Kann ein Verlustvortrag auf die Folgejahre angerechnet werden, auch wenn bereits die Steuererklärung bei erstem Gehalt abgegeben wurde?
Ich habe für 2014 (Masterstudium) einen Verlustvortrag gemacht, aber für 2017 (erstes Gehalt) bereits eine Steuerbescheid erhalten.
Kann dann mein Steuerbescheid von 2017 geändert werden? Kann ich für die nachfolgenden Jahre eine Berücksichtigung des Verlustes beantragen?
Kurze Info:
2014 Masterstudium Verlustvortrag
2015 Masterstudium Aufforderung zur Erstellung der Steuererklräung
2016 Masterstudium Steuerbescheid mit Rückzahlung
2017 Jobeinstieg Steuerbescheid mit Rückzahlung
Vielen Dank!
2 Antworten
Die Änderung der folgenden Steuerbescheide erfolgt gemäß § 175 AO.
Allerdings wird Dein Verlust aus 2014 nur auf die Folgejahre vorgetragen, wenn Du auch 2015 abgibst, denn nach einem Verlustjahr muss man bis zum Verbraucht des Verlustvortrages lückenlose Steuererklärungen abgeben, sonst verfällt der Verlust.
Gucke bitte mal in Deine Steuererklärung 2017, ob Du im Mantelbogen die Zeile 94 angekreuzt hast. Wenn ja, müsste der Verlustvortrag mit dem Einkommen 2017 verrechnet worden sein. Natürlich kann der Steuerbescheid 2017 durch die Verlustberücksichtigung noch geändert werden.
PS: Woher stammt die Rückzahlung in 2016, wenn Du Dein erstes Gehalt erst in 2017 erhalten hast?
Formlos an das Finanzamt schreiben.
Wenn Du Pech hast, wird der Verlust bereits mit den Einkünften in 2016 verrechnet:-(
Hallo LittleArrow,
danke für deine rasche Antwort! Ich habe zuerst meine Steuererklärung 2017 abgegeben (kein Kreuzchen in Zeie 94) und dann erst meine Steuerklärung für 2014. Kann ich meine Steuererklärung 2017 ändern, dass der Verlustvortrag berücksichtigt wird?
2016 habe ich knapp 100 € Lohnsteuer für eine Werkstudententätigkeit wieder bekommen.
Besten Dank!