

Wenn du im Grundbuch in Abteilung I zu 50 Prozent als Eigentümer eingetragen bist, gehört dir die Immobilie zur Hälfte. Der vereinbarte Güterstand ändert daran nichts.
Wenn du im Grundbuch in Abteilung I zu 50 Prozent als Eigentümer eingetragen bist, gehört dir die Immobilie zur Hälfte. Der vereinbarte Güterstand ändert daran nichts.
Ich teile die Ansicht des Bruders. Mit der hälftigen Aufteilung der Einkünfte auf die Erben macht ihr steuerrechtlich aus meiner Sicht alles richtig. Wenn das Erläuterungsschreiben verständlich und der Bearbeiter im FA nicht auf den Kopf gefallen ist, sind in so einem Fall nicht mal Rückfragen zu erwarten. Und falls doch, sind die sicherlich einfach zu beantworten.
In der Branche verwendet grob geschätzt jeder zweite Anbieter irgendwelche Tags als Logo. Da es sich um eine in der Programmierung übliche Zeichenfolge handelt, ist diese auch nicht schützbar. Insofern sehe ich hier nur eine Möglichkeit vorzugehen, wenn das Logo 1:1 kopiert wurde. Das ist aber nicht der Fall.
Sehe ich genauso. Wer etwas auf einen Sitz legt, darf sich nicht wundern, wenn jemand sich drauf setzt. Ich würde den Schadensersatz aus dem Grund ablehnen.
Besteht eine private Haftpflichtversicherung? Dann würde ich den Schaden allenfalls dort melden. Die wird die Regulierung aber aus demselben Grund ablehnen.
Die Zielgruppe ist irrelevant. Mit Sitz in D gilt die DSGVO, sodass du die Zustimmung der Nutzer benötigst, um Cookies anzulegen.
Legst deine Seite ein Cookie ohne Zustimmung ab, wirst du früher oder später kostenpflichtig abgemahnt. Es gibt Crawler, die nichts anderes machen, als solche Seiten zu finden.
Nein, das kann dir niemand erklären, weil es nicht so ist.
Bei einem solchen Schaden ist es absolut üblich, diesen erstmal zu begutachten und zu prüfen, ob und wie die Reparatur möglich ist und welche Teile gebraucht werden. Zwei Termine sind damit die Regel und nicht zu beanstanden. Somit musst du auch zweimal die Anfahrt bezahlen.
Es im übrigen selten so, dass Handwerker oder andere Dienstleister die Pflicht hätten, ihre Kunden über bestimmte Dinge aufzuklären. Wenn einem die Anzahl der Anfahrten wichtig ist, muss man selbst danach fragen und nicht umgekehrt.
Meiner Meinung nach muss der gesamte Boden getauscht werden. Wie besch... soll das denn bitte aussehen mit einem "ähnlichen" Boden?
Seit Abschaffung der sogenannten Störerhaftung hat man als Anschlussinhaber nicht wirklich viel zu befürchten. Du könntest einfach mitteilen, dass du selbst den Verstoß nicht begangen hast und an dem Anschluss ein offenes WLAN betreibst. Mit den Informationen dürfte es dem Anwalt schwer fallen, einen Verantwortlichen zu ermitteln.
Nur innerhalb der Abrechnungsfrist. Die Nebenkostenabrechnung für 2022 kann also noch angepasst bzw. auch korrigiert werden, sofern schon erstellt. Frühere Abrechnungen kannst du nachträglich nicht mehr korrigieren.
Bei einem solchen Schaden telefoniert man nicht und schreibt auch keine Emails. Schriftlich nachweisbar den Schaden anzeigen und mit Fristsetzung zur Regulierung auffordern. Am besten direkt Fotos vom Schaden sowie Kopien vom Kaufbeleg der Hose und Beleg der Wäscherei beifügen.
