Finde die Rücksendeanschrift heraus und sende den Artikel an den Verkäufer zurück. Die Rücksendeanschrift ist im Online-Shop in der Regel aufgeführt, denn meines Wissens nach ist das eine Pflichtangabe.

Bei einem Widerruf sind beide Seiten verpflichtet, die empfangenen Leistungen wieder zurückzugeben - der Shop also das Geld und Du die Ware.

Hab mal schnell geschaut - findet man doch alles auf deren Homepage :-)

https://www.lightinthebox.com/de/nh/Return-Policy.html

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Teilzeitjob und nebenberuflich als Freiberufliche/Freelancerin; was gibt es zu beachten?

Hallo liebe Community 😊

Ich habe gerade begonnen, in Teilzeit zu arbeiten (min. 20,04 Std. die Woche mit 1.102,5€ Brutto im Monat; Überstunden werden alle drei Monate ausgezahlt) und möchte nebenbei einer bzw. zwei weiteren Tätigkeiten nachgehen:

1. Als Honorarkraft an einer VHS: 1,5 - 4,5 Std. in der Woche bei 26,4€ Bruttostundenlohn

Und 2. an einer Sprachschule: 2-3 Stunden die Woche bei 22,5€ wenn ich mich als Minijobberin anstellen lasse oder 25€ die Stunde, wenn ich als Freelancerin/Freiberufliche arbeite.

Da ich gerade frisch aus dem Studium komme, habe ich leider keinerlei Erfahrung mit der Versteuerung und daher folgende Fragen (ich bin ledig; Steuerklasse 1):

1. Ist es in meinem Fall sinnvoller, mich als Minijobberin anstellen zu lassen oder wären meine Einnahmen unter den Freibeträgen der Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc, sodass es sich lohnen würde, als Freelancerin zu arbeiten?

2. Wird mein Einkommen aus dem Teilzeitjob mit meinem Einkommen als Honorarkraft/Freelancerin/Minijobberin zusammengerechnet oder werden beide Einnahmequellen (Teilzeitjob und nebenberufliche Tätigkeit) separat betrachtet?

3. Was müsste ich an Steuerausgaben einkalkulieren? (Die ich zur Seite packen müsste)

4. Gibts es noch etwas zu beachten? (Dass ich meine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden muss, weiß ich. Und, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss mit der Anlage S. Ebenfalls habe ich gelesen, dass ich die Krankenkasse über meine Nebentätigkeit informieren muss und, dass ich vermutlich in der Rentenversicherung mehrfach versicherungspflichtig werde als ,, selbstständige Lehrerin" worunter meine Tätigkeit in der Sprachenschule und der VHS wahrscheinlich fällt).

Ich danke euch sehr für eure Antworten und freue mich über jeden Hinweis, da ich Angst habe, etwas von Beginn an grundlegend falsch zu machen 🙈

Liebe Grüße,

Rosi

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Ich würde auch in jedem Fall zu einem Minijob raten. Ansonsten wird das 2. Arbeitsverhältnis in die Lohnsteuerklasse 6 eingestuft, bei der ein großer Teil des Verdienstes ans Finanzamt geht.

Alle Einnahmen bis knapp 11.000 € im Jahr sind jedoch erstmal einkommensteuerfrei, weil hierfür der Grundfreibetrag gilt. Aber für den jeden Euro darüber solltest Du genau überlegen, was Du tust. Möglicherweise ist es daher sinnvoll, maximal 2 Arbeitsverhältnisse einzugehen. Dann kannst Du das erste Arbeitsverhältnis ganz normal über Lohnsteuerkarte laufen lassen und das 2. über Minijob, bei der nur der Arbeitgeber eine Pauschale für Steuer und SV-Beiträge zahlen muss, Du jedoch nicht.

Welche Verhältnisse ja jedoch zu beachten sind hinsichtlich Hauptjob und Minijob, kann ich leider nicht sagen. Im Zweifel kannst Du Dich an die Minijob-Zentrale wenden: www.minijob-zentrale.de Dort können sicher Deine Fragen beantwortet werden.

