

Wenn das nun so ein Problem ist, kannst Du ihm ja elektrische Antriebe spendieren. Die drehen langsam und sind leise.
Wenn das nun so ein Problem ist, kannst Du ihm ja elektrische Antriebe spendieren. Die drehen langsam und sind leise.
Die Frage ist, wo die LWP steht. Ist die innerhalb der Grenzbeauung 3m, nur dann stellt sich die Frage der Immisionen. Wenn die 3m Grenzbebauung eingehalten werden, spielt die Nutzung kein Rolle. Also wenn die LWP 3m von der Genze weg ist.
Aber es gibt ja vergleichsweise Urteile bei aufgeständerten PV-Anlagen. Die dann zu Höhe des Gebäudes addiert werden und dann ist die zulässige Höhe überschritten im Grenzbereich. Nur da bestehen Ansprüche der Nachbarn.
Bei Schornsteinen und Antennen, die sind zulässig und zählen nicht zur Gebäude-Höhe. Das kann bei LWP auch der Fall sein.
Besser zuvor erkunden, ob eine Genehmigung des Eigentümers angefragt wurde.
Nicht das er eine Genehmigung hat. Dann ist das Chancenlos.
Nun wenn Du Belege vor dem Kauf übermittelst, sind Missbrauch und Betrügereien möglich damit. Man würde bei solch einer Anfrage mit vorhanden bzw. ja antworten.
Interessenten, die für Deine Ware keine Belege haben, weil gestohlen, haben dann einen Beleg, den sie beim Verkauf vorzeigen können.
Wenn Du das Erbe ebenfalls aufschlagen willst, brauchst Du einem Termin bei Deinem zuständigen Amtsgericht innerhalb der 6 Wochen an Datum auf Briefumschlag. Die Ausschlagung kostet 30€.
Klar wenn man weiß, das es keine Vermögenswerte gibt, sollte man immer aufschlagen. Weil viele Ältere Schulden haben bei Altenheimen und Steuer.
Da macht man erst mal gar nix. Man wartet auf eine Aufforderung, diese Dinge zurückzugeben.
Wenn das dann ansteht, bereitet man eine Empfangsbestätigung vor, die der Arbeitgeber Zug um Zug unterschreibt. Macht er es nicht, läd man alles wieder ein und nimmt es mit und wartet ab bis Verjährung eingetreten ist.
Nein ist ja eine Aufwandsentschädigung. Also für Weg zur Arbeit und sonstiges.
Zwangsenteignungen gab es in der ddr und die ist Geschichte. Selbst wenn es so wäre, dann ist das doch für Dich sehr gut. Weil Du dann ja eine Entschädigung bekommen würdest, die sich am Wert der Immobilie orientiert. Du brächtest Dich um gar nix kümmern, nur Konto-Nr. angeben bei der Stadt/Gemeinde.
Meiner Nachbarin ist das passiert. Sie hat ein Haus geerbt, wo die Stadt eine Kreuzung ausbauen wolle. Die Stadt hat Vorkaufsrecht wargenommen. Sie hat hier einen Bauplatz vom Kaufpreis gekauft und ein neues Haus bauen lassen und ist 9 Monate später eingezogen und hatte noch Geld über für einen neuen Volvo übrig.
Man kann sowas auch unsaniert verkaufen.
Oh Mann, es gibt keine Zwangssanierung. Da keine Zentralheizung vorhanden ist, greifen alle die Vorschriften zur Zwangssanierung nicht.
Es war also entweder gar keine Heizung vorhanden, bzw. Ofenheizung.
Da fängt das ganze an. Der Schornsteinfeger muss wenn es bewohnt wird, alle 3 Jahre eine große Brandschau machen. Da wird sich herausstellen, ob die vorhandenen Schornsteine noch brauchbar sind. Wenn ja, kann man da neue Öfen anschließen.
Ich würde es völlig anders machen:
Splitt-Klimaanlagen einbauen für Kühlen und Heizen. Kosten bei Ebay unter 500€ und machen so ca. 2-5Kw Wärme aus 1-2Kw Strom.