Ansprechpartner ist der Betreiber bzw. das Personal. Sonst niemand. Wenn es dir zu dreckig ist, kannst du den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Eine außerordentliche Kündigung wird nicht möglich sein, da vertraglich sicherlich kein bestimmter "Reinheitsgrad" definiert wurde. Somit besteht auch kein Mangel in dem Sinne.
Im Übrigen ist sowas immer sehr subjektiv. In meinem Studio gibt es auch Staub, Dreck und Spinnweben. Mich hat das noch nie gestört.
Ich sehe hier Chancen für den Vermieter, die Kosten von dir ersetzt zu bekommen. Bei einer so starken Geruchsentwicklung darf man erwarten, dass du andere Hausbewohner informierst. Einfach schon, damit sich keiner Sorgen macht. Das zu unterlassen kann durchaus als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden, was dazu führt, dass du als Verursacher die Kosten zu tragen hast.
Deine Privathaftpflicht wird vermutlich nur Mietsachschäden beinhalten. Da ein solcher nicht entstanden ist, wird diese auch nicht einspringen.
Stacheldraht solltest du ganz schnell vergessen. In jedem Fall wäre die Einfriedung durch einen Zaun aber eine sinnvolle Option. Wenn die Dame dann immer noch nicht aufhört und meint, den Zaun überwinden zu müssen, wäre eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch der nächste Schritt.
Umfassend kann die Frage nur nach Kenntnis der gesamten Vereinssatzung beantwortet werden. In jedem Fall ist aber dein Verständnis von Innen- und Außenverhältnis schonmal falsch. Im Innenverhältnis darf der 2. den Verein nur vertreten, wenn der 1. nicht verfügbar ist. Das betrifft aber nur interne Angelegenheiten wie Mitgliederversammlungen, Abschlüsse oder ähnliches. Im Außenverhältnis ist jeder der beiden einzelvertretungsberechtigt. Somit kann der 2. ohne Rücksprache bei allen Belangen im Zusammenhang mit Dritten den Verein vertreten, also nicht nur vor Gericht, sondern bei Abstimmungen mit Kommunen, anderen Vereinen, Presse und so weiter.
Wenn der Saldo per 31.03. korrekt ist, machst du gar nichts. Stimmt der Saldo nicht, hast du 6 Wochen Zeit, diesem zu widersprechen.
Wenn der Vertrag vor Ort im Studio abgeschlossen wurde, besteht kein Widerrufsrecht. Etwas anderes würde nur gelten, wenn der Vertrag online oder z.B. an einem Werbestand in der Fußgängerzone abgeschlossen wurde.
Das Datum des Abschlusses hat das Studio sicherlich festgehalten, sodass das Fehlen kein Problem darstellt.
Wenn du die Wohnung in der Zustand übernommen hast, melde den Schaden nochmal der Vermieterin und fordere sie auf, diesen zu beheben. Wer die Spots eingebaut hat, ist völlig zweitrangig. Am besten machst du das direkt nachweisbar schriftlich und setze eine angemessere Frist.
Je nachdem, wie die Decke verbaut wurde, ist mit nicht unerheblichen Kosten zu rechnen. Ist die Handwerkerrechnung später doch unerwartet günstig, da der Fehler vielleicht ganz woanders liegt und sie fällt unter Kleinreparaturen, kannst du diese immer noch übernehmen.
Mit den wenigen Informationen ist die Frage nicht zu beantworten. In welchen Zeiträumen hast du in Job 1 und 2 welchen Lohn erhalten?
Ein Recht auf "Abgeschlossenheit" hast du nicht. Die Situation ist aus meiner Sicht völlig logisch und ich hätte bei Anmietung 1/2 Kellerabteils nichts anderes erwartet. Nun gibt es drei Möglichkeiten:
1. mit dem Vermieter sprechen und versuchen ein ganzes Abteil zu mieten
2. alles weiter wie bisher und mit dem anderen Mieter klarkommen. Wenn Sachen abhanden kommen, würde ich jedes Mal ne Anzeige bei der Polizei machen und angeben, wer alles Zugang zum Abteil hat.
3. Abteil nicht mehr nutzen