AOK raten?

4 Antworten

Natürlich mußt du die weiter zahlen. Der Gerichtsvollzieher ist nur für die Schulden zuständig über die es Gerichtliche Mahnbescheide gibt.

Und selbst wenn auch für die KK so ein Mahnbescheid vor liegt, mußt du weiter zahlen, denn wenn du die vereinbarten Raten nicht zahlst, dann wird auch in diesem Fall der GV wieder tätig.

Auch diese Frage wird Dir eine offizielle Schuldnerberatungsstelle beantworten.

Ohne Privatinsolvenz oder Ratenzahlung wird die KV vermutlich die Leistungen einstellen. Also die Karte wird gesperrt und es werden nur noch Notfallbehandlungen übernommen.

Sicher. Das befreit dich von deinen anderen Zahlungsverpflichtungen nicht. Zu prüen wäre hier aber ggf., inwieweit eine Privatinsolvenz einen Ausweg bietet.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Ja, an die AOK zahlen musst du auch danach.