Überzahlte "Raten" welche widerrechtlich nach Tilgung via Lastschrift abgebucht wurden über die Hausbank zurückrufen.

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Das Gericht wird Ihnen vermutlich salopp antworten, wenn besagte Mitarbeiterin während des Urlaubs der 2 Kollegen krank würde, müsste das Unternehmen das auch verkraften.

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Wer kommt für die Kosten einer gesetzliche Betreuung auf?

Hallo zusammen, 

wer kennt sich aus oder hat eine Ahnung ?

► Für jegliche Infos, Fachkenntnisse, Erfahrungswerte, Ratschläge etc. wäre ich sehr dankbar.

Hintergrund / Ziel :

Meine (Paten-)Tante hat mehrere Erkrankungen und Behinderungen, sodass ich (erstmal) einige Aufgaben übernahm oder mit ihr einige Angelegenheiten auch zusammen regeln konnte.

Es kam die Idee auf, eine gesetzliche Betreuung beim Amtsgericht anzuregen / einzuleiten, um einen Teil der noch kommenden Aufgaben von Profis erledigen zu lassen, sodass sie sich vorwiegend nur noch auf ihr Genesung bzw. Gesundheit konzentrieren kann/braucht.

( = Dies ist ihr derzeitig größter Wunsch.)

Ziel ist es deshalb erstmal eine "vorübergehende" gesetzliche Betreuung. Nach Besserung der Erkrankungen und bestenfalls ihrer Behinderungen, kann dann geschaut werden, ob überhaupt bzw. inwieweit dann noch eine gesetzliche Betreuung notwendig ist.

Nun kamen Fragen auf:

► Wer kommt für die Kosten einer gesetzlichen Betreuung auf ?

(Info: Sie hat kein Vermögen und "krauchelt" mit ihren Zahlungseingänge an der Grenze zum Bürgergeld rum, sodass kein Bürgergeld beantragt werden kann, da ihre Geldeingänge ihre fixen Kosten deckeln und noch etwas zum Leben übrig bleit. Mehr aber auch nicht.)

 

B

► Müsste ihre Familie (Eltern - vermögend, Geschwister - Gutverdiener) von ihr (sie ist 57 J., verwitwet, ohne Kinder) für Kosten aufkommen oder ggf. beteiligt werden, die durch eine gesetzliche Betreuung entstehen (wie für den Antrag, die Bestellung an sich, aber auch die monatl. laufenden Kosten) ?

C

(Falls das Gericht nicht die Familie für die Kosten kontaktieren / heranziehen muss, ...)

► Würden ihre Familieangehörigen vom Gericht von einem Antrag für eine gesetzl. Betreuung oder dann von einer bestehenden gesetzlichen Betreuung an sich für ihre Tochter/Schwester in Kenntnis gesetzt / informiert werden ? Wäre dies "Usus" ?

D

► Wie lange dauert es (in etwa) bis per Gericht ein gesetzlicher Betreuer festgelegt / bestellt wurde ?

E

► Kann ein Eilantrag (oder so etwas in der Richtung) gestellt werden? Gibt es da so etwas überhaupt ? 

(Info: Sie benötigt dringend Hilfe, u. a. auf jeden Fall bei wichtigen Amts- und Behörden- oder evt. auch bei Krankenkassenangelegenheiten, die sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Lage nicht erledigen kann. Andere Hilfen wie Bewo für Begleitung zu ärztl. Termine etc. werden derzeit installiert, dies sind noch in Bearbeitung.)

F

► Hätte eine (laufende oder auch beendete) gesetzliche Betreuung (finanzielle) Auswirkungen auf ein Erbe, welches sie nach dem Tod ihrer Eltern erhalten würde ? Wenn ja, welche ?

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https://www.betanet.de/rechtliche-betreuung-kosten.html

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https://www.berlin-recycling.de/entsorgung/weitere-entsorgungen/haushalt/spraydosen-entsorgen

haushaltsübliche Spraydosen dürfen nur restentleert in die Wertstofftonne gegeben werden. Befinden sich noch Reste des Inhalts in der Dose, muss sie zur Schadstoff-Sammelstelle gebracht werden. Keinesfalls dürfen Sie nicht restentleerte Sprühdosen im Hausmüll entsorgen.

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Diese Beträge solltest Du bei der Steuererklärung einfügen, soweit Du Deinen Freibetrag nicht anderweitig ausschöpfst.

https://www.vr.de/privatkunden/ihre-ziele/geld-anlegen/freistellungsauftrag-kapitalertraege.html

denn dann sind diese Beträge erstattungsfähig.

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Wenn Du Deinen Wohnsitz in Deutschland komplett auflöst und "auf Weltreise" gehst und diesbezüglich eine Auslandskrankenversicherung abschließt, so sollte dies genügen. Desweiteren käme es darauf an, inwieweit das Land in welches Du einwandern würdest, die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung vorschreibt.

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Alle Deine Fragen richte bitte an den RA - dafür wird er ja auch bezahlt.

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Schlicht und ergreifend - die Einkünfte des Sohnes werden max. auf dessen Bedarf angerechnet - wobei Einkünfte bis zur Höhe von Minijobeinkünften anrechnungsfrei sein sollten.

Die Regelsätze der Eltern und der kleinen Schwester bleiben "unangetastet".

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Wer zu DM-Zeiten keine "vernünftige" Ausbildung hatte, der hat auch damals sehr wenig verdient und konnte sicherlich nicht 2 Mal pro Jahr in Urlaub fahren. Außerdem stellen heute auch sehr viele Menschen unverhältnismäßig hohe Ansprüche.

Nehmen wir z.B. das Thema Bekleidung ..... vor 30 Jahren hatten die Menschen deutlich weniger Bekleidung, und Geschwister trugen die Bekleidung älterer Geschwister weiter. Früher bestellte man nicht Essen beim Lieferservice .... usw. und so gibt es sicherlich noch sehr viele Beispiele mehr.

https://www.brockerhoff-geiser.de/service-und-formulare/kindergeldtabelle.html#partialTable1

eine andere "Kleinigkeit" ..... 1990 erhielten Eltern für 1 Kind 50 DM = 25,56 Euro ..... heutzutage erhalten Eltern Kindergeld in 10facher Höhe.

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https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-werden-auch-fahrtkosten-zur-arbeit-gezahlt

https://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/erstattete-fahrtkosten-kein-einkommen-im-sgb-ii/

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Ich habe regelmäßig Vorräte für bis zu 4 Wochen im Haus. Reis, Nudeln, Kartoffelpüree "frisch aus die Tüte", Kartoffeln, div. fraisches Güse eingefroren .... Möhren, Erbsen, Champgnons, Paprika, Fleisch, Brot eingefroren, Gemüsekonserven in Dosen, Butter - ich zehre z.B. noch aus August / Anfang September eingefrorener Butter frür 1,39 Euro, Kaffee auf Vorrat für 3,99 Euro usw. ......

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