An welcher Position im Steuerbescheid erkennt man die Erstattung von zuviel abegeführter Kapitalertragssteuer?

1 Antwort

Da wäre einfach schon mal die frage, ob Du in der Zeile 4 der Anlage "KAP" ein Kreuzchen gemacht hast. Wenn nicht, wäre da auch kaum etwas passiert.

Dann ergibt sich die zweite Frage:

Was steht denn auf der ersten Seite des Bescheides bei:

Festgesetzt werden

bereits getilgt Lohnsteuer?

bereits getilgt Kapitalertragsteuer?

Gibt es einen Teil im Bescheid, wo die Abgeltungssteuer geprüft ist?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

ich hab in der Anlage bei Zeile 5 ein Kreuz gehabt.

und auf der ersten Seite des Bescheides steht:

Festgesetzt werden          xx €

Abzug vom Lohn              - xx €

Kapitalertragssteuer         - xx €

verbleibende Beträge        - xx €

Abrechnung in €

abzurechen sind                 - xx €

bereits gezahlt                    - 0 €

demnach zuviel gezahlt        xx €

und ja, es gibt einen Teil im Bescheid, der heisst "Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 besteuert werden (Abgeltungsteuer)

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@ender

Kapitalertragssteuer         - xx €

Da!

Im Bescheid kann man das nicht erkennen, da Regelungsinhalt des Steuerbescheides die festgesetzte Steuer ist. Das, was du hier aufgelistet hast., ist nicht mehr der Steuerbescheid, sondern die Abrechnung.

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@wfwbinder

danke. Übrigens, man muss sowas ja auch ehrlich zugeben können, meine eigene Dummheit, die ganzen 2 Seiten des Bescheides nicht durchzulesen. Auf seite 3 steht nämlich auch bei den Erläuterungen, dass nachträglich der Teil des Pauschbetrages , den ich vergessen hatte zu erteilen, dann berücksichtigt wurde.

eigene idiotie ist durch nichts zu entschuldigen. Sorry nochmal für die Umstände!

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