Ehrenamt und Unterhalt?

3 Antworten

Soweit ich weiß, handelt es sich beim Geld für ein Ehrenamt gerade nicht um Einkommen, sondern um eine Aufwandsentschädigung. Die würde dann entsprechend nicht eingerechnet, weil man ja "nichts davon hat", sondern nur die Einbußen ausgeglichen werden. Sicher bin ich mir da aber nicht. Im Zweifel einfach mal beim Jugendamt nachfragen, die kennen sich doch mit der Berechnung aus.

Ü18 ja, Eigenverdienst ist Anrechenbar, egal aus welcher Quelle, komplett abzüglich 60€ .

u18 weis ich es nicht genau, will mal was gelesen haben, das 50% anrechenbar sind.

Allerdings auf beide Elternteile. Ergo nur die Hälfte des Anrechenbaren Betrages wird beim Unterhalt Vater angerechnet

Ich hoffe doch nicht. Ehrenamt sollte nie bestraft werden.