Beitragsbemessungsgrenze monatlich oder jährlich (freiwillige GKV, Gesellschafter-Geschäftsführer)

3 Antworten

Hallo, für die Kasse sind Sie selbstständig und freiwillig versichert. Der Beitrag richtet sich damit anders als beim Arbeitnehmer nicht nach dem aktuellen Lohn/Gehalt, sondern nach der Beitragsbemessungsgrenze, sofern nicht übers Jahr ein geringeres Einkommen nachgewiesen wird. Daher die Frage nach den gesamten Abrechnungen.

Nachzahlungen sind daher möglich, wenn in einigen Monaten das Gehalt deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze lag.

Viel Glück

Barmer

Bist du sicher, dass du die Beitragsbemessungsgrenze meinst und nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Wie dem auch sei, bei Gesellschafteranteilen von über 50% wäre letztere für dich belanglos, du bist kein Angestellter im Sinne der Sozialversicherung und damit ohnehin nicht versicherungspflichtig.

Es geht mir bei der Frage nicht um SV-Freiheit, diese steht sicher, sondern wie wird die Beitragsbemessungsgrenze angewendet, pro Monat, oder dann jährlich.

In den Monaten nach der Gehaltserhöhung (über die Beitragsbemessungsgrenze) habe ich logischerweise nicht den vollen Prozentsatz bezahlt, sondern den Höchstbetrag.

Wenn mann aber alle Monate summiert, ist die (12 x fache) Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht. Also waere theoretisch der volle Prozensatz wieder fällig und ich muss jetzt schon anfangen zu sparen. Ist das der Fall?



Liebe/r friedfried,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Ria vom finanzfrage.net-Support

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