GEZ Säumniszuschlag?

3 Antworten

Das steht in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 RBStV i.V.m. § 11 der jeweiligen Satzung der Landesrundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge.

Auch eine Mahnung ist rechtlich nicht erforderlich. Du weißt, wieviel und bis wann Du zahlen musst, das reicht aus, um in Verzug zu kommen.

Diese Änderung, dass keine kostenlosen Zahlungsaufforderungen mehr verschickt werden, wurde m.E. nur über die Presse verlautbart, und nicht über persönliche Mitteilung an jeden Haushalt. Was auch in Ordnung ist, da die Fälligkeit ja bekannt ist.

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Wenn Du Dir keiner Schuld bewußt bist, zahle doch den regulären Betrag nach und guck dass es in Zukunft pünktlich rausgeht. Zum Beispiel per Dauerauftrag.

Vielen Dank für eure Antworten. Ob es nun GebührenEinzugsZentrale heißt oder Rundfunkgebühr ist mir ziemlich Wurscht aber danke für den Hinweis. Tatsächlich habe ich vorher ein Dauerauftrag gehabt nur durch eine Kontowechslung hat der Umzug nicht geklappt und der Dauerauftrag war weg und dann hab ich es einfach verschwitzt....passiert halt. Ich weiß natürlich dass ich die Gebühren bezahlen muss und wann sie fällig sind. Meine Frage bezog sich nur auf diese 1% Regelung und warum die GEZ da ihre eigene Regelung macht und nicht laut der allgemeinen Abgabenordnung Paragraph 240 ihren Zuschlag berechnet.

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@Mapri86

Die AO bezieht sich nur auf Steuer. Für GEZ gilt RBStV.

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Ich habe einen Dauerauftrag. Warum hat das 1 1/2 Jahre geklappt und nun nicht mehr? Es ist immer überpünktlich bei der GEZ.

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