Wie senior1 schon richtig geschrieben hat, sollte eine Selbständigkeit/Freelancer-Tätigkeit genau überlegt werden. Diese macht nur Sinn, wenn sie auf Dauer angelegt ist und ein entsprechender Verdienst in Aussicht steht. Denn dafür muss ggfs. ein Gewerbe angemeldet werden oder andere Erlaubnisse und Du bist zur jährlichen Abgabe der Steuererklärung und natürlich auch zur Buchhaltung verpflichtet usw.

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Was soll ich machen als Schulbegleiter?

Vor ab zu mir ich arbeite seit knapp einem Jahr als Schulbegleiter für zwei Kinder an einer Förderschule (Es handelt sich hierbei um keine Kinder mit Behinderungen sondern um Kinder die Auffälligkeiten im Sozialverhalten zeigen.)

Seit kurzem wird eines meiner Kinder massiv bedroht von mehreren Kindern aus der Klasse und Parallelklasse. Das Kind das ich betreue wurde auch schon so hart geboxt das der Krankenwagen kommen musste. (Er leidet an einem Herzfehler) Es geht nun so weit das dass Kind Angst hat in die Schule zu kommen und ich wöchentlich Anrufe von den Eltern bekomme. Ich muss mittlerweile mit dem Kind auf seinen Bus warten, damit es nicht zu Auseinandersetzungen nach der Schule kommt, was nach meiner Arbeitszeit geschieht, ich komme seit Wochen mind. 30 Minuten später nach Hause dadurch. Mittlerweile ist eines der Kinder (das auch mein Kind bedroht) auch extrem frech mir gegenüber zeigt mir keinerlei Respekt, beleidigt mich und wird hin und wieder auch handgreiflich mir gegenüber (schlägt mir mit der Hand von Hinten auf den Nacken.) Wenn ich das versuche anzusprechen bekomme ich nur Antworten wie "Halt deine Fresse"

Heute ist ein Kind zu mir gekommen (um das ich mich nicht kümmer) und hat sich bei mir beschwert das er von den gleichen Kindern extrem gemobbt wird, beleidigt etc. und ob ich ihm helfen kann. (Das ist ja nicht meine Aufgabe) ich bekomme öfters mit wie extrem er beleidigt wird.

Das Problem ist auch das es an der Schule auch kaum Strafen für die Kinder gibt. Es wird ihnen also schon gezeigt sie können machen was sie wollen passieren wird eh nichts.

z.B. das Kind das mein Kind so hart geboxt hat das der Krankenwagen kommen musste, musste einen Tag zu Hause bleiben und das wars. Danach war alles beim alten, er durfte jeden Ausflug mitmachen etc. Finde ich persönlich schon sehr krass. Bedrohen tut er ihn ja auch weiterhin.

Mittlerweile geht mir die Situation so dermaßen auf die Nerven das ich wirklich ungern noch zur Arbeit gehe und ich überlege zu kündigen.

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Unabhängig von den richtigen Ausführungen meiner Vorredner ist das hier das völlig falsche Portal, um so eine Fragestellung zu klären. Hierfür gibt es andere Hilfsorganisationen.

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Addiert werden die Jahre nur dann, wenn die SF8 Deines privaten Fahrzeuges aktiv in die Firmen-Kfz-Versicherung eingebracht wurde - also tatsächlich dorthin übertragen wurde. Ansonsten verfallen die schadenfreien Jahre irgendwann ersatzlos, wenn man nicht zwischenzeitlich wieder mal für mindestens 6 Monate ein Fahrzeug versichert. Bei den meisten Versicherungen passiert das nach 7 bis maximal 10 Jahren ohne angemeldetes Fahrzeug.

Nun hat man Dir wahrscheinlich die 10 Jahre Firmenwagen-Fahrzeit übertragen, aber die 8 schadenfreien Jahren sind zwischenzeitlich verfallen.

Oder umgekehrt: man hat Dir die schadenfreien 8 Jahre von damals gegeben, weil aber die 10 schadenfreien Jahre aus der Firmenwagenzeit für Dich vorteilhafter sind, gelten nun diese - es hat jedoch zwischenzeitlich keine Übertragung von privat auf Firma stattgefunden. D. h. Du hast 2013 wieder von vorn angefangen und hast Dir bis 2022 wieder 10 neue schadenfreie Jahre erfahren.

