Was wird bei der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe überprüft?

2 Antworten

Unterschätze mal nicht den Spürsinn und die Boshaftigkeit des Prozeßgegners. Wenn der auch von der Wohnung weiß, würde nichts näher liegen, als die Justizbehörden davon zu unterrichten. Die Aberkennung des PKH-Anspruchs wäre da noch das geringste Übel. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben soll.

Du kannst auch bei Wohneigentum Prozesskostenhilfe erhalten denn wohnt man zur Miete, dann wird die Miete vom  zur Verfügung stehenden Einkommen abgezogen. Hat man eine Eigentumswohnung wird die monatliche Belastung vom Einkommen abgezogen. Sind keine  Belastungen (Darlehen) mehr zu zahlen, vermindert sich natürlich das Einkommen nicht und es kann sein, dass die Prozesskostenhilfe je nach Höhe des Einkommens abgelehnt wird.

Das Nichtangeben der Wohnung ist also nicht möglich, da Du sonst Mietangaben machen musst.