Wie werden die Freistellungsaufträge überprüft?
Ich habe ein wenig den Überblick über meine erteilten Freistellungsaufträge verloren und ich denke es kann gut sein, dass ich ich insgesamt zu viel auf die verschiedenen Institute verteilt habe. Wie wird das eigentlich geprüft? Machen das die Banken unter sich oder geht das irgendwie über das Finanzamt?
4 Antworten
Hier ist das Verfahren erläutert: http://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber/kontrollverfahren-bei-freistellungsauftraegen.html
Bitte nur die angezeigte Seite lesen und nicht die weiteren Links, weil das schon Werbung wäre;-)
Und hier geht es noch etwas weiter ins Detail:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kontrollverfahren_FSA/fsa_kv_node.html
Jede Bank meldet Deine Zinserträge beim Finanzamt. Überschreitest Du den Freibetrag, wird der höher liegende Betrag versteuert
Über das Bundeszentralamt für Steuern mit Sitz in Bonn kann das FA alle Konten der Steuerzahler einsehen. Bisher konnten Sparer über Jahre hinweg nahezu ohne Risiko ihre Zinseinnahmen für sich behalten – damit ist es vorbei.
Die Kontenabfrage ist Alltag geworden. Da werden nicht nur Topverdiener kontrolliert, sondern auch Normalbürger. Und nicht nur das Finanzamt fragt fleißig nach: Auch Arbeitsämter, Sozialämter und Gerichte dürfen die Kontodaten einsehen. Dasselbe gilt bei Anträgen auf Wohngeld, Erziehungsgeld oder Bafög. So wurden rund 40 000 Studenten erwischt: Sie hatten Bafög beantragt und dabei Zinseinnahmen einfach verschwiegen.
Das ist nicht präzise genug:
Jede Bank übermittelt die "Höhe der in Anspruch genommenen Freibeträge."
So ist's korrekt!
wenig den Überblick über meine erteilten Freistellungsaufträge verloren
Auf jeder Bankabrechnung steht die Höhe des erteilten und des in Anspruch genommenen Freistellungsauftrags. Angesichts der geringen Höhen der Pauschbeträge von 801/1602 Euro braucht man kein Einstein zu sein um die paar Zahlen addiern zu können und diese Mühe sollte man sich auch machen: Jede Bank muß erteilte Freistellungsaufträge dem Bundesamt für Finanzen melden und über das bekommt das Heimatfinanzamt seine Auskünfte. Ich rate Dir dringendst, etwaig in der Vergangenheit zu viel in Anspruch genommene Pauschbeträge durch Abgabe der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung zu korrigieren und für die Zukunft nur noch den zulässigen Betrag in Anspruch zu nehmen. Korrigieren bedeutet für Dich natürlich, dass Du Steuer nachzahlen mußt. Das ist unerfreulich aber immer noch besser, als eine Strafe wegen Steuerhinterziehung zu kassieren.
Dazu eine kleine Korrektur.
Jede Bank übermittelt die "Höhe der in Anspruch genommenen Freibeträge." Das heißt, dass zuviel erteilte Freistellungaufträge unschädlich wären, wenn man sie dann nicht in Anspruch nimmt.
oder anders formuliert: Man unterschreibt 5 Freistellungsaufträge zu je 500,- Euro und erhält jeweils 100,- Euro an Zinsen.
Das geht nicht direkt an das Finanzamt. Die Banken melden inzwischen den in Anspruch genommenen (nicht den erteilten) Freistellungsauftrag nach Verrechnung mit Verlusttöpfen an das BzSt (Bundeszentralamt für Steuern). Dort können die Finanzämter Abfragen durchführen.
Für den Fall, daß die in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge zu hoch waren, ist Abgeltungssteuer nachzuzahlen. Das Finanzamt wird das wahrscheinlich mit einer netten Hinweisnote versehen.
Interessant....
Warum erhalten dann die Finanzämter keine Meldungen über die Zinserträge?