Kennt ihr Alternativen oder Anbieter?

die findest Du im privaten Umfeld - Familie / Verwandte, Freunde und Bekannte.

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Wie lange bleibt dies geheim, und welche Konsequenzen könnten dadurch entstehen?

Sagt Dir der Begriff Insolvenzbetrug etwas? Bei einem derartigen Vorhaben kannst Du davon ausgehen, dass Dir letztendlich die Restschuldbefreiung versagt wird.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Einkommen-waehrend-Insolvenz-im-Nachbarstaat-Verschweigen-strafbar--f259540.html

https://www.schuldnerberatung.de/insolvenzbetrug/

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Bis dahin stünde Dir dem Anschein nach Dein Auszubildendenentgelt frei zur Verfügung ......

Abzüglich eines "Taschengeldes" könntest Du vor Erwerb eines Motorrades also in 20 Monaten ( à 600 Euro ) den Kaufpreis ansparen ..... dann wartest Du also ein wenig länger, aber kannst es Dir dann auch ohne Kredit kufen.

Übrigens - keine Bank würde Dir, ob Deines geringen Gehaltes - deutlich unterhalb der Pfändungsfreigrenze - einen Kredit gewähren. Und das ist auch gut so.

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KIndertickets dürfen regelmäßig nur bis zum 15. Geburtstag verwendet werden - bedeutet dass Dein Sohn ohne gültigen Fahrschein unterwegs war und mithin das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro zu bezahlen ist.

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Fast täglich Abend Max 2 Stunden das Hämmern gegen Türen Fußball spielen gegen Wände und so lautes schreihen und brüllen

Nachdem Deine Bitten bis dato erfolglos waren, wende Dich mit möglichst genauer Schilderung der Sachlage an den Vermieter - es ist dessen Aiufgabe auf einen so ruhestörenden / belästigenden Mitmieter einzuwirken.

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Nein - kannst Du nicht - man kann nicht stellvertreten bei einer derartigen Ausgangsposition "stellvertretend" eine Anzeige erstatten.

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Mit Anwalt bessere Chancen auf Bewährung?

Ich lebe von Grundsicherung und einer kleinen Rente und muss bald als Angeklagte vor Gericht, mir hat jemand gesagt, in dem Fall gäbe es keine Prozesskostenbeihilfe und einen Beratungsschein für Anwalt. Stimmt das?

Muss ich das alles selbst zahlen?

Und gewähren Anwälte eigentlich Ratenzahlung? Ich könnte in Raten von 50 Euro Pro Monat zahlen.

Da ich gleich vierfach angezeigt bin(2 Mal Volksverhetzung, 2 mal Verleumdung) nicht vorbestraft, traue ich mich nicht ohne Anwalt zum Prozess, da ich Autistin bin und mich nicht selbst verteidigen kann.

In dem Brief vom Amtsgericht stand folgendes:

Sie können die Bestellung eines Verteidigers beantragen, wenn Sie glauben, dass wegen der Schwere der Ihnen angelasteten Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach-und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn Sie sich nicht selbst verteidigen können, in dem Antrag können Sie einen bestimmten Rechtsanwalt bezeichnen, dessen Bestellung Sie wünschen. Der Antrag muss von Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Bedeutet das, dass mir ein Pflichtverteidiger zusteht oder nicht? Ich verstehe das nicht genau, wie das in dem Brief gemeint ist.

Auch der gerichtlich zum Verteidiger bestellte Rechtsanwalt kann die Zahlung der Gebühren eines gewählten Verteidigers von Ihnen verlangen, wenn das Gericht später Ihre Zahlungsunfähigkeit feststellt.

Bekommt man eher eine Haftstrafe, wenn man keinen Anwalt hat?

Wir haben in der Stadt einen stadtbekannten Nazi, der war schon mindestens dreimal wegen Volksverhetzung vor Gericht, und einmal, weil er zusammen mit anderen einen Mann krankenhausreif geprügelt hat, aber der bekommt nie Haftstrafen, jedes Mal kriegt der Bewährung

Liegt das daran, dass der einen guten Anwalt hat?

Hätte der Nazi ohne Anwalt eine Haftstrafe bekommen?

Und bekomme ich ohne Anwalt, (obwohl nicht vorbestraft) eher eine Haftstrafe?

