Mindestwert für Grundstück für Teilungsversteigerung?
Hallo,
folgender Fall:
In einer Erbengemeinschaft (bestehende aus 4 Personen) gibt es ein Waldgrundstück mit einer Größe von ca. 900 m². Der durch einen Forstwirt geschätzte Preis liegt bei 1,18 €/m². Für dieses Grundstück fallen Beiträge für die Berufsgenossenschaft an, einer der Erben verweigert jegliche Beteiligung an diesen Beiträgen.
Ferner konnte sich über einen Verkaufspreis für dieses Waldgrundstück nicht geeinigt werden.
Gibt es für eine Teilungsversteigerung einen Mindestwert oder kann man auch bei einem (geschätzten) Verkehrswert von nur 1.062 € die Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden?
1 Antwort
Patrick
Dem Gläubiger einer Bagadellforderung - hier etwa € 270,-- - ist nur die Eintragung einer Sicherungshypothek eine Beitragsgrenze sonst aber keine Wertgrenze gesetzt; die Immobilienvollstreckung, auch Teilungsversteigerung, ist ihm nicht verschlossen.
Es empfiehlt sich, vor dem Antrag auf Auseinandersetzungsversteigerung (dem wohl zutreffenden Begriff) über die anfallenden Schätzkosten, die Gerichtskosten, evtl. Anwaltskosten und die Komplikationen, die bei der außergerichtlichen Erlösverteilung auftreten können, kundig zu machen.