Es kommt drauf an; ich folge ein paar Steuerberatern auf X, auf Insta, auf Youtube, auf Threads und was weiß ich noch.

Einer Kanzlei aus Frankfurt folge ich überall und kommentiere gerne was für einen Schwachsinn sie verbreiten.

Reißerischer Titel und anschließend kommen irgendwelche skandalöse Infos die entweder falsch sind oder die jedem mit etwas Fachkenntnis schon lange bekannt sind.

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Wenn Du einfach die Entlassung beantragst, da Dir das Studium nicht zusagt, dann gibt es im Regelfall keine Rückzahlung.

Es würden zudem nicht die gesamten Beiträge zurückgefordert, sondern nur die Differenz zwischen Anwärterbezug und Sozialhilfesatz.

Die Rückforderung ist im Regelfall reserviert für die Fälle, die die Ausbildung bestanden haben, dann jedoch in die Wirtschaft wechseln.

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Andere Ansicht

Aus gutem Grund hat man sich in Deutschland für den Föderalismus entschieden und die Bundesländer sollen auch ihre Eigenheiten und Besonderheiten haben.

Wenn sich die beiden Bundesländer einen zusätzlichen Feiertage gönnen wollen, dann sollen sie es auch machen.

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P-Konto heißt nur, dass das Konto Pfändungsschutz genießt. Alle anderen Optionen wie Forderungspfändungen oder Vollstreckung in bewegliches und unbewegliches Vermögen sind noch möglich.

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Alle Dienstpflichten sind schlecht

Wenn die Bundeswehr nur irgendwie attraktiv wäre, dann würde sie auch Leute anziehen.

Bei einer Diskussion hab ich mal vorgeschlagen, dass sie denn "Soldaten" zum Ausbildungsberuf machen sollen, und nach erfolgter Ausbildung wird der bei A6 eingruppiert. Dann kann man von dem Job wenigstens Leben.

Zudem sollte die Bundeswehr gerade in dem Rangbereich durchgestraft werden und alle Tätigkeiten die nicht unbedingt durch einen Soldaten ausgeübt werden müssen, gehen an einen Zivilbediensteten, so dass alle Soldaten der Bundeswehr auch Soldaten sind und nicht Kämmerer, Zahlmeister oder Lagerverwalter.

Und die sonstigen Dienstpflichten waren schon immer bescheuert. Im Zivildienst als billige Arbeitskräfte verramscht, dass die Hilfsorganisationen kein Personal anstellen musste, für das evtl. Tarifverträge oder jetzt der Mindestlohn gilt.

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Andere Ansicht

Als Freund Palmer damals Tübingen übernommen hat, und angekündigt hat, dass er Tübingen autofrei machen will, haben viele gestöhnt.

Ich war damals Pendler und sah das Problem nicht. "Macht mir einen großen Parkplatz an die Einfahrtstraße und gebt mir eine vernünftige Busverbindung, mit der ich mein Ziel erreich und ich fahr keinen Meter mehr in diese Stadt hinein". Stuttgart hat es damals schon vorgemacht. Großes Parkhaus an der Einfahrtsstraße und der Parkschein galt als Ticket für den ÖPNV.

Im Moment zahle ich eine Stange Geld für einen Tiefgaragenplatz und noch einen weiteren Betrag dafür, dass ich meine Auto dort aufladen kann. Gebt mir einen Parkhausplatz an der Autobahnabfahrt und eine im Preis inbegriffene vernünftige ÖPNV Verbindung in die Stadt und ich bin der Erste der draußen bleibt.

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Sowas kommt vor; ist eher die Ausnahme als die Regel, aber es kommt vor. Meistens hängt da auch noch was zwischen StB und Mandant, aber das gibt es alles.

Einfach mal dem StB anrufen und fragen, wie es jetzt weitergehen soll.

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Ich bekomm also nicht 5.000 Euro geschenkt sondern 10.000 Euro geliehen und in vier Jahren will er sie wieder haben?

Ich sag dem Schenker, er soll das Geld behalten. Keinen Kopf für so einen Blödsinn. Ansonsten irgendeine Festgeldanlage auf vier Jahre; Hauptsache ich muss mich nicht aktiv drum kümmern.

Für die 5.000 Euro kauf ich mir ein paar John Deere Aktien und lass die vergammeln.

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Bei Personengesellschaft führt das Hinzukommen oder Ausscheiden eines Gesellschafters immer zu einer neuen Gesellschaft.

Mit dem Ausscheiden des Gesellschafters endet die GbR und das Einzelunternehmen beginnt.

