Das ist ein wirtschaftlich handelndes Unternehmen. Es gilt das Prinzip Angebot und Nachfrage. Wird ja keiner gezwungen den Service zu nutzen.

Die Differenz zwischen Preis und Herstellkosten fließt übrigens in die Unternehmensbilanz ein und erhöht den Gewinn. Der wiederum wird regelmäßig teilweise als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. Finde ich gut so.

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Man sollte halt auf seine Karte aufpassen. Du kannst dein Limit ja beliebig festlegen oder komplett deaktivieren. Nur weil es paranoide Menschen gibt, müssen das aber nicht alle machen.

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Warum sollte es gegen den Volkswillen sein, etwas gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu tun? Ich finde den Weg genau richtig. Man kann nämlich nur dagegen vorgehen, wenn man die Vermögenswerte kennt. Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.

Viel Spaß beim dexit. Wem es hier nicht gefällt, dem stehen genügend Alternativen für Deutschland zum Auswandern zur Verfügung.

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Wenn der AG nichts von dem Rechner wissen darf, habe ich große Zweifel an der Nutzung als Arbeitsmittel. Diese wird das Finanzamt wohl auch haben. Entweder kannst du die Nutzung belegen oder sie wird nicht anerkannt. Ohne Beleg kannst du dir die Angabe also sparen.

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Na gar nichts wird passieren. Die Anzeige wird wahlweise mangels Beweisen, wegen Strafunmündigkeit oder Geringfügigkeit eingestellt. Dein Geld bringt dir die Anzeige auch nicht wieder. Dazu müsstest du zivilrechtlich vorgehen, was aber ebenso scheitern wird.

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Das nennt sich Unternehmertmum und ist grundsätzlich natürlich erlaubt. Zu berücksichtigen ist, das du als Auftragnehmer natürlich weiterhin verantwortlich für die Durchführung bist und das unternehmerische Risiko trägst. Kommt also der Subunternehmer trotz Absprache nicht oder es werden Schäden verursacht, bist in erster Linie Du ersatzpflichtig. Hier kann dann ein schlecht gelaufener Auftrag durchaus den "Gewinn" mehrerer gut gelaufener Aufträge egalisieren.

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Das kann schon das Musterdepot bei Onvista, im Browser und als App.

Ansonsten fallen mir noch Portfolio Performance oder DivvyDiary ein.

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Um welche Ansprüche geht es denn? Das eine Kapitalanlage in ein Immobilien-Sondervermögen mit Risiken verbunden ist, ist bekannt und im Informationsblatt des Fonds beschrieben.

Allenfalls wäre also ein Beratungsfehler der Bank denkbar. Ob überhaupt eine Beratung stattgefunden hat, schreibst du aber nicht. Falls ja, was steht dazu im Beratungsprotokoll?

Aus eigener Erfahrung noch soviel vorab: Jede Bank wird hier natürlich die Schuld von sich weisen. Jeder Anspruch muss im Klageweg durchgesetzt werden und ist in der Gesamtlage des Einzelfalls zu beurteilen. Informationen anderer Anleger helfen daher nur sehr bedingt weiter.

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Kann ich mir nicht vorstellen. Aktien werden an Handelsplätzen gehandelt. Natürlich gibt es auch außerbörsliche Handelsplätze, z.B. Tradegate oder L&S. Wie kommst du darauf, dass du Aktien direkt an die Bank verkaufen kannst? Bei mir ist das nicht möglich, sondern ich muss einen Handelsplatz wählen.

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Auch wenn das dein Problem nicht löst: Das die Bank keinen weiteren Kredit bereitstellt, dient letztlich deinem Schutz. Offenbar bist du einfach am Limit und die Bank ist davon überzeugt, dass du weitere Kredite nicht bedienen kannst. Ich finde daher, dass man so einen Schutz nicht umgehen sollte. Nun liegt es an dir mit den Gläubigern zu sprechen und um Ausschub zu bitten. Nichts ist unmöglich.

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Grundsätzlich sind Arbeiten 3 Kalendertage vorher anzukündigen. Da die Frist nicht eingehalten wird, müsste man sich darauf nicht einlassen.

Es kommt aber wir immer auf den Einzelfall an. Je nachdem, ob bekannt war, dass diese Arbeiten irgendwann geschrieben werden müssen und wann das Schuljahr endet, kann man erwarten, dass Schüler selbst darauf kommen, schonmal dafür zu lernen.

Ich würde in jedem Fall mit der Lehrerin sprechen. Da das Schuljahr aber in Kürze endet und du ja benotet werden möchtest, sehe ich fast keine andere Option als eine so kurzfristige Ansetzung.

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Jeder hat das Recht, eine Klage einzureichen. Hier wäre zum einen die Schenkung nachzuweisen, was durch Zeugen ggfls. noch möglich sein dürfte. Zum anderen erfolgte die Schenkung aber unter einer aufschiebenden Bedingung. Da diese nicht erfüllt ist, wird der Kläger keinen Erfolg haben.

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Üblich sind eher Kreditkarte oder Paypal aber die Bezahlmöglichkeiten bestimmt der Anbieter. Also musst du kaufen und dann eine der Möglichkeiten nutzen. Was nutzt es dir, wenn hier nun einer ja oder nein schreibt?

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Jede Art von Energieversorgung ist auf Subvention bzw. Förderung angewiesen, da sie sich ohne nicht rechnet oder für den Verbraucher schlicht nicht bezahlbar ist. Das gilt im übrigen nicht nur für Deutschland, sondern global.

Was die afd will, ist derzeit irrelevant, da sie weder an der Regierung und bis auf weiteres auch nicht koalitionsfähig sind. Sollten sie in diesem Land irgendwann Entscheidungen treffen dürfen, ist es spätestens Zeit auszuwandern. Mit den Ideen, die sie so von sich geben, werden sie das Land noch schneller zu Grunde richten als die Ampel.

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Wenn du die Ware korrekt beschrieben hast, hat der Käufer keinerlei Ansprüche gegen dich. Annahme verweigern und Kommunikation einstellen.

Bei dem Streitwert müsste der Käufer schon einen extrem bedürftigen Anwalt finden.

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