Dann braucht man keinen Schorni mehr zahlen für das Ausstellen irgendwelcher Bescheinigungen und fegen. Nach 10-12 Jahren hat sich das dann rentiert. Heist durch das Einsparen der Gebühren hat sich Deine Klimaanlage rentiert.
Ironie: Man muss dann seinen Müll und Papier entsorgen und kann es nicht mehr verbrennen.
Ja genau so fangen Betrügereien an. Jemand setzt Dir igendeinen Floh ins Ohr, faselt was von irgendwelchen Kartenguthaben die Du kaufen sollst und er hilft Dir dabei das Guthaben an Ihn zu überweisen. Eben weil Du Dich ja mit sowas nicht auskennst.
Lass es sein Spiel Lotto oder kauf Dir Eis davon.
Als Landwirt schon für landwirtschaftliche Zwecke. Als Privat Person eher nicht. Es sei denn das Grundstück ist sehr groß, das kein Lärm auf bewohnte Nachbargrundstücke dringt.
Wenn es also ein Neubaugebiet ist, wo niemand wohnt, kann man das machen.
Der Travo befindet sich entweder bei dem ursprünglichen Lampemanschluss in der Mitte des Raums, oder in der Nähe des Schalters. Also die Lampe in der Nähe des Schalters mal ausbauen um zu sehen, ob der Travo dort ist. Der geht in der Regel durch das Loch. Wenn die Kontakte steckbar sind, kann man den selber austauchschen. Aber besser Strom abschalten dafür.
Nein die Ehefrau ist ja nicht verstorben.
Zugewinngemeinschft heißt ja das es nur um den Gewinn oder Verlust geht, nicht um das Vermögen was eingebracht würde.
Also in Deinem Fall die Wertsteigerung der Aktien und davon 50%. Das wäre die Anteilige Erbmasse, die dann auf die 3 Kinder verteilt wird.
Eine Rohbau Abnahme gibt es seit Jahrzehnten nicht mehr. Einzig ein Schornstein muss vom Schornie abgenommen werden.
Klar kannst Du die Garage nutzen, als Garage oder Carport, wenn nicht verschließbar.
Gut die Rückwirkende zu versteuernden Miete geht ja maximal bis zu Umschreibung 2020.
Also rechnet man das aus und wägt ab, was günstiger ist. Stellt sich allerdings noch die Frage ob die Kosten auch belegt werden können.
Verstehe allerdings nicht, warum man die Kosten für Entsorgung von Sperrmüll nun unbedingt der Vermietung zuordnen will. Die kann man doch immer absetzen, auch bei eigengenutzten Immobilien. Ebenso bei Grünabfällen vom Garten.
Eigentum verpflichtet. Der Eigentümer der Garage muss zahlen. Da Sie Egentümer sind bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.
Gar nix machen. Wenn die keinen Titel erwirken, verjährt das am 31.12.2023. Darauf achten ob gelber Brief kommt. Dann sofort Einspruch einlegen.
2x hast Du den Verkäufer aufgefordert nachzubessern.
1x erfolglos, 1x wurde Nachbesserung abgelehnt.
Wenn das Teil ankommt wieder ausführlich testen und dann zurück damit. Schließlich ist es ja so, das wenn Du das Teil einbaust, ja bei defekten Folgekosten entstehen.
Kann eigentlich nur sein, das sich ein Nachbar auf eurem Zähler angemeldet hat. Ist denn zu dem Zeitpunkt jemand eingezogen?
Oder halt eine Computer-panne. Wie auch immer, mit dem Zurücklegen des Betrages kann Euch ja wenig passieren. Wenn sich das irgendwann klärt, könnt ihr dann ja zahlen.
Das kommt durch unterschiedliches Netto-Gehalt. Eben weil die Abzüge, also Krankenkasse, Pfegeversicherung unterschiedlich sind. Auch kann die Energiepauschale das verursachten und andere Zahlungen, die Du erhalten hast.
Du meinst Hypothekenfinanzierung?
Eine Hypothek kann nur aufgenommen werden, wenn alle Eigentümer unterschreiben.
Niemand gibt einen Hypothekenkredit an einen einzelnen Teilnehmer einer Erbengemeinschaft. Weil jeder könnte ja die Versteigerung beantragen.