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Andere Ansicht

Wo anfangen?

Es gab mal eine Zeit, als hinter dem gesamten Umsatzsteuersystem bzw. seinen Steuersätzen eine Systematik steckte. Ein Einführung des Allphasennettosystems war, glaube ich, 1967.

Damals gab es auch bereits den ermäßigten Steuersatz. Es gab eine Anlage zum UStG mit "Gegenständen" die der ermäßigten Satz unterlagen; es fing an mit den damals üblichen Fleischtieren, Fleisch, Fischen, tierischen Erzeugnissen, Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen. Weiterverarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen; Zubereitungen aus tierischen Erzeugnissen, sofern sie nicht bereits damals als Luxus galten (Kaviar, Hummer); Zubereitungen aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen; man hat dann noch an "Wasser" gedacht, Essig, und als Zeichen der damaligen Zeit war dann auch noch der unverarbeitete Tabak mit drin. Es wurde dann um mineralische Erzeugnisse ergänzt, die aber auch hauptsächlich der Ernährung dienen wie z.B. Salz. Nach Dünger und Gewürzen haben sie noch das Holz aufgenommen, vor allem Brenn- und Bauholz, aber nichts tropisches. Dann ging es an die geistige Nahrung wie Bücher, Zeitungen, Bilderbücher, Musikstücke, alle Arten von Karten und die damals unverzichtbaren Briefmarken. Dann fiel irgendjemandem auf, dass man zwar tierische Häute ermäßig hat, aber viele Klamotten aus Wolle gefertigt werden, so dass man die Wolle noch aufnahm. Dann kamen Vorrichtungen die das Leben Kranker und Körperbehinderter erleichtern sollen wie Rollstühle, Prothesen und Hörgeräte. Vermutlich hat sich dann noch ein Lobby eingeschaltet, denn Kunst und Sammelgegenstände waren auch noch dabei.

Es kam noch ein paar weitere Steuerermäßigungen vor allem für Tierzüchter, Pflanzenzüchter. Besonderheit war auch, dass man die Tätigkeit der Angehörigen der freien Berufe (Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar, aber auch Künstler, Dozenten) auch als "lebensnotwendig" ansah, da auch deren Tätigkeit nur dem reduzierten Satz unterlag. Auch Einrichtungen die der geistigen Ernährungen dienten wie z.B. Museen unterlagen dem ermäßigten Satz und auch die Schwimm- und Heilbäder, sowie den ÖPNV hat man mit einem ermäßigten Satz versehen.

Sinn der ermäßigten Satzes war es, dass das was der Mensch zum Leben brauchte, ermäßigt erworben werden konnte, damit es eben "günstiger" ist.

Bäcker und Metzger zahlten bei den Zutaten nur 5% und durften die Zubereitung auch für 5% verkaufen; wer seine Zutaten selbst kauft und daheim zubereitet wurde auch nur mit 5% belastet. Selbst die Rohstoffe für Kleidung waren nur mit 5% belastet.

Restaurants waren ausgenommen, wer seine "Nahrung" nicht selbst zubereitet, sondern sich zubereiten lässt, der sollte nicht mit einem günstigeren Satz "belohnt" werden.

Im Laufe der Jahrzehnte wurde § 12 und/oder Anlage 1 immer wieder angepasst und das nicht unbedingt mit einem großartigen Konzept im Hinterkopf, sondern meist aus politischen Gründen.

In Erinnerung blieb mir vor allem die Absenkung des Steuersatzes für Hotelübernachtungen, wegen angeblicher Wettbewerbsnachteile mit dem Ausland. Oder die dämliche Absenkung auf 0% für das ganze PV-Zeugs, dass nach meinen Erkenntnissen nicht wirklich zu einer Vergünstigung geführt hat.

Und in der Anlage die inzwischen Anlage 2 war, wurde auch herum gedoktert. Sie haben nach X Jahren erkannt, dass das Pferd kein Fleisch- sondern ein Freizeittier mehr ist. Okay, dann kann es auch raus, aber die Nr. 55 ist ein gutes Beispiel wie man es nicht macht. Die namentliche Auflistung aller aktuell möglichen Artikel zur Monatshygiene erfordert, dass der Gesetzgeber bei der Erfindung eines neuen "Gegenstandes" tatsächlich wieder ein Gesetz ändern muss. Vom Abstraktionsprinzip versteht wohl keiner mehr etwas.

Was hat das ganze mit der Ausgangsfrage zu tun? Nicht viel, außer dass ich der Meinung bin, dass im UStG immer schlampiger gearbeitet wird, und dass die Absenkung der USt für Restaurants ein Fehler war.