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Sie können die Bestellung eines Verteidigers beantragen, wenn Sie glauben, dass wegen der Schwere der Ihnen angelasteten Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach-und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn Sie sich nicht selbst verteidigen können, in dem Antrag können Sie einen bestimmten Rechtsanwalt bezeichnen, dessen Bestellung Sie wünschen. Der Antrag muss von Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Ergo musst Du selbst formlos einen Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers stellen. Wende Dich dazu bitte an die Rechtspflege des zuständigen Gerichts.

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Nachdem Du vertraglich vemutlich kein Mankogeld erhältst, kann von Dir auch kein Schadenersatz gefordert werden.

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Wie soll ich das schaffen meine Eltern sind getrennt und haben beide kein Geld, ich würde es gerne schaffen ohne auf dem kriminellen Weg zu geraten.

Schlicht und ergreifend - Deine Eltern sollen diesem "laufenden Vertrag widersprechen, da Du als Minderjährige ehedem nur beschränkt geschäftsfähig bist/ warst, und somit überhaupt keinen Handyvertrag mit "nachfolgenden Ratenzahlungsverpflichtungen" hättest eingehen dürfen!

Warum hast Du / bzw. haben Deine Eltern nicht bereits nach Zugang des Mahnbescheides entsprechend reagiert?

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1. muss man zwingend das Geld am buchungstag auf den Konto haben?

Ja - musst Du.

2. wird der Betrag dann auch am tatsächlichen wertstellungstag gebucht (ohne Feiertag und Wochenende?)

Ja.

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Nun ist es so, dass ich insgesamt dieses Jahr nur 3 Urlaubstage hatte und die letzten Jahre keine. Es wurde in keinster Weise erwähnt, dass ich Urlaub nehmen soll bzw. dass der Urlaubsanspruch verfällt.

Ergo ist dieser Alturlaub auch nicht verfallen.

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/newsletter-bestellen/resturlaub-und-jahresende-hinweise-arbeitgeber-2119050

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Anstatt Deine inhaltlich identische Frage entgegen den Richt linien wiederholt hier einzustellen :

Wo liegt eigentlich Dein Problem - eine korrekte Antwort würdest Du erhalten, wenn Du im Sekretareat der Schule nachfragst:

Telefon: 02151 76580

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Für den Zeitraum unter 18 muss sie m.W.n. keinen Rundfunkbeitrag bezahlen, ab Eintritt der Volljährigkeit jedoch sehr wohl, soweit sie kein Anspruch auf Bafög hatte.

https://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/index_ger.html

Für Studierende ohne Anspruch auf staatliche Förderung gilt – wie für alle volljährigen Bürger: Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro bezahlt werden.

Entsprechend solltet Ihr ( anteilig ) der Forderung widersprechen.

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Regelmäßig werden ohne wenn und aber bei "normalen" Halb- oder Ganzjahreszeug-nissen alle ! Fehltage eingetragen, auch Tage während derer Du in einer Klinik warst.

Von dieser Regel wird lediglich auf Abgangszeugnissen abgesehen.

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Ein durchschnittlicher Arbeitsmonat errechnet sich regelmäßig aus den gesamten Arbeitstagen ( incl. zu zahlender Feiertage eines Kalenderjahres ) ......

Also mithin 365 abzüglich der Wochenenden ( bei einer 5-Tagewoche ) = 261 Tage : 12 = 21,75 Tage * 8 Stunden ( bei einer 40-Stundenwoche.)

Dann stellt sich die Frage, ob Du ein Festgehalt beziehst oder aber nach geleisteten Stunden entlohnt wirst.

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Irgendeine Mitarbeiterin des Drogeriemarktes kann zwar behaupten, dass Du Produkt X gestohlen habest - allersdings muss dann der Laden auch einen Nachweis führen, dass Du gestohlen hast - bzw. besagte Ware Bestandteil des Angebots war.

Also solltest Du keineswegs die sogenannte Fangprämie bezahlen - und auf Deine "Führerscheinanwartschaft" hat diese Geschichte ehedem keinerlei Einfluss.

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Meine Mutter wird natürlich ebenfalls aussagen, dass ich der Eigentümer bin.

Und das genügt, wenn sie zu dieser Aussage steht.

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Auch wenn es Dir / Euch nicht gefallen wird - reinrechtlich betrachtet: der Vermieter muss keinen der von Euch vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren.

Ergo endet Euer derzeitiger Mietvertrag - nach aktuellem Stand, zum 31. August.

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