minijob und Honorartätigkeit

2 Antworten

§ 2 (1) LStDV: Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt werden.

Daher ist zu prüfen, ob es "das Dienstverhältnis" ist. Wie Correct schon schrieb:"Einmal als Gärtner und einmal als Kindergärtner geht".

Einmal als Gärtner und einmal als Kindergärtner geht, aber die gleiche Tätigkeit natürlich nicht - sowas muss man doch dann nicht fragen.