Der Punkt ist ganz einfach. Eine Nahrungszubereitung unterliegt der Anlage 2 und ist mit 7% zu versteuern. Wenn jemand an Ort und Stelle isst, dann erbringt der Unternehmer keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung. Er stellt nicht nur eine Nahrungsmittelzubereitung zur Verfügung, sondern er bietet eine Möglichkeit zu sitzen an, er bietet Besteck an, dass er nachher reinigen oder entsorgen muss usw. usf. es ist also keine reine Lieferung von Nahrung mehr, sondern es ist mehr und daher hat es auch kein "Recht" auf eine ermäßigte Besteuerung.

Warum holen sich viele Leute in der Mittagspause etwas "to go" und setzen sich nicht in den Restaurationsbetrieb (gibt es das Wort überhaupt)? Weil sie es aus Zeit oder sonstigen Gründen nicht wollen; sie haben keine Zeit für "Jacke aus", sitzen, Karten lesen, auf die Bedienung warten, bestellen, auf das Essen warten, ggf. Smalltalk, essen, Bedienung rufen, bezahlen, gehen. Sie wollen einfach nur zügig ihre Nahrung und die irgendwo verzehren, damit sie etwas gegessen haben.

Es ist, nach meiner Auffassung also ein massiver Unterschied, ob ich die Pizza mitnehme oder vor Ort verzehre; daher "Schluss mit dem ermäßigten Steuersatz". Zudem kam dieser nach meiner Auffassung eh nie beim Endverbraucher an; es ist also lediglich ein höhere Marge für den Unternehmer (was so wohl auch beabsichtigt war) und die Gründe dafür sind weggefallen.

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Die Ausgangsrechnung hast Du ja doppelt; also die erstellte pdf-Rechnung selbst und eine Kopie davon als Anhang in den gesendeten Objekten.

Ich kenne einige Unternehmen die nutzen z.B. Mailstore Home und machen damit ein Backup ihres eMail Programmes und das Backup kommt auf einen Stick und gut ist.

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Es geht also um 3.000 Euro Einkommensteuer.

Wer Einkommensteuer bezahlen musst, hat auch etwas verdient.

Je nach Bundesland haben die Finanzämter andere Vorgaben, aber grundsätzlich sollen Stundungen oder Vollstreckungsaufschub die Ausnahme sein.

Tipp 1: Good-will zeigen. Das was man entbehren kann unaufgefordert zahlen. Wer sich auf dem Hintern ausruht, Dutzende Briefe hin und her schickt und gar nichts zahlt, der sammelt keine Pluspunkte.

Tipp 2: Konkrete, sinnvolle Vorschläge. Wer die Steuerzahlung wie eine lästige Nebensächlichkeit und nicht wie eine ernsthafte staatliche Pflicht behandelt, der bekommt auch keine ernsthafte Antwort.

Tipp 3: Das FA stundet im Regelfall nur drei bis sechs Monate; Vollstreckungsaufschub geht im Regelfall sechs, maximal 12 Monate. Unterschied, für die Stundung fallen maximal Zinsen an; beim Aufschub laufen die Säumniszuschläge weiter.

3.000 : 12 sind 250 Euro im Monat. Bis das Finanzamt die erste Vollstreckungsankündigung schickt können zwei bis drei Raten schon bezahlt sein.

Die 60 Euro Ratenzahlung wird es nicht geben.

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Lexoffice kann keine Differenzbesteuerung, das wird bereits seit Jahren bemängelt.

Die Anwender basteln allerlei Umgehungslösungen, wie z.B. den Verkauf in der Buchhaltung auf zwei Buchungen aufzuteilen, einen Erlös ohne USt und die Differenz mit USt.

Mit was verdient Deine Steuerberaterin ihr Geld, damit sie sich in die Differenzbesteuerung einlesen muss?

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Andere Meinung

Die Frage ist, wo liegt der Fehler?

Das Asylrecht ist ein Gastrecht auf Zeit; die Zeit ist solange, wie Verfolgung droht. Wenn die Zeit abgelaufen ist, erlischt das Gastrecht.

Ein Gast ist jemand, der sich irgendwo aufhalten darf, obwohl er nicht dazugehört, daher hat er auch nicht dieselben Rechte und Befugnisse.

Nach meinem (eingeschränkten) Kenntnisstand kann aber jeder Gast versuchen ein reguläres Visa zu bekommen.