Du kannst ja nur mal auf Kulanzbasis nachfragen, ob nicht doch eine Möglichkeit der Anerkennung in Summe besteht. War das denn die gleiche Versicherungsgesellschaft für das Privat- und das Firmenfahrzeug? Falls nicht, mache ich Dir wenig Hoffnung, dass das klappt. Dennoch viel Glück :-)

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Das hört sich leider sehr nach Ausbeuten des Personals an. Interessanter wäre hier meiner Meinung nach, ob die Selbstbeteiligung von Mitarbeitern an Unfällen arbeitsrechtlich überhaupt erlaubt ist.

Das sollte sich aber jemand anschauen, der sich mit Arbeitsrecht auskennt. Möglicherweise ist diese Klausel im Arbeitsvertrag unwirksam. Grundsätzlich haftet erstmal der Arbeitgeber für solche Fälle, sofern Dir nicht grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Auch die Arbeitszeit sollte mal rechtlich überprüft werden - wobei 8 Tage die Woche rechnerisch schwierig sein dürfte ;-) Aber falls da vorgeschriebene Ruhezeiten und Ähnliches missachtet wurden, hat Dein Arbeitgeber wahrscheinlich einiges zu verlieren, wenn das rauskommt. Diese Ruhezeiten gibt es ja nicht umsonst - eben, um genau solche Unfälle durch Überlastung zu vermeiden.

Gibt es vielleicht eine Fahrergewerkschaft für Busfahrer oder ähnliches, wo Du Hilfe bekommen könntest? Ich wünsche Dir viel Glück!

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Ich denke auch, dass daran kein Weg vorbeiführen wird. Die Zahlung der offenen Beiträge ist das eine - durch die verspätete Zahlung sowie die Beauftragung des Anwalts als Inkasso-Dienstleister sind zusätzliche Kosten angefallen, die Du als säumiger Zahler ebenfalls tragen musst.

Da Du schreibst, dass noch Beiträge aus 2022 betroffen sind, fehlt dem Versicherer ja relativ viel Beitrag, mit dem er in der Zeit nicht arbeiten konnte bzw. Versicherungsleistungen an andere Versicherte nicht zahlen konnte. Da er dieses Geld woanders aufbringen muss, werden entsprechende Zuschläge berechnet.

Und in der privaten Krankenversicherung besteht im Vergleich zu anderen Versicherungssparten per Gesetz auch bei säumigen Zahlern immer die Verpflichtung der medizinischen Notversorgung. Entsprechend ist der Zuschlag rechtens.

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Hallo,

also meines Wissens akzeptieren viele Banken keine Einkommen aus Arbeitsverhältnissen in der Probezeit. Das könnte also schwierig werden.

Vor allem, wenn sie vorher noch kein Einkommen hatte (das lese ich jetzt mal so zwischen den Zeilen heraus). Das Eigenkapital ist nicht ganz so entscheidend. Wichtig ist für die Bank vor allem, dass Ihr die Rate mit Eurem Einkommen im Verhältnis zu den weiteren Haushaltsausgaben langfristig tragen könnt.

Es kommt auch ein wenig darauf an, wo Deine Freundin arbeitet. Öffentlicher Dienst z. B. wird z. T. deutlich höher angesehen als andere Branchen, die als wirtschaftlich unsicher angesehen werden könnten.

Die Baupreise sind zwar gerade am Fallen, aber die Zinsen sind im Vergleich zu den letzten Jahren stark gestiegen.

Im Zweifel würde ich mich als Erstes an die Hausbank wenden, bestenfalls an die Deiner Freundin, falls sie da schon langjährig Kundin ist, oder Ihre Eltern oder so. Das hilft manchmal auch. Oder denkbar wäre auch eine Option, mit der z. B. Eltern für die Dauer der Probezeit als Bürge mit in die Finanzierung gehen.

Ansonsten müsste die Finanzierung noch ein wenig warten. Viel Glück!

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Die Übertragung der SF-Klassen erfolgt heutzutage über ein vollautomatisches System. Manchmal gibt es einen Zahlendreher in der Versicherungsnummer oder Ähnliches bei der Beantragung der neuen Versicherung, so dass es erstmal zu einer Fehlermeldung kommt.

Das dauert dann eine Weile, bis das manuell korrigiert ist.

