EOS Deutscher Inkasso Dienst?

Hallo,

meine Frau war vor unserem kennenlernen Alleinerziehende Mutter und konnte damals eine Rechnung der Telekom nicht bezahlen. Von 04.2019.

Vor paar Monaten 11.2022 kam der der Gerichtsvollzieher. Wir haben die Original Forderung von 251,44€ in zwei Raten à ~225€. Klar Mahnkosten, Gerichtsvollzieher etc pp. Inkasso will ja auch was verdienen. Also Forderung 251,44€ aber Gerichtsvollzieher wollte ~450€. Haben wir bezahlt.
Jetzt möchte EOS DID weitere 177€.
Ihre Rechnung: Hauptforderung 251,44, Zinsen für den Zeitraum ~46 und jetzt kommt’s! Kosten ~218€. = ~ 510€.
Gerichtsvollzieher hat ca 450€ bekommen und EOS DID berechnet uns nur 338€.
Natürlich ist wurde ein Anwalt befragt aber er hat mir keine konkrete Antwort gegeben. Wir fordern aktuell eine Abtretungserklärung, bzw. Eine Vollmacht von der Telekom.

Meine frage ist, ist das überhaupt rechtens? Die Kosten betragen fast das selbe wie die Hauptforderung. Das was wir an den Gerichtsvollzieher wird uns nicht voll berechnet aber Gerichtskosten werden separat berechnet.
Wir haben es seit der Inflation echt schwer aber aktuell finde ich nichts konkretes außer dass die inkassokosten nicht höher als ~72€ sein dürfen.

Ich weiß meine Frau hatte lang genug Zeit es zu zahlen. Aber auch die ausführliche kostenrechnung von EOS DID ist total verwirrend.

Und das wäre mir was neues das Gerichtsvollzieher nicht volle Summe verlangt und die Sache danach nicht gelöst ist. Aber belehrt mich eines besseren

Ich möchte nur Rat und keine Lösung des Problems.

Danke im Vorraus!

Gerichtsvollzieher
Zwei Gerichtsvollzieher für ein und dieselbe Forderung?

Hallo,

ich habe von dem UGV Inkassounternehmen ein Schreiben erhalten mit der "Letzten Androhnung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen". Dieses Schreiben kam am 25.08.2020. Ich habe daraufhin um eine Forderungsaufstellung gebeten und um alle Unterlagen etc. die Vorliegen (Forderungssumme ca. 534 €). Ich erhielt dann am 08.09.2020 den Vollstreckungsbescheid aus 2016 mit insgesamt 270,86 €. Gläubiger sei uniscore Forderungsmanagement GmbH, Hauptforderung: "Schuldanerkenntnis vom 09.03.2015". Ich wieder angerufen und anschließend per Mail erneut um eine Forderungsaufstellung gebeten, da mir nur der Vollstreckungsbescheid zugesendet wurde. Nachfrage wer nun der Hauptgläubiger sei und was es mit dieser Schuldanerkenntnis auf sich hat?

Wieder nur den Vollstreckungsbescheid erhalten, wieder keine Forderungsaufstellung. Zwischenzeitlich hat sich ein Obergerichtsvollzieher Büchler aus Speyer darum gekümmert, dass ich eine Vorpfändung/Vorläufiges Zahlungsverbot meines Kontos erhalte. Da ich ein Update-Service von meiner Schufa habe, habe ich die Info erhalten, dass ein Eintrag vorgenommen wurde, dieser Eintrag erfolgte von der Gerichtsvollzieherin Rümmelein, zwecks eines Vermögenverzeichnisses, die Gerichtsvollzieherin und ich leben in Berlin. Die Gerichtsvollzieherin wurde von einem RA Modenbach beauftragt, welcher anscheind im selben Haus wir die UGV Inkassofirma sitzt.

