Person X hat landwirtschaftliches Baugrundstück geerbt als Vermächtnis. Muß X Steuern zahlen, wenn anderes Grundstück verkauft wird?
Person X hat zwei Grundstücke geerbt, die bisher einem ehemaligen, aber offiziell noch nicht aufgelösten landwirtschaftlichen Hof gehörten. Diese sind Teil von mehreren nebeneinanderliegenden Grundstücken, die via Testament per Vermächtnis einzelnen Erben zugeordnet wurden. Jedes Grundstück ist vermessen und hat eine eigene Flurnummer. Laut Steuerberater hieß es, wenn einer von den Erben sein Grundstück verkauft, müßten alle Erben hohe Steuern zahlen für die Entnahme aus der Landwirtschaft. Auch wenn sie selbst nicht verkaufen. Wie kann das sein, wenn es hier keine Erbengemeinschaft erbt, sondern jeder sein eigenes Stück Land? Auch wenn dies mal zusammenhängend einer Person gehörte? Besagte Erben haben weitere Dinge geerbt wie Barschaften und Wiesen, die als Erbengemeinschaft geerbt wurden. Hier wurde keine Zuordnung vorgnommen. Aber das sollte doch die Grundstücke nicht beeinflussen?!?!?
1 Antwort
Die Alternative zu dem was der StB sagt, ist die sofortige Auflösung der Landwirtschaft udn jeder versteuert sofort seinen Entnahmegewinn.
Die Landwirtschaft ist eine Gesamtheit. Das es Sonderbetriebsvermögen in From von Grundstücken gibt, ist dabei einfach nur eine Aufteilungsfrage.
Der Entnahmegewinn wird aber mit ca. 47% besteuert! Laut einem Rechtsanwalt besteht angeblich die Möglichkeit, daß man 5 Jahre wartet und dann zwar auch versteuern muß, aber nicht so hoch (wie hoch wurde leider nicht mitgeteilt).
Wieso hängt denn einer mit drin, wenn ein anderer seinen Teil verkauft? Damit ist doch nur dessen Grundstück entnommen und nicht die anderen?!?