Gibt es eine Verjährungsfrist für Rückerstattung beim Grundlagenbescheid (KFZ-Steuer)?

3 Antworten

Du hast die Antwort selbst mitgeliefert:

"Wird ein Grundlagenbescheid geändert, muss das Finanzamt auch den darauf basierenden Folgebescheid ändern. In diesem Punkt tritt keine
Verjährung ein (§ 175 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 171 Abs. 10 AO)."

Also Widerspruch einlegen. Die müssen alles erstatten ab Erstzulassung.

Auch ich habe festgestellt, daß mein w124 in den 18 Jahren meiner Nutzung gemäß Euro1(=e2) eingestuft war. Die Umschlüsselung nach Euro2 erfolgte aus Unwissenheit nicht. Erst als ich mein neues Auto erhalte, fällt mir das auf (KfzSteuerRechner im Internet). Jetzt ist der alte Wagen aber gerade abgemeldet und soll verkauft werden!

Die Zulassungsstelle will aber den Schein für die Umschlüsselung haben. Dann wäre das wohl die besagte "Änderung des Grundlagenbescheids".

Soll ich jetzt mein altes Auto wieder anmelden und dann umschlüsseln? Gilt nur dann der Wegfall der Verjährung?