"das sich noch 2 Pfändungen auf dem Konto befinden!? Die Sparkassen Rechtsabteilung hat die Gläubiger bereits angeschrieben,"
Niemand, nur Du weist wer die Gläubiger sind. Ob es Schulden sind die nicht vom Insolvenzverfahren aufgehoben werden, weist auch nur Du. Als da wären Steuerschulden, Unterhaltsschulden. Schulden die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Unerlaubte Handlungen müssten durch Gerichte festgestellt werden, nur dann ist das wirksam.
Kann aber auch sein, das die Gläubiger von sich aus nix machen, weil die Kosten für ein Verfahren ja der Schuldner zu tragen hat unabhängig vom Ausgang.