Zivilrecht ist der Sammelbegriff für alle Gesetze und Verordnungen die die Rechtsverhältnisse von Personen untereinander rechnen.
Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechtes und ist Sammelbegriff für alle Gesetze und Verordnungen in denen der Staat ein Fehlverhalten mit Strafe bedroht.
Das Strafrecht steht in Gesetzen, zum Größten Teil im StGB und das ist im Internet frei einsehbar, auch für Gerichtsvollzieher.
Der Gerichtsvollzieher ist eine Sonderlaufbahn des Justizdienstes. Er ist einem Gericht angegliedert, übt seine Tätigkeit aber ansonsten selbständig aus.
Er kümmert sich auch nicht wirklich um Gläubiger. Die kommen zu ihm und erteilen ihm Aufträge und er arbeitet diese ab.
Eine Eintragungsanordnung ist ein Verwaltungsakt der zuständigen Gerichtsvollziehers und der entsprechenden Vollstreckungsbehörde mit dem Ergebnis, dass ein Schuldner ins Schuldnerverzeichnis eingetragen wird.
Das Schuldnerverzeichnis ist ein öffentliches Register und wer da drin steht ist kein seriöser Geschäftspartner, denn er hat Gläubiger, er hat kein Geld oder er versteckt sein Geld vor den Gläubiger.
Das sind alles Antworten auf Deine Fragen, aber ich hab das Gefühl, dass nichts davon, Deine eigentliche Frage beantwortet.