Privater Immobilienkauf für Eigennutzung: Sind Kosten daraus steuerlich absetzbar?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Wie ist es, wenn ich ein Arbeitszimmer in diesem Haus beruflich nutze und steuerlich geltend machen kann?

In diesem Fall sind die anteiligen Aufwenungen abziehbar.

Notarkosten

Für den Kaufvertrag gehören sie zu den Anschaffungskosten. Für die Grundschuld sind es sofort abziehbare Aufwendungen.

Gebühren für Grundbucheintragung

Anschaffungskosten

Gebühren für Grundschuldeintragung

Sofort abziehbar.

Grunderwerbssteuer

Anschaffungskosten

Maklerkosten

Anschaffungskosten

Gebäudeversicherung

Sofort abziehbar, ebenso wie Strom, Grundsteuer usw.

Wenn du die einzelnen Aufwendungen ermittel hast, teilst du die Anschaffungskosten in einen Anteil Grund&Boden und in einen Anteil Gebäude auf. Das Gebäude ist dann mit 2% bzw. 2,5% jährlich abzuschreiben - je nach Baujahr.

Alle so ermittelten Aufwendungen werden dann anteilsmäßig als Werbungskosten oder als Betriebsausgabe (je nach Einkunftsart) abgezogen.

Das Ende der beruflichen Nutzung (z.B. bei Verkauf des Hauses oder bei Einstellung der Arbeit) stellt eine steuerpflichtige Privatentnahme dar.

vulkanismus  07.06.2014, 11:12

So sieht Kompetenz aus !!

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EnnoBecker  07.06.2014, 11:17
@vulkanismus

Danke.

Zu einer umfassenden Beratung gehörten aber dann doch noch recht viel weitreichende Details. Ich sehe schon die Nachfragen vor mir.

Aber wir wollen ja nur neugiereig machen und das Problembewusstsein wecken :-)

Der letzte Satz meiner Antwort gilt übrigens nicht für 19er, für 21er und für 22er Einkünfte.

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  1. Die Kosten für privates Wohnen sind steuerlich nicht abzugsfähig.

  2. Die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer sind als Werbungskosten, oder Betriebsausgaben (je nach Einkunftsart für die das Zimmer benötigt wird), abzugsfähig.

  3. Allerdings sind die Vorschriften für das private Arbeitszimmer zu berücksichtigen:

Das häusliche Arbeitszimmer ist für die meisten Steuerzahler als Steuersparmodell passé. Denn für diese Kosten gilt grundsätzlich ein Abzugsverbot. Der Gesetzgeber lässt aber zwei Ausnahmen zu:

Wenn Ihnen für Ihre berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Sie Ihre Kosten bis zu 1.250 Euro pro Jahr geltend machen. Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellt, sind Ihre Kosten unbeschränkt abzugsfähig.

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/#ixzz33vybpvNM

Selbstverständlich sind diese Kosten irgendwo auf der Welt absetzbar, nur in Deutschland nicht.