Wie oft kann man sich von verschiedenen Personen beschenken lassen ohne Steuern zu zahlen?

Nehmen wir an, ich erhalte 2016 von drei verschiedenen, nicht mit mir verwandten Personen, jeweils 20.000€ geschenkt. Werden diese 20.000€ jeweils einzeln bewertet, bleiben damit also steuerfrei? Oder würde das Finanzamt sie zusammen rechnen und irgendeine Steuer darauf erheben? Würden diese Schenkungen als Einkommen gelten, wenn der Beschenkte ansonsten über keine Einkünfte verfügt? (Hartz IV spielt hier keine Rolle)

Hintergrund: Ich arbeite nicht mehr. Jedoch tue ich viel Gutes für Menschen, je nachdem wie mir gerade danach ist. Stellt Euch dafür das Modell "Wandermönch" vor. Wenn jetzt umgekehrt mir jemand Gutes tun möchte, und außer Obdach, Essen oder Kleidung größere Geldsummen geben wollte - zB damit ich damit noch mehr Gutes tun, es an Bedürftige weitergeben kann usw - wie wäre das steuerfrei oder mit niedrigen Steuern möglich? Mit dem Geld soll ja Gutes getan, sprich es nicht dem Staat zur Verwendung für allerlei ungute Dinge überlassen werden (Kriege finanzieren zB). Eine kleinere Idee wäre zum Beispiel, kleinere Summen an Obdachlose zu verteilen. Eine größere Idee wäre die Schaffung spiritueller Räume, in die Menschen sich bei Bedarf zurück ziehen können.

Also sprich: Wie kann mit möglichst wenig staatlicher Kontrolle und möglichst keiner Steuerpflicht Gutes über mich geschehen?

Bin für alle Ideen dankbar. 😊

Erbschaftssteuer, GmbH, Schenkungssteuer
Mein Bruder möchte eine Bestandsimmobilie an mich überschreiben bzw. mich zu 50% ins Grundbuch eintragen lassen. Welcher Steuervorteil / Freibetrag?

Hallo an das Expertenteam :)

Mein Bruder hat vor kurzen eine vermietete Immobilie über 1.6 Mio erworben. derzeit ist er im Grundbuch als alleiniger Eigentümer eingetragen.

A. Der Tatsächliche Eigenkapital von meinem Bruder beträgt 800.000€

B. Privater Darlehen von MIR an meinem Bruder beträgt 400.000€ (nicht im Grundbuch eingetragen)

C. Privater Darlehen von meinen Eltern an meinem Bruder beträgt 400.000€ (nicht im Grundbuch eingetragen)

ZIEL: Wir möchten gerne die Immobilie zu 50% im Grundbuch auf mich überschreiben / übertragen.

  • Bruder 50%
  • Ich 50%

FRAGEN:

Meine Eltern wären bereit von Ihren Freibetrag von 400.000€ das bereits als Privater Darlehen an meinen Bruder überging auf mich zu übertragen (vererben in Lebzeit) somit wären sozusagen keine Steuern fällig!?

Meine bereits erbrachten 400.000€ (Privater Darlehen an meinem Bruder) würden wir mit Eintragung ins Grundbuch zu je 50% an meinem Bruder und mich auflösen wäre dies ohne weitere Kosten möglich?

Somit hätte mein Bruder und Ich einen EK von jeweils 800.000€ erbracht und wir müssten keine Schenkungssteuer, Erbschaftssteuer etc. zahlen!?

Die Privaten Darlehns meiner Eltern und mir wären mit der Ergänzung im Grundbuch aufgelöst!

Herzliche Grüße Samuel Goldstein

PS: Über Fachliche Auskünfte von Anwälten die uns bei der Abwicklung begleiten würden wären wir sehr dankbar.

Erbschaftssteuer, Grundbuch, Schenkungssteuer, Steuern, Übertragung
Erbschaftsteuer, Dauergrabpflege?

Hallo.

Der Erblasser hat im Testament folgenden "Wunsch" geäußert:

"es soll ein großzügig bemessener Betrag treuhänderisch angelegt werden, der die bestmögliche Grabpflege für 20 Jahre garantiert."

Dieser "Wunsch" wurde umgesetzt. Es wurde eine Einmalzahlung an eine Treuhandstelle für Dauergrabpflege geleistet.

1.

M.E. sollten Grabpflegekosten, die im voraus in einem Betrag bezahlt wurden, in voller Höhe abziehbar sein.

Sind diese Kosten nun in Zeile 101, Mantelbogen: "Kosten für die übliche Grabpflege (Jahreswert der durchschnittlich anfallenden Kosten)" einzutragen?

In der Anlage heißt es zu Zeile 101: "Die Kosten der üblichen Grabpflege sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BewG mit dem 9,3-fachen ihres Jahreswerts abzugsfähig. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Grabpflege. Einzutragen ist der Jahreswert der Grabpflegekosten. Das Finanzamt ermittelt den Kapitalwert."

Das wäre m.E. nicht zielführend?

Wie erreicht man, dass der komplette Betrag anerkannt wird? Wo trägt man die Kosten in dem Formular am Besten ein?

2.

Müssen die Kosten ebenso in der "Anlage Erwerber" aufgeführt werden?

Angenommen, es besteht eine Erbengemeinschaft aus 4 Personen. Jedem wurde 25% vererbt.

Die Kosten wurden vom Nachlasskonto des Erblassers beglichen.

Muß jetzt jeder Erwerber noch in der "Anlage Erwerber" die o.g. Kosten mit 1/4 des Wertes angeben?

Vielen Dank. Magda

Erbschaftssteuer, Finanzamt, Nachlass, Steuern