Ein Schadenfall bringt für beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht (§ 92 VVG).

Eine Beitragserhöhung ist nur möglich, wenn dies im Vertrag so vereinbart war. Dies passiert hauptsächlich nur in der KFZ Haftpflicht und Vollkasko so über die Schadenfreiheitsklassen.

Auch in mancher Privathaftplicht gibt es dieses Prinzip. Am Ende kennt hier keiner den exakten Vertrag den du geschlossen hast.

Sollte dir der Versicherer kündigen nach dem Schaden, gehe davon aus, dass du bei anderen Anbietern Schwierigkeiten bekommen könntest eine Annahme zur normalen Konditionen zu bekommen. Zuschläge, Wartezeiten, Selbstbeteiligungen könnten hier von dir verlangt werden.

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Diese Verluste wären ohnehin nur mit Gewinnen gleicher Anlageklasse verrechenbar. Im Bezug auf deine allg. Besteuerungsgrundlage findet keine Verrechnung statt.

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Sagen wir, ich habe mit meiner Anlage über 801€ Gewinn generiert. Fallen Steuern nur dann an, wenn ich diese Summe auszahlen lasse?

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000,- € p.a.

Wenn du Kapitalerträge > 1.000,- € realisierst (zugeflossene Dividende, Zinsen, realisierte Kursgewinne, etc.), so fällt hierauf Kapitalertragsteuer i.H.v. 25,% zzgl. Sodi und ggf. KiSt. an.

Oder wird die Summe bereits in meiner Geldanlage besteuert?

Bei thesaurierenden ETFs und Fonds gibt es eine sog. Vorabpauschale auf ausschüttungsgleiche Erträge.

Ansonsten nein.

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Meine erste Frage ist inwieweit ich als Freiberufler verdienen kann, neben mein Teilzeit Job, das ich nicht komplett in eine andere Steuerklasse rutsche bzw zu viel Steuernabgaben habe.

Überflüssige Frage, da es keine Steuersätze > 45% gibt. Wenn du 100.000,- € Gewinn machst, bleiben davon im schlechtesten Fall trotzdem über 50.000,- € hängen.

Wäre es dann so daß ich nicht über die 520 Grenze gehen dürfte?

Die gibt es nicht bei selbst. Tätigkeit oder Gewerbebetrieb. Du kennst den Unterschied? Die wenigsten Selbständigen sind Freiberufler. Die meisten sind Gewerbetreibende.

Andere Frage wäre natürlich: Welche Versicherung würden sich dann noch zusätzlich lohnen bei der Freiberuflichkeit?

Lohnen tun sich Versicherungen nicht, außer man kriegt im Leistungsfall mehr raus als man einbezahlt hat. Weiß man vorher nicht. Versicherungen sollen existenzbedrohenden Risiken abfedern.

ggf. die Betriebshaftpflicht

Wie diese konkret aussehen muss hängt direkt mit der selbständigen Tätigkeit ab.

Oder macht es Sinn eine UG zu gründen?

Beherrschst du doppelte Buchführung oder kennst einen Steuerberater der dir diese abnimmt für den entsprechenden Preis?

Und was würde da auf mich zu kommen, wenn ich mich über eine UG als Altenpflegerin selbstständig mache. (Hatte ich vor kurzem im Internet gelesen)

Du musst für deine Absicherung selber sorgen (Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Arbeitskraftabsicherung, etc.), denn beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind sozialversicherungsrechtlich KEINE Angestellten.

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine eigene juristische Person und es braucht einen notariellen Gesellschaftsvertrag und einen bestellten Geschäftsführer (dich z.b.).

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Macht es nicht mehr Sinn anstatt für eine Berufsunfähigkeitsversicherung Prämien zu zahlen einen ETF zu besparen und selbst vorzusorgen?

Es ist der klassische Äpfel und Birnen Vergleich.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dir dein Einkommen ab und springt ein, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kannst (aufgrund von Krankheit, Unfall oder mehr als altersbedingtem Kräfteverfall).

Ein ETF Sparplan baut einfach langfristig Vermögen auf (Betonung auf langfristig).

Selbst wenn du den ETF in den Mantel einer Rentenversicherung packen würdest, hätte er immer noch nicht ansatzweise die gleiche Funktion.

Nehmen wir an du sparst 100,- € in einen Sparplan und wirst nach einem Jahr berufsunfähig. Glaubst du der ETF sorgt die folgenden x Jahre für deinen Lebensunterhalt?

Wenn man sehr vermögend und nicht mehr auf aktives Arbeitseinkommen angewiesen ist, kann man die BU später immer noch kündigen.

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Kann man sich als Multimilliardär sämtliche Versicherungen sparen und die Risiken einfach selbst tragen?

Könnte man, außer natürlich die Kranken- und Pflegeversicherung.

Diese sind gesetzlich verpflichtend, ebenso die Kfz-Haftpflicht, wenn ich etwas mit Motor im Straßenverkehr bewegen will.

Ob man Lust hätte in einem teuren Haftpflichtfall eine 7- oder 8-stellige Summe an Schadenersatz zu zahlen, muss jeder entsprechend wohlhabende Mensch selbst entscheiden.

