Was kann man machen, wenn man zu wenig Lohn bekommen hat?
Hallo zusammen
Vom August 2021 bis Februar 2022 war ich als stellvertrende Klassenlehrperson an einer Primarschule in der Schweiz als Primarschuellehrerin angestellt. Das war meine erste Stellvertretung, die ich gemacht habe. Danach war ich noch an einigen anderen Orten als Stellvertretung angestellt. Jetzt, im Vergleich mit meinen nachherigen Tätigkeiten, ist mir aufgefallen, dass ich während dieser Stellvertretung sehr viel weniger Lohn bekommen habe. Nämlich gesamthaft fast drei Monatslöhne von dem was ich laut Markt erwarten hätte können und von dem was ich bei den anderen Anstellungsorten bekommen habe. Ehrlich gesagt, verstehe ich aber nicht so ganz, warum das so ist. Der Vertrag scheint in Ordnung zu sein und alles was vertraglich geregelt wurde, wurde meines Erachtens auch eingehalten. Und eigentlich wird der Lohn einer Primarschullehrperson hier in der Schweiz ja auch staatlich geregelt. Deswegen verstehe ich erst recht nicht, warum es so viel weniger ist. Wahrscheinlich hätte ich den Vertrag besser studieren und genauer nachfragen müssen.
Ich frage mich jetzt, öb man diesbezüglich nach ca. einem Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch irgendetwas machen bzw. versuchen kann? Oder muss ich das jetzt einfach akzeptieren und für die Zukunft für alle anderen Arbeitsverträge daraus lernen? Wer kennt sich diesbezüglich aus und kann mir sagen, welche Möglichkeiten ich (in der Schweiz) habe?
Vielen Dank für eure Hilfe!
5 Antworten
Gehaltsverhandlungen führt man vor Aufnahme einer Tätigkeit, oder während eines laufenden Vertrages - sicherlich nicht nach Beendigung einer Tätigkeitg.
und damit es sich lohnt:
zum fünften mal
Gehaltverhandlungen werden geführt bevor man den Job annimmt.
Sofern du deinen Lohn Vertragsmässig bekommen hast und er nicht unter Mindestlohn oder einem Äquivalent zum deutschen Tariflohn lag, kannst du gar nichts machen. Du hast mit dem Vertrag den angebotenen Lohn akzeptiert, wenn dieser unter dem Durchschnitt vergleichbarer Jobs lag hast du Pech. Du hättest den Job nicht annehmen sollen, wenn dir das zuwenig war.
In Deutschland sind Klauseln im Arbeitsvertrag mit einer verkürzten Verjährungsfrist von 6 Monaten zulässig.
Wenn das in der Schweiz ebenso sein sollte und im Arbeitsvertrag gibt es diese Klausel, ist eh alles zu spät!
Es ist dann die Verjährung eingetreten!
Warum stellst du die Frage erneut ein, wenn bereits 3 gleichlautende Antworten vorliegen?
Ok, hier bekommst du die vierte: wenn der vertraglich vereinbarte Lohn gezahlt wurde, hast du keine weiteren Ansprüche. Kümmere dich künftig VOR Abschluss eines Vertrags um die Modalitäten.