Also habe ich wieder bei UGV angerufen, Gläubiger sei die Internetmarketingfirma Bielefeld (eis.de), Bestellung sei vom 17.10.2014, sie haben mir meine E-Mail-Adresse durchgegeben, wo die Bestellbestätigung wohl hin ging. Dazu möchte ich sagen, dass ich nie Sexspielzeug oder ähnliches bestellt habe, da diese Seite ja rein Sexspielzeug etc. ist. Ich habe ein altes Hotmail Postfach seit 12 Jahren, unbegrenzten Speicherplatz und kann auf alle meine Mails zugreifen und finde weder eine Bestellung von Bielefeld noch von eis.de. Nach erneuter Anfrage, ob mir UGV auch diese Schuldanerkenntnis zukommen lassen könnte, wurde mir nur mitgeteilt, dass ich damals mit denen wohl eine Ratenzahlung vereinbart hatte, sie diese Unterlage gerade nicht findet und im Haus nachschauen müsse und mir nachsendet. Jetzt erhielt ich einen Tag später ein Schreiben von denen, dass ich wie telefonisch besprochen, die Summe von 663 € bezahlen soll (kommt ungefähr mit der Summe der Pfändung hin inkl. Zinsen etc.), ich habe am Telefon nichts von einer Zahlung oder Zustimmung gesagt. Ich schreibe nach jedem Telefonat auch noch einmal eine Mail um das Gespräch festzuhalten.

Also nach dem langen Text nun meine Frage, können für eine Forderung zwei Gerichtsvollzieher beauftragt werden? Muss nicht der GV meines Wohnortes dafür zuständig sein? Wie kann ich dagegen jetzt vorgehen, ich gehe hier von Betrug aus. Ich habe letztes Jahr einiges an Schulden bezahlt, damit meine Schufa wieder sauber wird und nun kommt so etwas und ich weiß nicht wie ich damit umgehen soll bzw. was meine Rechte sind.

Danke vorab für eure Tipps!

Gerichtsvollzieher, Pfändung, Recht, Schulden
Probleme mit Hamburger Hochbahn AG HVV?

Meine Bekannte ist ALG-2-Empfänger er hat bei Kauf Deutschland-Ticket seine Bewilligungsbescheid angezeigt. allerdings sein Bedarfs-Gemeinschafts-Nummer im formuler aufgeschrieben.

meine Bekannte wurde gesagt, dass auf dem Bankkonto 19 Euro müssten sein und diese am Ersten eines jeden Monats vom Konto abgebucht wird, leider die Firma HVV statt 19 Euro 49 Euro unrechtmäßig zu viel Geld abgebucht.

meine Bekannte teilte der Firma per Telefon und E-Mail mit, dass er sein Geld benötigt. Die Firma HVV achtete nicht darauf und kümmerte sich nicht darum, einfach zu ignoriert.

meine Bekannte musste von seinem gesetzlichen Recht (Lastschrift zurückgeben/lastschrift widersprechen) Gebrauch machen, und das Geld auf sein Konto zurückgebucht. 

meine Bekannte hat die Ticketgebühr 19 Euro auf das Bankkonto Die Firma HVV überwiesen.

Die Firma HVV hat einen Brief verschickt, und dass es für die Rückerstattung des Geldes, Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr zahlen muss. 

meine Bekannte hat es nicht akzeptiert, weil sie nicht für den Fehler und die Entstehung von Ärger verantwortlich ist. Leider hat die Firma HVV dieses Problem durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit verursacht.

Unter Berücksichtigung von Gesetz und Gerechtigkeit,

was ist Ihrer Meinung nach für die Zahlung der Bankgebühren (Rückprovision) und Bearbeitungsgebühr, Wer muss zahlen ?

Bank, Finanzen, gebühren, Gerichtsvollzieher, Gesetz, Rechtsanwalt, Rechtsschutz, Schulden, Schuldnerberatung, Verbraucherschutz, Bankberater, Bankgebühren, Inkassounternehmen, Finanzenfrage
Hoch verschuldet durch Vater

Hallo!

