Tagesmutter - Einkommen - Steuerpflichtig?

1 Antwort

Die frage ist, von wem hast Du in den Jahren Dein Geld bekommen. Es gab nämlich die absolut widersinnige Regelung, dass die Einkünfte von Tagesmüttern, die ihr Geld aus öffentlichen Kasssen bezogen steuerfrei bleiben, die von Tagesmüttern, die ihr Geld direkt von den Eltern bekamen, steuerpflichtig waren.

http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/wie-der-fiskus-tagesmuetter-behandelt.html

Interessant wäre noch die Prüfung wie die Betriebsausgaben ermittelt wurden, weil es auch pauschlae Möglchkeiten gibt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ich habe damals 2 Kinder betreut für die ich je 299,00euro im Monat vom Jugendamt erhalten habe. Ein Eigenanteil von der Mutter ca.20euro pro Kind wurdefestgelegt, worauf ich aber verzichtet habe. Lt. den Prüfer habe ich im 2005 7212,00 verdient wovon ich 1308,-euro versteuern müsste und 2006 6868,-euro und 964,- zu versteuern. über Betriebsausgaben wurde hier jedoch nichts erwähnt. Allerdings steht das ein Betrag von 5904,- steuerfrei wäre also 246,00 mntl. je Kind. Da die Betreungszeiten variabel waren, hatte iuch in manchen Monaten 266,00 pro Kind und 299,00 pro Kind. Ales wurde aber vom Jugendamt bezahlt.

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@schnatarina

So wie Du es schilderst, halte ich einen Fehler beim Prüfer für möglich.

Jugendamt ist in meinen Augen öffentliche Kasse.

http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/steuervorteil-fuer-tagesmuetter-um-ein-jahr-verlaengert.html

Das, was man dir da abgezogen hat, sind die von mir schon genannten Pauschalen, die anstatt von nachgewiesenen Kosten gekürzt werden dürfen.

Besprich das doch nochmal mit Deinem StB. Schließlich hast Du ihn doch bezahlt.

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@wfwbinder

So, ich hab Mal gegoogelt. Es gibt ein BMF Schreiben vom 24.05.2007. Dort steht unter Tagespflege, dass die Geldleistung die die Betreuerin erhält als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zählt, dass aber die §§3 Nr. 11 und 26 EStG nicht anwendbar sind. Anstelle der tatsächlichen Betreuungsleistungen kann eine Pauschale von 300 Euro je Kind und je acht-Stunden-Tag Betreuung abgezogen werden. Die Pauschale betrug vor 2007 nur 246 Euro je Kind.

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@wfwbinder

Erstmal vielen Dank. Ich war ebenfalls fleissig. Nun, lt. Gesetz bis 01.01.2009 waren angeblich alle Einnahmen die vom Jugendamt entrichtet wurden steuerfrei (bis zu 5 Kindern), Einnahmen die Privat von Eltern entrichtet wurden, müssten aber versteuert werden. Finde nur nicht den richtigen §. Lohnt es sich dagegen anzugehen? Wir sind ein kleines Handwerksunternehmen und eine Nachzahlung von 6000,- kann und z.Zt. ist das die Tatsache, das es un einfach den Kopf kostet, also noch ein HartzIV-Empfänger mehr. Meine StB habe ich sicherlich bezahlt, und zwar nicht wenig, aber sie meldet sich bei mir einfach nicht. Bin wirklich am ende meiner Kräfte und weiss nicht weiter. Eine neue StB zu nehmen wird mich eine menge Geld kosten - werde aber warscheinlich nicht drum kommen. Es ist so, das der Bericht so nicht akzeptiert werden dürfte, aber sie hat keinen Punkt beanstandet, obwohl ihr bewusst war in welchen Situation wir stecken. Mein Mann (1Mann Betrieb) ist dieses und letztes Jahr sehr erkrankt und somit einige Zeit auch ausgefallen ist, dieses nachzuholen ist heutzutage nicht einfach.

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@schnatarina

Um die Lage genau zu beurtilen müßte man tatsächlich alle kleinen Detals kennen. Sicher ist aber:

  • Einspruch kannst Du erst einlegen, wenn die Bescheide da sind.

  • die genannten höheren Erträge von 1.308,- + 954,- Euro, können keine Nachzahlung von 6.000,- Euro auslösen, sondern von vermutlich 1.000,- oder weniger.

  • Verwechselst Du eventuell das Mehrergebnis der Prüfung, mit der zu erwartenden Nachzahlung?

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