Ich habe "nur" ein 7-stelliges Vermögen, ich habe wenig Interesse daran existenzielle Risiken selbst zu tragen, selbst wenn ich es könnte.

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Was soll ich jetzt machen?

Dem Laden sagen, dass du keinem Vertragsschluss zugestimmt hast, als erziehungsberechtigte Person.

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Nun ist es so, dass diese Immobilie ja gewissermassen schon eine Altersvorsorge ist.

Kann, muss nicht. Eine selbstbewohnte Immobilie kann sehr teuer werden und mit 69 machst du auch als Handwerker vermutlich nicht mehr so viel selbst, wie mit 29.

Deswegen stellt sich mir die Frage, ob ein zusätzliches investieren in ETF's sinnvoll ist.

Da eine selbstgenutzte Immobilie keinen positiven Cash-Flow erzeugt bleibt nur die Wertsteigerung dieser. Die hängt aber von Lage, Zustand, etc. ab.

Um einen Kühlschrank zu füllen braucht es aber Cash, ergo solltest du dich um eine Altersvorsorge kümmern, die dir diese Cashflows bringt. Angesichts deines Alters sehe ich wenig, was gegen ETFs sprechen würde.

Da stellt sich mir nun die Frage, ob es nicht ratsamer ist, keinen ETF-Sparplan zu beginnen und dafür ein Festgeldkonto (Festgeldleiter) einzurichten.

Ein Festgeltkonto ist keine Altersvorsorge.

Zum einen ist es kein Sach- sondern ein Geldwert, desweiteren geht dir die Liquidität flöten und zu guter letzt, liegen die Zinsen maximal in Höhe der Inflation, ergo hast du bestensfalls einen Vermögenserhalt (Netto) aber keinen Kaufkraftgewinn.

Was mich so unsicher macht ist, dass man aus aller Munde hört, dass ETF's eine wirklich gute Sache sind, welche über die Jahre massive Renditen einfahren können. Für die Altersvorsorge also ziemlich genial.

Man kann immer nur die Vergangenheit betrachten und daraus mögliche Szenarien für die Zukunft herleiten. Es kann besser, es kann schlechter laufen.

Wer könnte mir bei dieser Frage professionell helfen?

Finanz- und Versicherungsmakler.

Vor jeder Geldanlage steht die Einkommensabsicherung, es sei denn du wärst schon Nettovermögensmillionär, dann nicht so essentiell.

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In welchem Rahmen sich die Kostenübernahme bewegt lässt sich eher den AHB bzw VGB deines Vertrages entnehmen als einer Frage an die Community ohne weitere Hintergrundinfos.

Ansonsten kann man auch anrufen beim Versicherer und sich dies in Textform bestätigen lassen.

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Strafanzeige und Schadenersatz sind 2 verschiedene Dinge.

Mit einer Anzeige begehrt man die strafrechtliche Ahndung der Handlung durch den Staat in Form einer Geld- oder Freiheitsstrafe.

Er hat diesen Schaden schuldhaft (vermutlich vorsätzlich) verursacht und ist schadenersatzpflichtig. Wenn seine Identität mittlerweile bekannt ist, solltest du nun das gerichtliche Mahnverfahren einleiten oder Klage auf Zahlung einreichen. Das ist die zivilrechtliche Seite.

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Immobilien und Aktien sind Sachwerte. Diese sind den Geldwerten immer vorzuziehen, da sie weniger stark von Inflation betroffen sind und diese tw. sogar zum eigenen Vorteil nutzen.

Auch kann ich meine Aktien börsentäglich verkaufen, ein Festgeld liegt x-Jahre fest.

Beide erzielen laufende Erträge in Form von Dividenden und Mietzins. Letzteren kann ich im Rahmen des gesetzlich zulässigen in regelmäßigen Abständen erhöhen, wohingegen die Zinsen des Festgeldes feststehen.

In den besten Jahren haben Immobilien an guten Standorten mehr als 10% Wertzuwachs p.a. gehabt.

Inkl. Dividendenrenditen liegt mein Depot auch deutlich über 5% wenn man die letzten 10 Jahre als Schnitt nimmt.

Festgeld macht nur Sinn, wenn ich eine ganz bestimmte Summe x zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt y brauche.

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Schäden am Gebäude unterfallen der Gebäudeversicherung des Eigentümers. Diese bezahlst du als Mieter i.d.R. über die Betriebskosten anteilig mit.

Starkregen / Überschwemmung sind aber nur gedeckt, wenn Elementarschäden mitversichert wurden.

Schäden an deinem Kram übernimmt deine Hausratversicherung ebenso nur dann, wenn du

  1. eine abgeschlossen hast
  2. Elementarschäden miteingeschlossen wurden

Der Schaden ist dem Vermieter beweisbar anzuzeigen mit Aufforderung zur Mängelbeseitigung und Ankündigung einer Mietminderung.

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Was ist die ideale Laufzeit einer privaten Fondsrente zur Steueroptimierung mit dem Halbeinkünfteverfahren?