Ich stecke momentan ziemlich im Schlamassel und weiß nicht weiter. Also ich bin 22 Jahre alt, weiblich und studiere 700km entfernt von dem Wohnort meiner Eltern. Frisch nach dem Abitur 2009, im Alter von 19 Jahren, baten mich meine Eltern um einen Gefallen, den ich seither täglich bereue. Meine Eltern waren immer schon selbstständig, aber seit 2004 war mein Vater in Insolvenz und es war ihm nicht mehr möglich selbstständig zu sein. 2007 verloren wir aufgrund einer Zwangsversteigerung unser Haus und unser Café. Bis 2009 waren meine Eltern arbeitslos und ich hatte neben dem Abitur 3 Jobs um meine Familie zu "ernähren". Trotzdem war das nicht genug und wir waren recht verzweifelt. Meine Eltern wollten wieder arbeiten und selbständig sein, aufgrund der Insolvenz konnten sie jedoch nichts machen und warteten bis ich mit dem Abi fertig war, damit ich ein Restaurant für sie eröffne. Über meinen Namen. Ich war mit der Idee gar nicht glücklich, da ich Angst hatte, dass es schief geht und unter keinen Umständen dort bleiben wollte, da ich studieren wollte. Unter Flehen und Bitten wurde ich jedoch überredet und stimmte zu ein kleines Restaurant zu eröffnen welches bis 2010 über meinen Namen laufen sollte. Aus 2010 wurde später aber Februar 2011. Für dieses Jahr blieb ich dort auch, und fing erst im WS 2010 mit dem Studium an. Alles schön und gut, wie meine Eltern es sich ausgemalt hatten, aber schnell ging es den Bach unter. Februar 2010 waren die ersten Gerichtsvollzieher da, da mein Vater dem Finanzamt nichts zahlen konnte. Ich wusste davon nichts, das war alles neu für mich. Ich drohte damals schon insolvent zu gehen, aber den Betrag konnten wir zahlen. Das war der Punkt, an dem dieses verfluchte Restaurant hätte schließen sollen - aber nein! Mein Vater glaubte an Wunder. Ich zog aus, ging weg zum studieren. Bald war endlich das Restaurant auf Vaters Namen umgeschrieben, doch kurz danach kamen wieder Gerichtsvollzieher. Ich zahlte c.a. 2000€ selber neben dem Studium ab. Mittlerweile kann ich nicht mehr arbeiten, da das Studium zu viel Zeit einnimmt. Die Schulden betragen c.a. 35.000€. 20.000 davon sind Miete +Zinsen, ein Betrag der eingefroren werden kann. Der restliche Betrag jedoch nicht. Heute wurde meinen Eltern das Gas zugedreht. 6000€ sind an EON offen, weil mein Vater einfach NIE eine Rechnung zahlte. Er versteckte sie stets und log uns alle an. Auch hat er mich bisher nie umgemeldet.

Ich weiß nicht was ich tun soll. Gibt es eine Möglichkeit für mich? Zwar wurde ich gedrängt, aber ich war zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss volljährig und unterschrieb freiwillig im eigenen Namen. Dennoch konnte ich die Situation nicht richtig einschätzen und ich finde, dass die Rechtsgeschäfte sittenwidrig waren.

Ich bin furchtbar verzweifelt. Denke viel an Suizid und habe es auch bereits mehrmals versucht. Bin momentan in Behandlung und nehme Antidepressiva. Aber Besserung ist nicht in Sicht. Ich weiß nicht, wie ich weitermachen soll...

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Darf Gerichtsvollzieher teure Ausbildungsgeräte/Maschinen und unwertvolle Bücher mitnehmen?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, hier hat jemand Erfahrung damit.

Mir ist bekannt, dass Dinge, die zur Ausbildung benötigt werden, nicht einfach gepfändet werden dürfen aber was ist, wenn diese Geräte einen Wert haben? Kommt eine Austauschpfändung in Frage, wenn es dann nicht mehr gleichwertig wäre?

Ich habe eine alte offene Forderung (etwas unter 2.000 Euro). Da ich nur Bafög erhalte (befinde mich in Ausbildung zur Bekleidungstechnikerin, erhalte hier jedoch keinen Lohn), kann ich Sie leider nicht bezahlen und voraussichtlich auch in den nächsten 2 bis 3 Jahren nicht. Der Gerichtsvollzieher kommt.

