste ich aufkommen? (3) Was wären das für Kosten? (3) Wenn ich auf die Zahlung der Rückstände (sind mehr als 18TSD€) verzichte, komme ich dann trotzdem für ihn auf? 

Mache mir totale Sorgen um meine Zukunft! :-( Möchte mir gerne in paar Jahren ein Eigentum zulegen und Kinder haben. Habe Angst, dass ich wg ihm am Existenzminimum Leben werde. :-( Möchte ja meine Kinder gut versorgen können und ihnen oder mir auch mal was gönnen...:-((

LG

selbstbehalt, unterhalt, unterhaltsrecht, Eltern-Unterhalt
BAB und Wohngeld abgelehnt, weil BAB theoretisch möglich

Ich bin 25 jahre alt und wohne seit ich 18 bin 250km von meinen Eltern entfernt. Ich habe schon eine Ausbildung als Koch begonnen, musste sie aber nach 2 Jahren aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Nun mit 25 gibt mir ein super Betrieb die Möglichkeit noch eine Ausbildung zu machen. Um zu überleben, da ich ja auch irgendwie meine kleine Wohnung bezahlen muss, hab ich Berufsausbildungsbeihilfe beantragt. Nach langem Schriftverkehr mit meinen Eltern. Hatte ich alle Papiere zusammen und den BAB-Bescheid als Absage zurück bekommen, weil meine Eltern auf dem Papier zu viel verdienen. Gut dachte ich mir, wenn ich kein BAB bekomme kann ich Wohngeld beantragen. Heute nach Monate langem warten bekomme ich die Absage vom Wohngeld. Wenn ich das richtig verstanden habe, bekomme ich kein Wohngeld, weil ich theoretisch BAB berechtigt wäre, wenn meine Eltern nicht zuviel verdienen würden. Problem an der Geschichte ist das meine Eltern getrennt sind und wegen ihres Haushalts und meines Vaters neue Familie die er versorgen muss, kein Geld für mich übrig haben. Danke Vater-staat. Habe ich einen 400€ Job kann ich noch Hartz 4 beantragen, bin ich Azubi werden mir Steine in den Weg gelegt. Was soll ich den jetzt machen? Ich kann doch den Unterhalt nicht bei meinen Eltern einklagen. Kennt ihr nicht noch eine Lücke wie ich Widerspruch einlegen kann, oder wie man mich sonst unterstützen kann.

Ausbildung, BAB, Hartz IV, Kindesunterhalt, unterhaltsrecht, Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe
Unterhaltspflicht für arbeitslosen Ehepartner?

Hallo,

ich möchte mich von meinem Ehemann trennen, da er aggressiv und handgreiflich mir und den Kindern gegenüber ist. Ich habe das lange mitgemacht, aber ich möchte meine Kinder jetzt da rausholen und ihnen ein normales Leben ermöglichen.

Wir sind seit 10 Jahren verheiratet. Wir leben schon seit knapp einem Jahr getrennt in unserer gemeinsamen Wohnung und teilen uns auch kein Zimmer. Er weigert sich auszuziehen und ich kann keine Wohnung als alleinerziehende mit zwei Kindern finden, die auch bezahlbar ist.

Ich habe bislang den Gang zum Anwalt gescheut, weil ich ihm nicht mein lebenlang Unterhalt zahlen möchte. Ich habe mein ganzes Leben darauf hingearbeitet auf eigenen Beinen zu stehen, habe endlich einen guten Job mit überdurchschnittlich guten Verdienst - trotz Corona. Ich war quasi ständig die Alleinverdienerin, da mein Ehemann ständig in der Probezeit gekündigt worden ist und ihn keiner einstellen wollte. Er macht sich auch keine Mühe eine Arbeit zu finden und auf eigenen Beinen zu stehen. Er liegt lieber den ganzen Tag auf der faulen Haut oder trifft sich mit Freunden. Das heißt er ist momentan arbeitslos und müsste bei Trennung Hartz 4 beantragen. Wäre ich dann unterhaltsberechtigt, obwohl ich dann alleinerziehend vollzeittätig bin und die Kinder bei mir leben würden.

Ich hoffe es liest Jemand den langen Text. Danke.

Hartz IV, scheidung, unterhalt, unterhaltsrecht, Trennungsjahr
Unterhaltsanspruch bei Eltern trotz Arbeitsverweigerung?

