Ob und wie man einen bestandskräftigen Bescheid ändern kann, habe ich in diesem Tip[1] beschrieben:
https://www.finanzfrage.net/tipp/ob-und-wie-man-erreicht-einen-einkommensteuerbescheid-aendern-zu-lassen
Allerdings liegt dein Fall hier anders, deshalb ist Tz. 5 für dich zu ergänzen:
Tz. 3 können wir wohl vergessen, denn sonst hätte das FA deinen Einspruch in einen Änderungsantrag umgedeutet.
Dreh- und Angelpunkt st bei dir
habe ich vergessen den Haken bei den Darlehenszinsen rauszunehmen
Eine neue Tatsache, wie du beschreibst, ist es tatsächlich, deshalb bitte Tz. 5 sorgfältig lesen. Wenn du dem Finanzamt klarmachen kannst, dass dich kein grpbes Verschulden trifft, kommst du damit durch. Argumentativ ist das schwach, aber es ist eine Chance. Also bitte erläutere hier mal, warum dich kein grobes Verschulden trifft.
Prüfen wir die anderen Korrekturnormen durch:
§ 129 Offenbare Unrichtigkeit.
Auch hiermit könntest du Erfolg haben, wenn du in den Jahren zuvor den Haken rausgenommen hattest und dem Finanzamt deshalb bekannt sein musste, dass die Zinsen zu 100% abzugsfähig sind. Ebenfalls tönerne Füße, ich als Finanzamt hätte das Ablehnungsschreiben schon fertig. Verhältnisse können sich ja ändern. Also auch hier: Gut argumentieren! Vielleicht gibst du auch hierzu eine Erläuterung, was di dazu einfällt.
§ 164 VdN - siehe oben, haben wir ausgeschlossen
§ 165 Vorläufigkeit - dürfte aus demselben Grund ausgeschlossen sein
§ 172 schlichte Änderung - der Zug ist abgefahren.
§ 173 neue Tatsache - siehe oben und Tz.5 in meinem Tip
§§ 174, 175 ,176 - nicht einschlägig
§ 177 - könnte klappen, hilft dir aber nicht
Also, es bleiben 129 und 173 übrig. Du solltest eine Änderung beantragen und beide Normen nennen. Vielleicht ringt sich der Sachbearbeiter bei einer zu einem JA durch.
Ansonsten ---> Tz 6.
Bitte auch den letzten Absatz (§ 110 AO) sorgfältig lesen, vielleicht gibt es hier auch noch ein offenes fensterchen für dich.
[1] Ja, ich schreibe es immer mit einem P, denn ein Tipp ist etwas anderes als ein Tip. Die Jüngren können das nur nicht mehr unterscheiden, weil die unsägliche Rechtschreibverform und deren willige Jünger das versaut haben.