Kann ich durch Verluste mit einer eigens gegründeten GbR Einkommenssteuer/Lohnsteuer geltend machen?

Verluste aus GBR mit Einkommenssteuer verrechnen

Hallo Zusammen, ich bin 25 und habe meine letzten Steuererklärungen von einem Steuerhilfsverein machen lassen. Dieses Jahr habe ich mich viel mit dem Thema beschäftigt und möchte jetzt selbst aktiv werden.Über einen meiner Professoren wurde mir kund getan, dass man auch bei der Steuererklärung kreativ sein kann. Ich habe für meinen Großvater Letzt ein Konzept für einen Familienpool entworfen, damit er seine Immobilien bündeln und unter Berücksichtigung der Erbschaftssteuer besser weitergeben kann. Dabei kam ich auf eine Idee. Hierzu bitte keine Kommentare bezüglich Moral. Falls jmd. hier Ahnung bezüglich der rechtlichen Machbarkeit meiner Idee hat bitte ich einfach nur um fachliches Feedback. Mein Plan: Mein Opa gründet eine GbR oder GmbH zur Immobilienverwaltung. ( Sein Steuerberater würde in den ersten Jahren die Buchhaltung übernehmen (bin mir über die Rechte und Pflichten der jeweiligen Gewerbeformen bewusst)) Ich würde ihm in Zukunft dabei unterstützen seine 5 Häuser mit insgesamt 12 Mietwohnungen zu vermieten ( Anzeigen schalten usw.) Kann ich hierzu eine GbR gründen, mit der ich eine seiner Wohnungen miete. Die Miete würde ungefähr die Höhe meiner Einkommenssteuerabgaben meines jetzigen Jobs betragen. Da meine Consulting GbR nur "bezahlt" wird wenn ich Mieter vermittle, was bei nur 12 Wohnungen und Langzeitmietern seltenst vorkommt, mache ich jeden Monat die Miete mit meiner GbR Verlust. Seine GbR muss auf meine Mietgewinne nur 15 % Körperschaftssteuer zahlen. Die restlichen 85% legt er in Rücklagen für die GbR an und unter der Hand ist vereinbart, dass ich mein Geld im Erbfall gesondert vererbt bekomme. Ich zahle damit zwar jeden Monat ca 400€ miete an ihn, könnte diese aber über meine Steuererklärung und die Verluste meiner GbR geltend machen und 85% meiner Mietzahlungen werden sicher für mich aufbewahrt. Einziger Verliere hier = Das Finanzamt von denen ich meine Einkommenssteuer zurück verlange. Ist das rechtlich machbar? Gibt es noch andere Ideen für mein Szenario um künstliche Werbungskosten zu erzeugen? Vielen Dank für eure Hilfe

Sparen, einkommensteuer, Gbr
Ehegatten GbR - wie ist die sinnvolle Aufteilung wenn der Ehemann ein (recht) hohes Brutto-Jahres-Gehalt hat und die Ehefrau ohne sonstiges Einkommen ist?

Seit etwa zwei Wochen schlage ich mich mit Fragen wie: - (Klein) Gewerbe - GbR ---> mit o. ohne Umsatzsteuer - anfallenden Steuern - Pflichten und Rechten - Steuerberatersuche- und Kosten usw. rum. Inzwischen bin ich, dank Mr. Google, Finanzfrage.net, diversen anderen Seiten und einem netten aber kurzem Steuerberatergespräch (etwas!) schlauer.

Zum Hintergrund und die Frage, ob ich das alles richtig verstanden habe...

Ich habe in diesem Monat ein (Klein) Gewerbe für einen Direktvertrieb bestimmter Produkte, angemeldet. Nun hat sich mein Ehemann zu einer GbR mit mir als Gesellschafter einverstanden erklärt.

  • erste, fast wichtigste Frage: Der Gewinn aus der GbR, bezieht der sich aus den Einnahmen (bezahlten Rechnungen meiner Kunden + meiner Provision) oder sind die Einnahmen inkl oder exkl. meiner Provision aus diesem Direktvertrieb gemeint? Fazitfrage: Was wird in der Einkommenssteuer (=Lohnsteuer?) des Manes unter der Anlage N (?) eingetragen? Bzw. wird der Betrag vor oder nach EÜR eingetragen? Grund: Mein Mann hat, verständlicherweise, Angst wegen zu hoher Nachzahlungen.

