Befreiung von der Krankenversicherungspflicht im Pflichtpraktikum während des Studiums?

3 Antworten

Hast du schon mal bei deiner Versicherung nachgefragt?

Meiner Vermutung (!) nach kannst du weiterhin familienversichert bleibem. wobei es glaub ich alterabhängig ist oder? Leider bin ich da nicht so auf dem Laufenden.

Hallo, der Fragesteller ist nicht familienversichert, sondern privat in Kombination mit Beihilfe mit eigenem Beitrag. Allerdings gilt da auch die Altersgrenze 25.

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Hallo, da hat wahrscheinlich der Arbeitgeber nicht genug Ahnung von den Dingen. Tatsache ist, dass ein Pflichtpraktikum versicherungsfrei ist und der Arbeitgeber verlangt eine GKV-Bescheinigung als Nachweis, dass Du Student bist und gesetzlich krankenversichert, weil das halt bei den meisten so ist.

Schicke ihm eine Bescheinigung der PKV und den Befreiungsbescheid und versuch ihm das zu erklären. Sonst soll er sich bei einer Kasse erkundigen

Du kannst nicht als Student in die GKV wechseln, weil Du befreit bist. Da wäre es schon günstiger, der Arbeitgeber meldet Dich ganz normal als Werkstudent bei der Kasse an und die PKV wird auf Anwartschaft gesetzt.


Viel Glück


Barmer


Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 30 Jahre in der PKV gearbeitet

Hallo,

während des Studiums ist die Befreiung von der KV-Pflicht vorrangig vor der KV-Pflicht als Praktikant. Dem Arbeitgeber die Befreiungsbescheinigung vorlegen. Falls das nicht reicht, mit dem Befreiungsbescheid, dem Praktikumsvertrag und Auszug aus der Studien-/Prüfungsordnung (vorgeschriebenes Praktikum) bei der Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung für das Praktikum beantragen.

Grundlagen: § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 SGB V und § 8 SGB V

Gruß

RHW