Wer kommt für die Kosten einer gesetzliche Betreuung auf?

Hallo zusammen, 

wer kennt sich aus oder hat eine Ahnung ?

► Für jegliche Infos, Fachkenntnisse, Erfahrungswerte, Ratschläge etc. wäre ich sehr dankbar.

Hintergrund / Ziel :

Meine (Paten-)Tante hat mehrere Erkrankungen und Behinderungen, sodass ich (erstmal) einige Aufgaben übernahm oder mit ihr einige Angelegenheiten auch zusammen regeln konnte.

Es kam die Idee auf, eine gesetzliche Betreuung beim Amtsgericht anzuregen / einzuleiten, um einen Teil der noch kommenden Aufgaben von Profis erledigen zu lassen, sodass sie sich vorwiegend nur noch auf ihr Genesung bzw. Gesundheit konzentrieren kann/braucht.

( = Dies ist ihr derzeitig größter Wunsch.)

Ziel ist es deshalb erstmal eine "vorübergehende" gesetzliche Betreuung. Nach Besserung der Erkrankungen und bestenfalls ihrer Behinderungen, kann dann geschaut werden, ob überhaupt bzw. inwieweit dann noch eine gesetzliche Betreuung notwendig ist.

Nun kamen Fragen auf:

► Wer kommt für die Kosten einer gesetzlichen Betreuung auf ?

(Info: Sie hat kein Vermögen und "krauchelt" mit ihren Zahlungseingänge an der Grenze zum Bürgergeld rum, sodass kein Bürgergeld beantragt werden kann, da ihre Geldeingänge ihre fixen Kosten deckeln und noch etwas zum Leben übrig bleit. Mehr aber auch nicht.)

 

B

► Müsste ihre Familie (Eltern - vermögend, Geschwister - Gutverdiener) von ihr (sie ist 57 J., verwitwet, ohne Kinder) für Kosten aufkommen oder ggf. beteiligt werden, die durch eine gesetzliche Betreuung entstehen (wie für den Antrag, die Bestellung an sich, aber auch die monatl. laufenden Kosten) ?

C

(Falls das Gericht nicht die Familie für die Kosten kontaktieren / heranziehen muss, ...)

► Würden ihre Familieangehörigen vom Gericht von einem Antrag für eine gesetzl. Betreuung oder dann von einer bestehenden gesetzlichen Betreuung an sich für ihre Tochter/Schwester in Kenntnis gesetzt / informiert werden ? Wäre dies "Usus" ?

D

► Wie lange dauert es (in etwa) bis per Gericht ein gesetzlicher Betreuer festgelegt / bestellt wurde ?

E

► Kann ein Eilantrag (oder so etwas in der Richtung) gestellt werden? Gibt es da so etwas überhaupt ? 

(Info: Sie benötigt dringend Hilfe, u. a. auf jeden Fall bei wichtigen Amts- und Behörden- oder evt. auch bei Krankenkassenangelegenheiten, die sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Lage nicht erledigen kann. Andere Hilfen wie Bewo für Begleitung zu ärztl. Termine etc. werden derzeit installiert, dies sind noch in Bearbeitung.)

F

► Hätte eine (laufende oder auch beendete) gesetzliche Betreuung (finanzielle) Auswirkungen auf ein Erbe, welches sie nach dem Tod ihrer Eltern erhalten würde ? Wenn ja, welche ?

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A: Der Steuerzahler, das Geld kommt vom Amtsgericht

B: Nein

C: Nein

D: ein paar Wochen schon

E: das weiß ich nicht

F: Überhaupt nicht

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Gibt es nicht.

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Ja, auf jeden Fall.

Aber leider ist die Person, die Sie in Anspruch nehmen könnten, auch schon verstorben, leider ohne Nachkommen.

Somit war der Staat Erbe.

Leider gibt es aber das Heilige Römische Reich Deutscher Nation nicht mehr.

Ich bin völlig überfragt, wer da der Rechtsnachfolger ist.

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Ja, auf jeden Fall.

Aber leider ist die Person, die Sie in Anspruch nehmen könnten, auch schon verstorben, leider ohne Nachkommen.

Somit war der Staat Erbe.

Leider gibt es aber das Heilige Römische Reich Deutscher Nation nicht mehr.

Ich bin völlig überfragt, wer da der Rechtsnachfolger ist.

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Der Grundfreibetrag ist in der Berechnungsformel eingearbeitet, das steht so in § 32a EStG, daher ist es nicht auf dem ersten Blick so ersichtlich:

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html

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Wenn der Betrieb aufgegeben wurde bzw. aufgegeben wird müssen die Gegenstände natürlich dem Betriebsvermögen entnommen werden, egal was danach mit denen geschieht.

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Bei ca 17.000 € wird der Steuersatz vermutlich mehr als 0 % betragen.

Wie kommt man darauf, dass der 0 % betragen könne?

Bei einer Erhöhung hat man immer mehr netto als vorher.

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Der Staat verlangt das schon mal gar nicht.

Sie kann jederzeit kündigen und sich woanders eine Arbeitsstelle suchen.

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Kindergeld nicht, ansonsten ja

https://www.sozialleistungen.info/wohngeld/einkommen-des-haushalts/

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Jedes Elternteil darf dir 400.000 € steuerfrei schenken, insgesamt also 800.000 €.

Was darüber geht muss versteuert werden, dafür muss man in Steuerklasse I als Kind versteuern:

https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__19.html

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Die Lösung steht in § 10d EStG

"Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind....vom Gesamtbetrag der Einkünfte .....abzuziehen"

Es geht also nicht um die sich nicht auswirkende Steuern, sondern um den Gesamtbetrag der Einkünfte.

Unsd da Sie im Folgejahr positive Einkünfte hatten wurde der Verlustvortrag damit verrechnet.

Das können Sie dem Einkommensteuerbescheid 2020 auch entnehmen.

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Anlage S ganz unten den eingenommenen Betrag eintragen.

Anlage S ganz oben Art der Tätigkeit und eine 0 eintragen.

Und auch Beträge unter 410 € sind einzutragen, die sind z.B. wichtig für die Berechnung der außergewöhnlichen Belastung etc

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Neiddebatte kann man es natürlich nennen.

Aber es wäre eine Bevorzugung von Besserverdienern, natürlich eine Idee der FDP, von wem auch sonst.

Eine besserverdienende Familie hätte eine Steuerersparnis bis zu 325 € im Monat, während das Kindergeld nur 250 € beträgt. Und die 250 € müssten dann reichen für nicht nicht so gut Verdienenden.

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Es kommt auf den Totalüberschuss an, erst wenn alle Jahre aufaddiert ein Plus ergeben wird diese Vorläufigkeit rausgenommen.

Und dann kann man beantragen, dass die für alle Jahre rausgenommen wird.

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Russland ist uns nicht mehr freundlich gesinnt.

Wenn § 23 EStG zutrifft wird er es (auch) hier versteuern müssen, ggfs unter Anrechnung der russischen dafür gezahlten Steuer, egal ob nach D überwiesen oder nicht.

https://www.ey.com/de_de/steuernachrichten/russland-setzt-bestimmte-dba-regelungen-mit-38-staaten-aus

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