Manchmal hat es auch mit einer Sondereinstufung zu tun, die Dir die vorherige Versicherungsgesellschaft z. B. als Dank für weitere Verträge oder Ähnliches eingeräumt hat. Diese Sondereinstufungen werden in der Regel nicht mitgegeben, sondern nur die reguläre Schadenfreiheitsklasse, die Du Dir ohne Sondereinstufung hättest erfahren können.

Darüber hinaus kann es manchmal auch an einem Schaden liegen, der in diesem oder dem letzten Jahr bei der vorherigen Versicherung war. Dieser wirkt sich meistens erst später aus in Form einer Hochstufung und diese würde bei einem Versicherungswechsel dann ebenfalls berücksichtigt.

Also wie schon geschrieben wurde: sprich mit der vorigen Versicherung und/oder mit der neuen. Auf Anfrage übernehmen die neuen Versicherungen manchmal auch die Sondereinstufung auf Kulanzbasis. Viel Glück!

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Es kommt sicher auch auf den Betreiber und seine AGB's an sowie seine Kulanzbereitschaft. Versuchen würde ich das anhand des Zahlungsnachweises auf jeden Fall.

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Ergänzend stellt sich mir noch die Frage: hat dann Dein Bruder die ganzen Zeit noch Strom weiterbezahlt? Das müsste ihm doch eigentlich aufgefallen sein? Wann ist er denn selbst ausgezogen aus der Wohnung?

Ansonsten muss Dein Bruder das schnellstmöglich nachholen und seinen Auszug dem Versorger mit Angabe des Zählerstandes mitteilen, damit der Vertrag abgerechnet werden kann und die neue Mieterin starten kann. Sie hat ja dann entsprechend erstmal über den Vertrag Deines Bruders Strom bezogen. Demnach müsste er sich mit ihr noch einigen, wie ihr Verbrauch seit Einzug abzurechnen ist.

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Ich denke, die Frage kannst Du Dir selbst beantworten. Selbstverständlich bleibt das ein Diebstahl, der strafbar ist. Wer von Euch beiden dann dafür verknackt wird, muss man sehen. Im Zweifel derjenige, der mit dem unbezahlten Gegenstand den Laden verlassen will. Du kannst ja niemandem etwas schenken, was gar nicht Dir gehört.

Stell Dir doch mal umgekehrt vor, dass jemand etwas von Dir klaut und es jemand anders weiterverschenkt. Würde es Dich dann als Bestohlener dann nicht mehr stören?

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Hallo, zunächst einmal tut es mir leid, dass Du einen Unfall hattest. Schön zu hören, dass niemand ernsthaft verletzt wurde.

Deine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden, der am Auto des Unfallgegners entstanden ist.

Nun zum Schaden an Deinem eigenen Auto: wenn Du wie geschildert nur eine Teilkasko-Versicherung hast, kannst Du den Schaden an Deinem eigenen Auto leider nicht ersetzt bekommen. Hierfür wäre eine Vollkasko-Versicherung notwendig.

Die Teilkasko zahlt alle die Schäden, auf die man keinen Einfluss hat: Diebstahl des Autos, Steinschlag (Glasbruch), Wildunfall, Elementarschäden wie Brand und Überschwemmung, Marderbiss usw.

Die Einstufung als wirtschaftlicher Totalschaden tritt dann ein, wenn das Auto weniger wert ist, als die Reparatur kosten würde. In diesem Fall kann man maximal den aktuellen Marktwert des Autos als Entschädigung bekommen.

Aber wie gesagt: ohne Vollkasko wirst Du das leider allein tragen müssen.

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Ich sehe das auch so wie Eifelia. Das kommt doch ganz entscheidend darauf an, welche Ausgaben Du sonst noch so hast monatlich (Miete, Strom, Lebensmittel, Kleidung, Telefon & Internet usw. usw.)

Mach Dir am besten mal eine einfache Excel-Tabelle und liste mal alle Deine festen monatlichen Ausgaben auf. Sowas ist generell ratsam unabhängig vom Autokauf, damit Du einen Überblick hast, wieviel Du monatlich übrig hast und wo Dein Geld eigentlich so hingeht. Sonst besteht die Gefahr, dass Du Dich übernimmst.