---> daraus ergibt sich die Frage nach der Aufteilung (anteiligem %-Satz) für beide Gesellschafter

  • Die GbR soll ohne Umsatzsteuer, also als Kleinunternehmerregelung bestehen, da der Gewinn (ergibt sich ja dann aus obiger Frage) (wahrscheinlich) nicht die 17.500€ jährlich übersteigen wird.

  • ist bei der Kleinunternehmerregelung eine EÜR überhaupt notwendig oder reicht tatsächlich eine formlose Einnahmen-Ausgaben Aufstellung? (Extra Blatt? Excel-Tabelle?)

  • soweit ich verstanden habe, bräuchte ich keine extra Buchhaltung für das Finanzamt. Allerdings ergibt die sich ja auch aus der EÜR und/oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (?) Außerdem möchte "Frau" ja auch Überblick über ihre Finanzen haben ;-)

  • wie funktioniert das mit der Gewerbesteuererklärung wenn ich jährlich unter 24.000 € bleibe? Ich habe gelesen, dass trotzdem eine abgegeben werden muss. Und fällt dann tatsächlich keine Gewerbesteuer an, wenn ich unter dieser Grenze bleibe? Bzw. wo wird die Gewerbesteuer angegeben (extra Ausfüllbogen oder in der Einkommenssteuererklärung)?

  • was ist, mit diesem Hintergrund (oder fehlt noch etwas?) beim Steuerberater zwingend notwendig?

  • Zusätzliche Gewinnermittlung (1x jährlich)?
  • Jahresbelegserfassung?
  • Einkommenssteuererklärung (Lohnsteuererklärung für meinen Mann und mich, zusammen veranlagt)
  • Gewerbesteuer?
  • EÜR und/oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (kann ich die nicht aus selbst machen?)? und was bedeutet: "Bescheid für die spätere Bescheidprüfung und Archivierung?

Habe auch schon ein recht günstiges Steuerberatungs-Honorar, allerdings nur auf Post-Mail- und Telefon Weg, von einem Online-Steuerberater erhalten. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das ausreicht oder ein (wahrschenlich teurerer) ortsnaher Steuerberater nicht doch besser wäre.

Viele Fragen.... und schonmal vielen, vielen Dank für´s Antworten. LG

Finanzamt, Gbr
GbR - Geschäftsführer - Gewinnverteilung

Hallo, eigentlich war lt. unserem StB alles klar. 2 gründen eine GbR, einer wird Geschäftsführer, der andere Stellvertreter. Gewinnverteilung wie folgt: jeder bekommt seinen erwirtschafteten Gewinn (wobei ein Stundenhonorar festgelegt wird). Vom Rest erhält der Geschäftsführer 10% , es wird Gehalt für Angestellte gezahlt, Büromaterial etc. und der Rest wird 50:50 geteilt. Jetzt sagt unser Bankmensch, dass bei 2 Gesellschaftern beide als Geschäftsführer fungieren müssen???? Und bei der Gewinnverteilung wäre es so, dass eben nicht jeder die Hälfte bekommt, sondern der GF mehr. Es ist wichtig für unsere GbR, dass jeder Gesellschafter die Hälfte der Personalkosten trägt, d.h. die anteilige Höhe des Gehalts muss mindestens 460 € betragen, damit keine Scheinselbständigkeit unterstellt werden kann. Was der einzelne im Monat erwirtschaftet kann gleich sein, wird aber in der Regel unterschiedlich hoch werden. Das hat aber jetzt nichts mit der tatsächlichen Gewinnverteilung nach Abzug der Vorabvergütung, Personalkosten, Bürokosten zu tun, oder?

Kann auch gern ein Beispiel nennen.

Gesamteinnahme pro Monat: 13.000 € davon erhält Ges. 1 = 5000 € und Ges. 2 = 4000 € jeweils für seine selbst erwirtschaftete Leistung. Verbleiben 4000 €. Davon ab: 920 € Gehalt und 1300 € für Geschäftsführer. Verbleiben 1280 € abzügl. ggf. Bürokosten von 280 € = 1000 €/Monat x 12 Monate = 12.000 : 2 = 6000 € am Jahresende zusätzlich für jeden Gesellschafter.

Nach Meinung unseres StB sind damit alle Kosten 50:50 geteilt und der Gewinn auch.

Unser StB hat gesagt, dass die zusätzliche Vergütung, die der GF erhält, in die Betriebsausgaben fällt und der tatsächliche Gewinn nach Abzug der Betriebskosten ausschlaggend ist und dieser wird ja hälftig geteilt.

Unser Bankmensch sagt, das wäre falsch.

Dankbar für eure Einschätzung.

Gbr, Betriebsausgaben, Geschäftsführer

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