Nun musste ich mir vor kurzem eine teure Nähmaschine anschaffen, um den Anforderungen der Ausbildung gerecht zu werden. Aktuell arbeiten wir viel von Zuhause aus. Um das zu finanzieren, habe ich einen Bildungskredit erhalten. Der Wert der Maschine liegt bei knapp 3.000 Euro. Sie verfügt über einen Nadeltransport, da das beim Nähen feiner Stoffe hilft.

Nun ist die Frage, kann diese Maschine mir weggepfändet werden und gegen ein älteres Modell ausgetauscht werden? Ggf. gegen eins ohne Nadeltransport oder sehr verschlissen? Weil ich damit offiziell ja die gleichen Aufgaben erfüllen könnte, wenn auch weniger perfekt etc.?

Und eine weitere Frage, ich habe gelesen, dass Bücher gepfändet werden können. Ich habe sehr viele Bücher, ein ganzes großes Regal voll. Die Bücher haben eigentlich keinen großartigen Wert, Romane, ein paar Biographien, Sachbücher... nicht unbedingt zu Ausbildungszwecken, sondern vieles zur Bildung allgemein oder Unterhaltung. Viele Mängelexemplare oder optisch nicht mehr so einwandfreie aber ich hänge sehr an ihnen, da ich viel lese. Werden sie realistischerweise mitgenommen oder wäre das den Aufwand nicht wert bzw nicht erlösbringend genug?

Vielen Dank, ich hoffe auf hilfreiche Antworten und wünsche ein schönes Wochenende

Anwalt, Ausbildung, BAföG, Gerichtsvollzieher, Gläubiger, Justiz, Pfändung, Recht, Rechtsanwalt, Schulden, Schuldnerberatung, Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung, Azubi, Forderung, rechte und pflichten, HILFE DRINGEND
Gerichtsvollzieher / KFZ der Freundin / wie bezahlt

Hi @all ich habe eine Frage und hoffe dass ihr mir helfen könnt.

Ich habe Schulden beim Finanzamt und hatte letztens besuch von zwei Leuten, einer war Mitarbeiter vom Finanzamt der andere ein Gerichtsvollzieher vom Finanzamt (glaube ich) zwecks Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung. Da ich grade zu diesem Moment Stress mit meiner Freundin hatte (welche auch zuhause war) mit welcher ich zusammen wohne verwährte ich den beiden den Zutritt zu unserem Reihenhaus (wohnen zur Miete). Ich hatte den beiden angeboten in 2 Stunden zu kommen aber dieses wurde ausgeschlagen. Leicht angepisst wurde mir mitgeteilt das sie nochmals in 4-6 Wochen kommen würden mit einem Beschluss zwecks Tür-öffnen. Da ich schon X-Mal die Eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, mache ich mir diesbezüglich keine Sorgen ABER: Vor unserem Haus (wohnen zu Miete) stand das Auto meiner Freundin (von Ihr gekauft, von ihr bezahlt, auf sie zugelassen, sie zahlt die Steuern usw.), Auf dem Kennzeichen stehen meine beiden Initialen (ich hatte das Auto für sie angemeldet und mir den Spaß gegönnt) , Der Gerichtsvollzieher meine zu mir, er hätte per Telefon einer Halter-abfrage gemacht und festgestellt das meine Freundin die Halterin ist. Sie müsse Ihm aber (in 4-6 Wochen) nachweisen wie Sie das Auto bezahlt hat.

Kann ein Gerichtsvollzieher solche Auskünfte fordern (Ich lege ja meine Vermögensverhältnisse offen und nicht sie)? Das ist doch Eingriff in die Persönlichkeitsrechte meiner Freundin oder nicht ? Muss sich der Gerichtsvollzieher beim zweiten mal per Post nicht ankündigen (nicht das ich nicht da bin und dieser mit dem Schlüsseldienst reingeht) ??

eidesstattliche versicherung, Gerichtsvollzieher, Pfändung