Wenn ein Asylantrag abgelehnt wird, sehe ich keinen Grund für eine Duldung. Wenn Du bei Dir im Haus jemanden das Gastrecht absprichst, dann duldest Du den anschließend auch nicht mehr. Du rufst im Zweifel die Polizei und lässt ihn entfernen.

Bereits vor knapp zehn Jahre, als die erste größere Flüchtlingswelle kam, wurde festgestellt, das im Deutschen Recht diesbezüglich ein Flickenteppich besteht. Das eine ist nirgends geregelt, daher fällt es in die Kompetenz der Ländern, andere Teile sind bundesgesetzlich geregelt, da kümmert sich der Bund darum, andere Teile regelt der Bund aber die Ausführung liegt bei den Gemeinde.

Und keiner will aktuell an dieses sensible Thema ran.

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§ 6 Abs. 6 PStTG: Meldezeitraum ist das Kalenderjahr

§ 4 Abs. 5 Nr. 4: Freigestellter Anbieter ist ein Anbieter der im Meldezeitraum bei derselben Plattform weniger als 30 Tätigkeiten erbracht und dadurch weniger als 2.000 Euro erzielt hat.

Die 2.000 Euro sind also eine Jahresgrenze.

Und nicht das Finanzamt wird informiert, sondern es erfolgt eine Mitteilung an das BZSt.

Und Paypal unterliegt nicht den PStTG da dort nicht gehandelt wird.

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Gute Frage. Der Kirchenaustritt wird im Regelfall bei der Stadt oder in einigen Bundesländern bei Gericht erklärt.

Der Austritt wird dann im Standesregister vermerkt und an die Finanzbehörden übermittelt.

Vermutlich lief das irgendwo irgendwas schief.

Du kannst zum Finanzamt gehen oder versuchen dort anzurufen. Wenn Du hingehst, nimm die Bescheinigung mit. Die können Dir sagen, ob in den ElStAM noch die Kirche drin ist oder nicht.

Ob das FA die Kirchenzugehörigkeit selbst ändern kann weiß ich aktuell nicht.

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Eventuell hab ich nicht alles verstanden, aber umgekehrt macht es für mich mehr Sinn.

Ausbildungsstätte ist das Revier dem er für die Ausbildung zugeteilt ist.

Die Reise zur schulischen Ausbildung sind Reisekosten und werden vom Dienstherren auch anteilig ersetzt.

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Wenn Du die Prüfung nicht bestehst, dann endet Dein Dienstverhältnis und Du musst auch nichts zurückzahlen.

Das Du von den Ämtern keine klaren Antworten bekommst, liegt schlichtweg daran, dass die Ämter damit nichts zu tun haben. So etwas macht die gehaltszahlende Stelle.

Zurückzahlen muss man nur etwas, wenn man die Voraussetzungen für die Übernahme erfüllt würden, man aber nicht übernommen werden will.

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Gar nicht. Die einzige Sicherheit ist mitdenken, oder heutzutage Security Awareness.

Da draußen gibt es Leute, die wollen an die Zugangsdaten Deines Onlinebankings. Nicht spezifisch an Deine, sondern an überhaupt welche. Und da sitzt auch kein Hacker der versucht genau Dich zu hacken, sondern das geht automatisiert indem man versucht Leute in eine Falle zu locken.

Wenn Du Online-Banking machst, dann tipp die Adresse der Bank von Hand ein oder such sie über Google und geh nur auf das Onlinebanking wenn Du sicher bist, dass es Deine Bank ist.

Richte nach Möglichkeit einen zweiten Faktor ein.

Verwende nicht das Passwort das Du sonst für alles nimmst, sondern nimm für die relevanten Accounts wie eMail und Banking ein separates und zwar eines das den gängigen Sicherheitsempfehlungen entspricht.

Hinterlege diese relevanten Passwörter nicht in einem Passwortmanager.

Wenn Du auf Handy oder Tablet arbeitest, nimm die entsprechende App Deines Kreditinstitutes und verzichtet zumindest hier auf die Speicherung des Passwortes bzw. die Biometrie.

Anti-Virenprogramme kannst Du Dir schenken. Leute werden nicht durch Viren gehackt. Viren dienen zur Zerstörung, maximal zur Erpressung.

Bankdaten werden gehackt durch Phishing oder durch Passwort-Leaks.

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Du kannst natürlich auch die maximalen Sicherheitsempfehlungen nehmen und den Rechner dann jedes Mal vor dem Banking mit z.B. Tails booten, dann das Banking erledigen und dann wieder auf Windows arbeiten, aber ich kennen keinen der das mehr als vier Wochen durchhält, außer er macht kaum Bankgeschäfte am PC.

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