Bin über die Eltern privat versichert. Nach Abitur möchte ich 12 Wochen arbeiten. Ab 01.09.2016 beginnt Ausbildung. Besteht Sozialversicherungs-Pflicht?

4 Antworten

Was wirst Du denn bei Deiner Arbeitsstelle verdienen?

Wenn es mehr als 450,- Euro sind (452,- - 850,- Euro) bist Du in der Gleitzone und zahlst die Sozialversicherungsbeiträge  nut teilweise.

Wenn über 850,- die vollen Sozialversicherungsbeiträge.

Dabei bist Du dann Pflichtversichert bei einer Krankenversicherung Deiner Wahl.

Im Studium wechselst Du dann in den günstigen Studententarif.

Hallo,

wenn es ab 1.9. eine Ausbildung mit Vergütung ist und jetzt die 12 Wochen mehr als 450 Euro brutto verdient wird, besteht Sozialversicherungspflicht.

Die gezahlten Steuern (nicht die Sozialversicherungsbeiträge!) können Anfang 2017 bei der Steuererklärung auf Antrag erstattet werden, wenn die Jahreseinkünfte unter ca. 10.000 Euro liegen.

http://www.steuer-schutzbrief.de/grundfreibetrag.html

Gruß

RHW

RHWWW  01.05.2016, 09:42

Wenn zwischen den 12 Wochen und dem 1.9. eine Lücke liegt, sollte man diese Punkte beachten:

- wenn die Lücke maximal einen Monat beträgt, kann man für diese Zeit kostenlos Leistungen nach §19 SGB V von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bekommen.

- wenn man in der Lücke wieder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchte, sollte man die PKV nicht kündigen, sondern sich nach einer Anwartschaftsversicherung in der PKV erkundigen. Das wird aber nicht für alle Tarife angeboten.

Bei einer Lücke von mehr als einem Monat kostet die GKV ca. 170 Euro monatlich.

Wenn die PKV gekündigt werden soll, gilt eine Kündigungsfrist:

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html

-> Absatz 2

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Hallo,

in der Ausbildung wirst Du ziemlich sicher sozialversicherungspflichtig. Die PKV kann gekündigt oder auf Anwartschaft gestellt werden. (Wenn Du ein Studium meinst, sag es bitte !)

Für die Zeit vorher kommt es darauf an:

bei einem Minijob nein ! bei einer Honorartätigkeit nein !

bei einem Teilzeit- bis Vollzeitjob nein, wenn die Tätigkeit von vornherein kurzfristig ist (und der Arbeitgeber dabei keinen Fehler macht).

sonst. ja !

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 30 Jahre in der PKV gearbeitet

Dafür ist in deinem Fall vermutlich der Arbeitgeber verantwortlich. Insofern brauchst Du Dich darum nicht kümmern.