Da muss dann auch mit rein, was Du monatlich schon an Bargeld abhebst, Ansparen für Urlaub usw. Wenn Dir nicht alle Ausgaben auf Anhieb einfallen, hilft der Kontoauszug. Da sind alle Abgänge gut sichtbar.

Meiner Meinung nach reichen 500 - 600 € nicht für einen S5. Es sei denn, Du meinst nur Versicherung, Steuer, Kraftstoff und Werkstatt. Inkl. der monatlichen Leasing-/Finanzierungsrate dürfte das eng werden.

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Diese Frage ist leider viel zu allgemein und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (EMR) kommt es zunächst vor allem darauf an, wie viele Stunden Du theoretisch pro Tag anhand Deines Gesundheitszustandes noch arbeiten kannst:

  • 0-3 Stunden täglich => volle Erwerbsminderungsrente (ca. 34 % Deines durchschnittlichen Bruttoverdienstes
  • 3-6 Stunden täglich => halbe Erwerbsminderungsrente (ca. 17% Deines durchschnittlichen Bruttoverdienstes

Dabei kommt es jedoch nicht darauf an, ob Du tatsächlich auch einen Job findest, in dem Du diese Stundenzahl arbeiten kannst. Und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist leider nicht auf dem Rechtsweg einklagbar. Daher wird das teilweise unterschiedlich ausgelegt. Ich treffe immer wieder auf Leute, die die Rente erhalten und meines Erachtens locker fit genug wären, um zu arbeiten.

Und auf der anderen Seite haben Leute multiple gesundheitliche Schäden und bekommen trotzdem keine Rente.

Ob der Selbsteinschätzungsbogen verpflichtend ist, erfragst Du am besten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung. Ich würde grundsätzlich schon davon ausgehen, wenn er mitgeschickt wurde. Dies ist bei den meisten Einkommens-Ersatzleistungen aus dem Sozialsystem notwendig.

Viel Glück und alles Gute für Dich!

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Ergänzen möchte ich zu den bereits sehr hilfreichen Antworten meiner Vorredner, dass die fondsgebundene Versicherung im Vergleich zu einem ETF-Sparplan einen weiteren Aspekt bietet:

Eine lebenslange gleichbleibende oder steigende Rentenzahlung - egal, wie alt Du wirst. Denn mit dem angesparten Guthaben des ETF-Sparplanes musst Du ja dann für Dich einen Betrag finden, den Du monatlich entnimmst, um Deine Lebenshaltungskosten im Ruhestand zu finanzieren. Wenn das Geld alle ist, ist es alle und niemand weiß vorher, wie alt er wird.

Wenn man sich ein wenig auskennt und auch auch eine gewisse Risikobereitschaft mitbringt, kann man einen Entnahmeplan daraus berechnen, der entweder das Guthaben erhält (indem man nur die weiterhin erwirtschafteten Erträge aus dem Guthaben entnimmt), was aber wahrscheinlich unrealistisch ist oder aber so kalkuliert, dass das Guthaben auch bis zu einem Alter von 100 Jahren noch nicht verbraucht ist. Aber dies ist natürlich dann auch von der Wertentwicklung der Kapitalanlage abhängig. Bei einer länger andauernden Finanz- oder anderen Krise kann auch ein größerer Teil des Guthabens aufgefressen werden - je nach Anlageform.

Es zeigt sich also auch hier wieder: es kommt immer darauf an ...
Man kann keine pauschale Empfehlung aussprechen. Ich persönlich bin ein Freund davon, verschiedene Sparformen miteinander zu kombinieren. So kann man verschiedene Vorteile nutzen und bleibt trotzdem möglichst flexibel.

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Ich finde, es kommt immer darauf an, wie man sowas rüberbringt und fragen kann man ja, ob grundsätzlich Interesse besteht bzw. wie man in Sachen Altersvorsorge aufgestellt ist. Da hätte ich persönlich erstmal kein Problem.

So wie Du es schilderst, geht es hier jedoch von vorn herein um den Abschluss eines bestimmten Produktes, bevor überhaupt Deine Vorsorge-Situation in einer Beratung besprochen wurde. An der Stelle wird es unseriös und Dein Bedarf scheint hier nicht im Vordergrund zu stehen.