Hallo zusammen,

Ich hätte eine Frage bzgl Unterhaltspflicht bei Bürgergeld.

Meine Ehefrau hat einen 18 Jährigen Sohn. Trotz aller Bemühungen auch in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt über Jahre hinweg hat ihr Sohn mit 15 Jahren ohne einen Abschluss die Schule abgebrochen. Vorher stand schwänzen an der Tagesordnung.

Er hat also keinen Abschluss und tut seit 3 Jahren nichts mehr. Vorher zwar auch nicht, aber er war wenigstens in einer Schule angemeldet. Auch eine intensive Betreuung von Sozialpädagogen und betreutes Wohnen im Alter von 13 über ein Jahr hat nichts bewirkt.

Für ihn haben wir noch ein Haus zur Miete, aber sind beide keine Großverdiener. Deswegen würden wir uns gerne verkleinern, weil es extrem auf die Psyche schlägt, 6 Tage die Woche um 4 Uhr aufzustehen und sich kaputt zu arbeiten, während der junge den ganzen Tag im Bett liegen bleibt.

Jetzt ist unsere Frage, ob wir wirklich bis 25 Unterhaltspflichtig sind, wenn er sich absolut weigert sich einen Job zu suchen oder auch nur in irgendeiner Weise mitzuarbeiten?

Müssen wir wirklich einen solchen Menschen weiter finanzieren, obwohl er nichts tut? Überall lese ich, dass Bürgergeld und eine eigene Wohnung für den Jungen nicht beantragt werden kann, solange er unter 25 ist und wir für ihn aufkommen können.

Ich kann nur langsam nicht mehr. Ich kann die 6 Tage Woche nicht mehr um einem jungen zu finanzieren, der nichts tut. Meine Frau ist in der Behinderten Betreuung und verdient ebenfalls extrem wenig, noch weniger als ich in der Produktion.

Ich hin mittlerweile soweit eine Scheidung in Betracht zu ziehen und auszuziehen.

Nicht wegen meiner Frau, aber die Umstände lassen uns auch beziehungstechnisch langsam an unsere Grenzen stoßen.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

beziehung, Familienrecht, unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltsrecht, Bürgergeld
Kindesunterhaltsschulden. Wem steht es zu und wie Ausgleich verrechnen?

Ich habe 2 Kinder (17+14), die vor 2,5 Jahren zum Vater zogen. Ich war zu der Zeit Krank. Er forderte natürlich für die Kinder über das Jugendamt Unterhalt, welchen ich nicht zahlen konnte und daher für jedes Kind 643,50 offen waren. Mein Titel belief sich auf 50€ je Kind.

Die Jüngere lebt nun seit Nov13 wieder bei mir und der Vater zahlte seit dem keinen Unterhalt. Er hat im Gegensatz zu mir ein recht gutes Gehalt und mit dem Unterhalt fallen meine Tochter und ich aus dem Bezug von Hartz IV raus. Nun zahlte er seit Juni ans Jugendamt, aber unterschrieb den Titel erst Ende November. Dieser beläuft sich auf 377€ Mon. Ich stimmte beim Jugenamt zu, dass der Unterhalt für das bei ihm verbliebene Kind mit der Nachzahlung verrechnet wird. Also die 643,50 + für 13 Monate ins.650€. Zusätzlich wird natürlich bei der Verrechnung der Teil des Jobcenters aubgezogen, welches ich in den Monaten erhalten habe und das wird dem Amt auch ausgezahlt.

Nun komme ich aber zur eigentlichen Frage. Das Jugendamt gab mir die Berechnung und teilte mir in dem Brief mit, dass der Unterhalt für meine Jüngere, dem ich geschuldet habe (auch 643,50) von ihrem Unterhalt abgezogen wurde und somit nur noch ein Nachzahlung von 74,50 an sie ausgezahlt wird. Nun verstehe ich die Welt nicht mehr. man kann doch nicht den Unterhalt des Vaters welches er dem Kind Schuldet mit dem Unterhalt verrechnen, welches ich dem Kind schulde. Und wo ist nun dieses Geld gelandet? Der Brief kam erst gestern und ich möchte mich vor einer Auseinandersetzung mit dem Jugendamt informieren.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Jugendamt, Kindesunterhalt, Schulden, unterhalt, unterhaltsrecht