Praxisübernahme und erneute Probezeit?

2 Antworten

Nicht jede Übernahme ist ein Betriebsübergang.

Somit ist es durchaus möglich, dass die bisher erreichten Errungenschaften futsch sind und z.B. eine erneute Probezeit beginnt.

Ich habe mich am 31.12.2021 um 24:00 Uhr an meinem Arbeitsplatz umgezogen und bin seit dem 1.1.2022 0:00 Uhr für ein anderes Unternehmen tätig. Beim ehemaligen Unternehmen war ich unbefristet tätig, im neuen Unternehmen befristet bis zum 31.12.2022. Die erneute Probezeit habe ich erfolgreich überlebt. Nur hätte ich in diesem Jahr eigentlich zwei Urlaubstage mehr gehabt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Normalerweise sind keine neuen AV erforderlich. Die bestehenden gehen auf den neuen AG über.

"Grundsätzlich gilt nach § 613a BGB, dass Mitarbeiter bei einem Betriebsübergang automatisch mitgenommen werden. Der neue Inhaber übernimmt damit auch die in den Arbeitsverträgen festgelegten Rechte und Pflichten, dazu zählen neben Lohn und Urlaub auch: besondere Urlaubsvereinbarungen."

Sollte also der neue AG die Bedingungen verschlechtern wollen, würde ich den neuen AV schlicht und ergreifend ablehnen und auf den bestehenden AV verweisen.

Und natürlich kannst und darfst Du neue Konditionen verhandeln, jederzeit, wer sollte dir das auch verbieten?

Und mit der Probezeit ? Ist das rechtens kann er das machen ? Weil in meinem alten Vertrag steht das die Probezeit dementsprechend entfällt.

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@Armeradler

Da die alten AV weiterhin Bestand haben, es dort keine Probezeit gibt oder bereits längst abgelaufen ist, beantwortet sich Deine Frage faktisch von alleine.

Siehe auch meine Ausführungen oben.

Sorry, eigentlich nicht wirklich schwer!

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