Erbanteil verschenken trotz Schulden?
Hallo alle zusammen,
ich bin Teil einer Erbengemeinschaft, welche ein Haus geerbt hat und habe derzeit allerdings Schulden beim Finanzamt. Leider habe ich auch noch Schulden bei einem Mit-Erben.
Wenn das Haus verkauft wird, würde mein gesamter Teil dem Finanzamt zufließen. Ich würde allerdings gerne erst die Schulden bei meiner Familie begleichen. Ist ermöglich, dass ich meinen kompletten Erbanteil, trotz Schulden beim Finanzamt, an einen Mit-Erben verschenken kann?
Danke für eure Hilfe.
-----NACHTRAG-----
Wäre es möglich, den Erbanteil an den Mit-Erben zu etwas günstiger zu verkaufen?
- Den Erlös aus dem Verkauf kann/wird dem Finanzamt zufließen
- Der Verkaufspreis an den Mit-Erben fällt etwas günstiger aus, keinesfalls jedoch utopisch niedrig. Beispielsweise Wert / erwarteter Erlös des Hauses: 270.000 Euro / Erbanteil: 90.0000 Euro / Verkauf an Mit-Erben für 50.000 Euro aufgrund von Zeitdruck und Geldnot.
5 Antworten

Wenn der Erbfall noch keine 6 Wochen her ist, könntest Du noch ausschlagen.
Zur Annahme einer Erbschaft kann man z.B. während eines Insolvenzverfahrens nicht gezwungen werden. Das dürfte übertragbar sein.

Ist leider schon etwas älter... An das ganze Prozedere hatte ich damals nicht gedacht

Schau in das Anfechtungsgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/anfg_1999/__4.html
Diese Schenkung kann vom Gläubiger, dem Finanzamt, rückgängig gemacht werden.


Durch "Verschenken" begleicht man keine Forderungen.
Außerdem: Das FA hat eine durch Steuerbescheid titulierte Forderung. Und der Bruder?

Wäre es möglich, den Erbanteil an den Mit-Erben zu etwas günstiger zu verkaufen?
- Den Erlös aus dem Verkauf kann/wird dem Finanzamt zufließen
- Der Verkaufspreis an den Mit-Erben fällt etwas günstiger aus, keinesfalls jedoch utopisch niedrig. Beispielsweise Wert / erwarteter Erlös des Hauses: 270.000 Euro / Erbanteil: 90.0000 Euro / Verkauf an Mit-Erben für 50.000 Euro aufgrund von Zeitdruck und Geldnot.

Hallo !
Nein das ist schwer möglich.



Verkaufe doch an das Familienmitglied, dem Du Geld schuldest.
Der erklärt dann für seine Forderungen die Aufrechnung mit dem Kaufpreis udn hat sein Geld erhalten.
Wenn es mehrere Familienmitglieder sind denen Du Geld schuldest, lässt sich der, an den Du verkaufen willst, diese Forderungen abtreten.
Geht alles, solange das Finanzamt, Deinen Anteil an der Erbengemeinschaft nicht gepfändet hat.
Aber wenn er damit nachweisbare Schulden bei dem Miterben begleicht, wäre es ja keine unentgeltliche Leistung. Welche Schulden ich zuerst bediene, kann ich doch selbst entscheiden ( solange das FA das Konto noch nicht gepfändet hat). Oder? O.k., ich hätte trotzdem ein komisches Gefühl dabei...