Unterhalt?

2 Antworten

Das darf man nicht vermischen. Er bekommt Unterhaltsvorschuss für den bei ihm lebenden Sohn und er zahlt Unterhalt für das nicht bei ihm lebende Kind.

Ich vermute mal, dass das nicht bei ihm lebende Kind bei seiner Ex-Freundin lebt. Daher wird sie auch keinen Unterhaltsvorschuss beantragen können, da sie ja für ihr Kind den Unterhalt von deinem Bekannten bekommt.

Oder habe ich das falsch wiedergegeben?

Könnte sie evtl.auch Unterhaltsvorschuss beantragen?

Es kommt darauf an, wieviel der Kindesvater verdient .....

er kann das mit einem Anwalt seines Vertrauens klären .... möglicherweise unter Zuhilfenahme eines Beratungshilfescheines :

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

er aber selbst sagt das er mit seinem Gehalt vorn und hinten nicht auskommt.

Heißt jetzt was ..... weniger als Leistungen nach SGB II werden es nicht sein. Wie sieht es mit Wohngeld aus?

https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html

https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/bildungspaket.html

Bei Wohngeldbezug würde ihm schon einmal zusätzlich das Bildungspaket zustehen.

Hat er schon einmal hinsichtlich Kinderzuschlag recherchiert?