Gerade, wenn es um nichts anderes mehr geht bei Euren Treffen, würde ich freundlich, aber bestimmt sagen, dass kein Interesse Deinerseits besteht und sie Dich nicht mehr danach fragen soll. Und sie muss da ihre eigenen Erfahrungen machen, das finde ich auch.

Denn mit diesem Stil wird sie am Ende ihrer Freundes-/Bekanntenliste keine Chance haben, damit dauerhaft Erfolg zu haben. Sowas will aber naturgemäß am Anfang niemand hören.

Schnelles Geld verdienen funktioniert auf seriösem Wege nur in den seltensten Fällen. Wenn man damit eine dauerhafte Existenz aufbauen möchte, ist viel Arbeit, Geduld, Beratungsqualität und Durchhaltevermögen notwendig.

Das Produkt selbst kenne ich nicht und kann es nicht beurteilen. Das kann durchaus gut sein. Aber es muss ja zu Deinem Bedarf passen, das ist das Entscheidende.

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Einfach so kann ein Vertrag nicht wieder aufleben - das ist sicherlich nicht rechtens. Eine Kundenerklärung dazu - in welcher Form auch immer - ist nötig, ansonsten ist diese Vertragsänderung nichtig.

Sicherheitshalber solltest Du einen Widerruf rückwirkend ab Beginn dieser Vertragsänderung schriftlich verfassen. Unabhängig davon würde ich bei der Hanse Merkur nachfragen oder vorher vielleicht noch in Deiner Fielmann-Filiale. Vielleicht hat jemand aus der Fielmann-Filiale etwas an dem Vertrag geändert oder es wurde Teil des Kaufvertrags der Brille, ohne dass Du davon wusstest. Da besteht ja eine Kooperation meines Wissens. An sich ist dies jedoch meiner Erfahrung nach nicht der Stil von Fielmann.

Was Dir auf die Füße fallen könnte, ist die Tatsache, dass Du bereits lange Zeit der höheren Abbuchung nicht widersprochen hast. Dies könnte als stillschweigende Anerkennung der Forderung gewertet werden juristisch. Ich hoffe, Du kannst es klären. Viel Glück.

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Je nachdem, wie viele Mitarbeiter die Firma hat, kann sich der Arbeitgeber das Geld von der Krankenkasse zurückholen.

Unabhängig davon gibt es meines Wissens keine Grundlage für eine Rückforderung des Gehaltes. Da hat er glaub ich keine Chance. Umgekehrt interessiert ja bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers in der Probezeit auch niemanden, wie der Arbeitnehmer den Lebensunterhalt finanziert.

Von daher einfach erstmal ignorieren. Wenn er es wirklich darauf anlegen will, müsste er klagen und dafür muss er weiteres Geld investieren. Vermutlich weiß er, dass das keinen Sinn macht und will Dich nur einschüchtern.

Viel Glück.

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Wurde der bereits bestehende Wasserschaden im Übernahmeprotokoll der Wohnung aufgenommen, als Ihr eingezogen seid?

Wie genau sieht der Wasserschaden aus? Wenn dieser die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung einschränkt, könnt Ihr die Kaltmiete mindern. Leider passiert bei vielen Hausverwaltungen und Wohnungsgenossenschaften erst dann etwas.

Wichtig ist, dass die Minderung angemessen ist im Verhältnis der Nutzungsminderung. Schimmelbefall ist z. B. deutlich schwerwiegender als ein kleiner Wasserfleck an der Wand, der nur die Optik stört. Wenn Ihr zu viel mindert, kann das ein Sonderkündigungsrecht seitens der Wohnungsgenossenschaft auslösen. Und wichtig ist, dass Ihr die Mietminderung schriftlich ankündigt und nochmal eine Frist setzt, bis zu der der Wasserschaden behoben werden soll (4 Wochen halte ich für angemessen).

Und macht möglichst alles schriftlich, damit Ihr im Fall des Falles nachweisen könnt, dass Ihr mehrmals darauf hingewiesen und alles versucht habt, bevor Ihr die Miete gemindert habt. Wenn alles nichts hilft, schaltet zusätzlich anwaltliche Hilfe ein. Bestenfalls habt Ihr eine Rechtschutzversicherung, in der auch Mietrecht abgedeckt ist.

Viel Glück :-)

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