Sie muss mind. 12 Jahre laufen und der Abruf darf nicht vor dem 62. Geburtstag erfolgen.

Macht es Sinn die Versicherung z.B. kostengünstige Nettopolice mit ETFs bis 90 laufen zu lassen und ab 63 Teilentnahmen vorzunehmen und das restliche Geld weiter zu verzinsen?

Wenn du einen Versicherer findest, der den Vertrag so lange schließt, kannst du das so tun. 70 ist meist das Höchstalter, in Ausnahmefällen 80.

Auch erwirtschaftet das Kapital weiterhin Rendite, selbst wenn der Vertrag in die Rentenphase eintritt.

Konkrete Steuerberatung darf dieses Forum aber nicht liefern.

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ich stecke gerade in einer Diskussion mit jemandem über die DVAG. Er ist selbst als Vermögensberater dort aktiv.

Keine Hobbys? :D

Ich vertrete die Meinung, dass diese Firma mehr als unseriös ist, vor allem aufgrund des ähnlichen Pyramidensystems.

Grundsätzlich ist ein strukturierter Vertrieb kein Pyramidensystem, denn diese Form passt auf beinahe jedes Unternehmen.

Wie seht ihr das? Ich denke, ein Chef trägt auch eine andere Verantwortung für seine Mitarbeiter als die DVAG für ihre Berater. Was denkt ihr dazu?

Die DVAG "Berater" sind selbständige Handelsvertreter (Versicherungsberater ist eine geschützte Berufsbezeichnung für eine rechtsberatende Tätigkeit, daher wohl der Ttel "Vermögensberater").

Diese haben de jure keinen Chef im arbeitsrechtlichen Sinne. Überstellte Führungskräfte partizipieren am Umsatz, das ist eine Entlohnung für Rekrutierung, Einarbeitung, Coaching und Controlling.

Dagegen ist vom Prinzip her nichts einzuwenden, das Problem liegt waonders.

  1. Die DVAG ist ein Einfirmenvertrieb, vertritt nur Produkte der AachenMünchener/Generali Gruppe.
  2. Diese ist in den meisten Sparten preis-leistungs-technisch nicht unbedingt erste Klasse. Das ist nachteilig für den Kunden
  3. Dieser Nachteil beeinflusst auch die langfristige Beziehung zwischen Kunden und Vermittlern und kann viel verbrannte Erde hinterlassen, besonders wenn der Kundenstamm primär aus dem engsten Umfeld besteht.
  4. Ich kann zum Ausbildungsstand der DVAG selbst nicht sagen aber gemessen an den Verträgen von Kunden dieses Unternehmens, die ich als Makler auf dem Tisch hatte, kann ich sagen es wurde eher schlecht als recht gearbeitet. Den Eindruck dass die Abschlussvergütung des Vermittlers im Vordergrund steht, konnte ich nicht vollends widerlegen.
  5. Vertrieb ist nicht für jeden. Ganz allgemein ist Unternehmertum etwas, dass einem liegen muss, besonders wenn man sich selbst die Kundenbestände aquirieren muss. Womit wir wieder beim Problem der Produkte angekommen wären.
  6. Bei einem nebenberuflichen Einstiegt bist du nahezu komplett davon abhängig, wie gut deine Führungskraft ist. Wenn man an einen alten Drücker gerät, kann die eigene "Karriere" beendet werden, bevor sie anfängt.
  7. Die Kultur in dem Unternehmen wirkt für mich als Mensch aus der Branche irgendwie seltsam. Begeisterung und Positivität stehen bei jedem Vertrieb weit vorne aber bei der DVAG hatte ich manchmal den Eindruck, die Leute, die dort tätig sind, wurden umprogrammiert.
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Ignorieren.

Wenn was per Post kommen sollte, kannst du immer noch checken ob da was sein könnte.

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Verjährung tritt nur ein, wenn sich der Schuldner aktiv auf diese beruft.

Die Mitteilung reicht, sollte sich aber im Zweifelsfall beweisen lassen. Es hilft natürlich ungemein, wenn man wirklich weiß wann die Verjährung eintritt.

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Moral von der Geschichte:

  1. Man telefoniert nicht mit Inkassobüros
  2. Regel 1 hat keine Ausnahme

Wenn du dich zu einem Vorgang äußern willst, tu dies einmalig und beweisbar in Textform (E-Mail, Fax, Brief).

Darüber hinaus sollte keine Kommunikation mit Inkassobüros mehr erfolgen.

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Wenn es eine Rentenerhöhung gibt, auf welchen Betrag gibt es den dann?

Auf den aktuellen Rentenwert. Dieser wird angepasst. Er betrug bis zum 30.06.2023 für Westrenten 36,02 € und für Ostrenten 35,52 €.

Zum 01.07.2023 wurde dieser nun erstmals bundeseinheitlich auf 37,60 € erhöht.

Die Rentenhöhe (Brutto) ergibt sich aus

Akt. Rentenwert x Entgeltpunkte x Zu- und Abgangsfaktor x Rentenartfaktor

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