Wohnung verkaufen und niessbrauch in wohnrecht umwandeln?

1 Antwort

Ich verstehe nicht, welchen wirtschaftlichen Sinn es machen kann bei einer Wohnung die anscheinend keinen Mietertrag abwirft den Nießbrauch gegen ein Wohnrecht einzutauschen.

Auch der Verzicht auf ein Recht kann Schenkung sein. Insofern ist Deine Befürchtung nicht ganz unberechtigt. Hier aber soll der Nießbrauch gegen ein Wohnrecht getauscht werden. Das dürfte doch annähernd gleichwertig sein.

Weiß die Mutter denn schon von ihrem "Glück"? Ohne ihre Mitwirkung geht es ja nicht.

Meine Mutter will ja genau das. Sie muss dann keine Instandhaltungskosten mehr bezahlen und ich werde ihr jeden Monat noch eine aufbesserung zu ihrer Rente bezahlen. Danke für die Antwort

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Ich sehe da schon einen Unterschied. Beim Niessbrauch kann die Mutter bei Heimaufnahme die Mieteinnahmen kassieren. Beim Wohnrecht nicht.

Trotzdem werden beide Werte ja mit derselben Methode berechnet. Insofern dürfte es dem Sozialamt schwer fallen, dort eine Schenkung nachzuweisen.

Eigentlich ist es auch schlau, im Vertrag gleich den Fall der Heimaufnahme zu regeln.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.anwalt.de/rechtstipps/lebenslanges-wohnrecht-im-pflegefall-was-sie-beachten-sollten_106788.html&ved=2ahUKEwj4_fyK_vHfAhVIZlAKHbiQDeUQFjAAegQIBhAB&usg=AOvVaw03rqHm15aU6YHe6R03sU9q

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