Ging es in dem Beratungsgespräch um eine Anlage für zwei Monate? Wenn du dich nicht erinnerst, worauf ihr euch geeinigt habt, existiert eine Telefonaufzeichnung von dem Gespräch.
Es wird keine Bank und auch sonst keinen Berater geben, der für zwei Monate etwas anderes als ein (zinsloses) Tages- oder Festgeld anbieten kann. Du kannst es ebenso gut auf dem Konto lassen.
Wenn ihr euch also bevor das Geld investiert wird auf wenigstens zwei Jahre (auch das ist sehr kurz) einigt, kannst du nach zwei Monaten logischerweise nicht die Rückabwicklung verlangen. Es wurde ja deshalb irgendwas vorgeschlagen, weil du eine Zeit vorgegeben hast.
Allerdings wäre es nett, wenn sie dir die Telefonaufzeichnung zukommen lassen. So ohne Protokoll und irgendwas anderes Gerichtsfestes, hast du in zwei Jahren gesagt, dass wenigstens die Inflation rauskommen soll und Verluste unwichtig sind. Das Telefonat ist in einer Konserve, die die hergeben können sollten.
Heraus kommen? Ich vermute mal, dass es auch nicht um zwei Jahre ging. Du hast (von der Sparda aufgezeichnet) irgendwas gesagt, das zu einer Anlage führte, die mit Blick auf deine Frage nicht deinen Bedürfnissen entspricht. Ohne die zu kennen, kann man auch nicht abschätzen, ob die gut 4 % Verlust eine Einrichtungsgebühr oder ein Ausgabeaufschlag sind.
Wie du für dich am besten heraus kommst, hängt davon ab. Von der Bank hast du jedenfalls tendenziell nichts zu erwarten. Es gibt Menschen, die nur auf einen noch höheren Verlust warten und dann verkaufen. Wenn du denkst, dass du zu denen gehörst (ich denke das), solltest du den Schrecken beenden.